Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

wie Ihnen vielleicht aufgefallen ist, veröffentlichen wir derzeit im Mittelungsblatt häufiger neue Satzungen. Unser Ziel ist es, dass wir, zum einen „alte verstaubte“ Satzungen ersetzen und erneuern, zum anderen aber auch ungeregelte Sachverhalte schriftlich fixieren. Gerade diese ungeregelten Punkte kosten immer wieder aufs neue Zeit und Energie.

 

Alles, was dagegen in Satzungen oder Verordnungen geregelt ist, schafft Klarheit, Transparenz und spart Diskussionen. Begleitet wird das „Projekt Ortsrecht“ von SPD-Marktgemeinderat Gerhard Rinkes und Frau Feuerer im Rathaus.

Danke an die beiden für die Koordinierung der nicht ganz einfachen Aufgabe und den gesamten Marktrat für die Begleitung.

Auch heute wieder finden Sie einen Auslegungshinweis auf die „Vereinsfördersatzung“ und „Satzung über die Benutzung von gemeindeeigenen Räumlichkeiten und Objekten“.

 

Die bereits 2018 von der CSU Fraktion erarbeitete und vom Marktrat verabschiedete Vereinsfördersatzung wurde um die Punkte „Vereins- und Kirchenimmobilien“ ergänzt. Bei allen Anträgen zu diesem Thema mussten bisher Referenzbeschlüsse gesucht werden, die teilweise bis ins Jahr 1986 zurück gingen. Diese Referenzbeschlüsse wurden nun aufgegriffen und in eine klare Satzung gegossen. Die Antragsbearbeitung im Marktrat ist somit einfacher, fairer und nachvollziehbarer. Investitionen in Vereins- und Kirchenimmobilien werden mit 5% des Rechnungsbetrages gefördert. Immobilien der Sportvereine mit 20%. In allen Fällen gilt eine Obergrenze von 10.000 Euro (ehemals 20.000 DM in den Referenzbeschlüssen).

 

Die „Satzung über die Benutzung von gemeindeeigenen Räumlichkeiten und Objekten“ ist neu und regelt künftig die Rahmenbedingungen für eine Anmietung des Zehentstadels, der Mehrzweckhalle und des Stadels am Essenbügel. Wobei hierbei Privatpersonen nur die Anmietung des Zehentstadels zur Verfügung steht. Geregelt werden u.a. Nutzungsberechtigungen, Haftungsfragen, Rechte und Pflichten, sowie die Höhe der Benutzungsgebühren. Damit gelten für alle Anfragen die gleichen Regeln.

 

Wir werden auch in den nächsten Monaten noch weitere Satzungen auf den Weg bringen.

Ihr

Matthias Beer
1. Bürgermeister