Sitzung des Marktgemeinderates vom 17.12.2020

 

Am 17.12.2020 fand in der Mehrzweckhalle eine Sitzung des Marktgemeinderates statt. Es wurden im öffentlichen Teil 8 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 5 Tagesordnungspunkte behandelt.

 

Anwesend waren:

1.Bürgermeister

Herr Matthias Beer

2. Bürgermeister

Andreas Niebler

3. Bürgermeister

Herr Ludwig Scheuerer

 

Marktgemeinderätinnen/-räte                                                  

Herr Robert Achhammer                                              Herr Peter Liebl

Herr Jürgen Friedmann                                                  Herr Sebastian Liedtke

Herr Georg Fromm                                                          Herr Josef Pilz

Herr Herbert Gabriel                                                       Herr Gerhard Rinkes

Frau Prof. Dr. Diana Hehenberger-Risse                   Herr Christian Scheuerer

Herr Andreas Kastl                                                           Herr Martin Tischler

Herr Christian Kraus                                                          Herr Tobias Walter

Frau Bettina Laßleben                                                    Herr Josef Weigert jun.

 

Nicht anwesend/entschuldigt waren:

Herr Manfred Achhammer

Herr Michael Landfried

 

Niederschriftführer

Frau Denise Feuerer

Herr Dieter Kuberski

 

Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.

 

TOP 1 – Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 26.11.2020, Nr. 1-9

Beschluss:

Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 26.11.2020, Nr. 1-9, werden keine Einwendungen erhoben.

ungeändert beschlossen               Für: 19  Gegen: 0  Anwesend: 19 

 

TOP 2 – Allgemeine Informationen

Es wurden zwei Informationen des Bürgermeisters erteilt.

Kenntnis genommen       Anwesend: 19 

 

TOP 3 – Bebauungsplanänderung „Zehentberg V- 2. Änderung“; hier: Abwägungsbeschluss

Beschluss:

  1. Sofern nicht vorab durch Einzelbeschluss beschlossen, wird den ausgearbeiteten Vorschlägen zu den jeweiligen Einwänden der Öffentlichkeit sowie der Fachstellen und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, bezüglich des Bebauungsplanänderung „Zehentberg V – 2. Änderung“, zugestimmt und diese werden hiermit zum Beschluss erhoben.
  2. Der Marktgemeinderat Beratzhausen beschließt gemäß der §§ 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl I. S. 3634), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3736), der Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057), der Bayer. Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2020 (GVBl. S. 381), des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern in der Fassung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-l), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24.07.2020 (GVBl. S. 350) folgende Bebauungsplanänderung mit integriertem Grünordnungsplan „Zehentberg V –
    Änderung“ in der Fassung vom 24.09.2020, als Satzung.

§ 1 Gegenstand und Bestandteile der Satzung

Die Bestandteile der Satzung, sind:

  • Teil A: Planzeichnung mit Legende (und Verfahrensvermerken)
  • Teil B: Textliche Festsetzungen

Weitere Bestandteile des Bebauungsplanes sind:

  • Teil C: Textliche Hinweise
  • Teil D: Begründung

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des verbindlichen Bauleitplans (Flurnummer 880 (TF), 880/109 (TF), 880/100 der Gemarkung Beratzhausen) ist in der Planzeichnung (Teil A) festgesetzt.

Der verbindliche Bauleitplan ist auszufertigen und der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

ungeändert beschlossen               Für: 19  Gegen: 0  Anwesend: 19 

 

TOP 4 – Bestätigung des vorgelegen BBPles. „An der Mühlenstraße“ mit Änderung des FlNPles 

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen ist mit dem vorgestellten Entwurf des BBPles. „An der Mühlenstraße“ in der Fassung vom 07.12.2020, und der damit verbundenen Änderung des FlNPles. einverstanden.

Die Verwaltung wird beauftragt den Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Entwurfes des BBPles. „An der Mühlenstraße“, in der Fassung vom 07.12.2020 und die Änderung des FlNPles. durchzuführen.

ungeändert beschlossen               Für: 19  Gegen: 0  Anwesend: 19 

 

TOP 5 – Vereinsfördersatzung des Marktes Beratzhausen

Beschluss:

Der diesem Beschluss als wesentlicher Bestandteil beigefügter Entwurf der Vereinsfördersatzung wird als Satzung beschlossen. Die Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft, gleichzeitig tritt die Satzung vom 07.05.2018 außer Kraft.

ungeändert beschlossen               Für: 19  Gegen: 0  Anwesend: 19 

 

TOP 6 – Bebauungsplan „Ehemaliges BayWa Gelände“  

Beschluss:

  1. Sofern nicht vorab durch Einzelbeschluss beschlossen, wird den ausgearbeiteten Vorschlägen zu den jeweiligen Einwänden der Öffentlichkeit sowie der Fachstellen und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, bezüglich der Bebauungsplanaufstellung „Ehemaliges BayWA Gelände“, zugestimmt und diese werden hiermit zum Beschluss erhoben.
  2. Der Marktgemeinderat Beratzhausen beschließt gemäß der §§ 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl I. S. 3634), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3736), der Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057), der Bayer. Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2020 (GVBl. S. 381), des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern in der Fassung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-l), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24.07.2020 (GVBl. S. 350) folgenden BBPL. „Ehemaliges BayWA Gelände“ in der Fassung vom 17.12.2020, als Satzung
    §
    1 Gegenstand und Bestandteile der Satzung

Die Bestandteile der Satzung, sind:

Teil A: Planzeichnung mit Legende (und Verfahrensvermerken)

Teil B: Textliche Festsetzungen

Weitere Bestandteile des Bebauungsplanes sind:

Teil C: Textliche Hinweise

Teil D: Begründung


§ 2 Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des verbindlichen Bauleitplans (Flurnummer 1031 Gemarkung Mausheim) ist in der Planzeichnung (Teil A) festgesetzt.

Der verbindliche Bauleitplan ist auszufertigen und der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

ungeändert beschlossen               Für: 19  Gegen: 0  Anwesend: 19 

 

TOP 7 – Satzung über die Benutzung von gemeindeeigenen Räumlichkeiten und Objekten

Beschluss:

Der diesem Beschluss beigefügte Entwurf der Satzung über die Nutzung von gemeindeeigenen Räumlichkeiten und Objekten des Marktes Beratzhausen wird als Satzung beschlossen.

Diese Satzung tritt eine Woche nach Bekanntgabe in Kraft.

ungeändert beschlossen               Für: 19  Gegen: 0  Anwesend: 19 

 

TOP 8 – Beitrittsentscheidung als Neugesellschafter zur Laber-Naab Infrastruktur GmbH („LNI“)

Beschluss:

Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt.

geändert beschlossen    Für: 15  Gegen: 4  Anwesend: 19 

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister