Der Marktgemeinderat Beratzhausen hat in seiner Sitzung am 25.02.2021 die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis des Marktes Beratzhausen beschlossen.

 

Diese Satzung wurde am 26.02.2021 ausgefertigt und tritt am 01.04.2021 in Kraft (Gleichzeitig tritt die Satzung vom 27.11.2001 außer Kraft).

 

Sie wurde in der Verwaltung des Marktes Beratzhausen niedergelegt und wird für die Dauer ihrer Gültigkeit zur Einsicht bereitgehalten. Diese kann im Rathaus Beratzhausen, Marktstraße 33, 93176 Beratzhausen während der allgemeinen Öffnungszeiten

 

Mo bis Fr.:                                            07.30 Uhr – 12.30 Uhr

Do.:                                                        13.00 Uhr – 18.00 Uhr

 

erfolgen. Die Satzung ist auch auf der Homepage des Marktes Beratzhausen unter www.beratzhausen.comRathaus & Verwaltung – Ortsrecht – Verwaltung einsehbar.

 

Während der coronabedingten Schließung des Rathauses liegt eine Ausfertigung der Satzung auch im Eingangsbereich der Finanzverwaltung zur Einsichtnahme aus. Dieser Bereich ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten zugänglich.

 

Beratzhausen, den 19.03.2021

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister