Der Marktgemeinderat Beratzhausen hat in seiner Sitzung am 25.02.2021 die Satzung zur Pauschalierung des Aufwendungs- und Kostenersatzes für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Beratzhausen (Feuerwehr-Aufwendungs- und Kostenersatzsatzung) beschlossen.

 

Diese Satzung wurde am 26.02.2021 ausgefertigt und tritt am 01.04.2021 in Kraft.

 

Sie wurde in der Verwaltung des Marktes Beratzhausen niedergelegt und wird für die Dauer ihrer Gültigkeit zur Einsicht bereitgehalten. Diese kann im Rathaus Beratzhausen, Marktstraße 33, 93176 Beratzhausen während der allgemeinen Öffnungszeiten

 

Mo bis Fr.:                                            07.30 Uhr – 12.30 Uhr

Do.:                                                        13.00 Uhr – 18.00 Uhr

 

erfolgen. Die Satzung ist auch auf der Homepage des Marktes Beratzhausen unter www.beratzhausen.comRathaus & Verwaltung – Ortsrecht – Feuerwehr-Aufwendungs- und Kostenersatzsatzung einsehbar.

 

Beratzhausen, den 05.03.2021

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister