Der Marktgemeinderat Beratzhausen hat in seiner Sitzung am 21.01.2021 die Satzung über die Benutzung der öffentlichen Plätze, Grünanlagen und Kinderspielplätze (Ortsplatz-, Grünanlagen- und Spielplatzsatzung) des Marktes Beratzhausen beschlossen.

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Eine Ausfertigung der Satzung liegt zur Einsichtnahme im Rathaus Beratzhausen, Marktstraße 33, 93176 Beratzhausen während der allgemeinen Öffnungszeiten

 

Mo bis Fr.:                                            07.30 Uhr – 12.30 Uhr

Do.:                                                        13.00 Uhr – 18.00 Uhr

 

bis zum 22.03.2021 öffentlich aus und ist auf der Homepage unter www.beratzhausen.com/rathaus-verwaltung/ortsrecht/ –  Nutzung der öffentlichen Plätze, Grünanlagen und Kinderspielplätze einsehbar.

 

Während der coronabedingten Schließung des Rathauses liegt eine Ausfertigung der Satzung auch im Eingangsbereich der Finanzverwaltung zur Einsichtnahme aus. Dieser Bereich ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten zugänglich.

 

Beratzhausen, den 19.02.2021

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister