Aufgrund aktueller Vorkommnisse, mit polizeilichen Folgen möchten wir auf die Hundeanleinverordnung des Marktes Beratzhausen hinweisen.
Diese finden Sie auf der Webseite unter „Ortsrecht“.

Unter anderem sind „Hunde immer so zu führen, dass andere nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt werden.“.

Hunde ab 50cm Schulterhöhe und Kampf-, bzw. Listenhunde sind im „Innenbereich“ grundsätzlich an der Leine zu führen.

Ihr Ordnungsamt