Haushaltssatzung des Marktes Beratzhausen für das Haushaltsjahr 2021

Auf Grund des Art 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern hat der Marktgemeinderat Beratzhausen in seiner öffentlichen Sitzung vom 25.02.2021 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:

 

I.

Haushaltssatzung

 

§1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                        10.928.500 €

 

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                         8.318.950 €

 

ab.

 

§2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden keine festgesetzt.

 

§4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                 350 v.H.
    b) für die Grundstücke (B)                                                                  380 v.H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                       350 v.H.

 

§5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wir auf 1.500.000 € festgesetzt.

 

§6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2021 in Kraft.

 

Beratzhausen, den 26.03.2021

Markt Beratzhausen

 

Beer
1. Bürgermeister

 

II.

Das Landratsamt Regensburg hat mit Schreiben vom 11.03.2021, eingegangen am 18.03.2021, Az.: S12-027.13-Sed. Mitgeteilt, dass die beschlossene Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 rechtsaufsichtlich geprüft wurde.

Die Haushaltssatzung enthält keine nach Art. 67 und 71 GO genehmigungspflichtigen Teile.

 

III.

Die Haushaltssatzung wird gemäß Art. 65 Abs. 3 GO, Art. 26 Abs. 2 GO im Mitteilungsblatt des Marktes Beratzhausen vom 26.03.2021 amtlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan samt Anlagen liegt vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Finanzverwaltung des Marktes Beratzhausen, Marktstr. 31, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme auf. Im Übrigen wird die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für die Dauer ihrer Gültigkeit zur Einsicht in der Finanzverwaltung des Marktes bereitgehalten. (§4 BekV).

 

Beratzhausen, den 26.03.20201

Markt Beratzhausen

 

Matthias Beer

1.Bürgermeister