Sitzung des Marktgemeinderates vom 25.03.2021
Am 25.03.2021 fand in der Mehrzweckhalle eine Sitzung des Marktgemeinderates statt. Es wurden im öffentlichen Teil 9 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 7 Tagesordnungspunkte behandelt.
Anwesend waren:
1.Bürgermeister
Herr Matthias Beer
2. Bürgermeister
Herr Andreas Niebler
Marktgemeinderätinnen/-räte
Herr Robert Achhammer Frau Bettina Laßleben
Herr Jürgen Friedmann Herr Peter Liebl
Herr Georg Fromm Herr Sebastian Liedtke
Herr Herbert Gabriel Herr Josef Pilz
Frau Prof. Dr. Diana Hehenberger-Risse Herr Gerhard Rinkes
Herr Andreas Kastl Herr Christian Scheuerer
Herr Christian Kraus Herr Martin Tischler
Herr Michael Landfried Herr Tobias Walter
Niederschriftführer
Herr Dieter Kuberski
Abwesende und entschuldigte Personen:
3. Bürgermeister
Herr Ludwig Scheuerer |
Marktgemeinderätinnen/-räte
Herr Manfred Achhammer | |
Herr Josef Weigert jun. |
Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.
TOP 1 – Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 25.02.2021, Nr. 1-9
Beschluss:
Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 25.02.2021, Nr. 1-9, werden keine Einwendungen erhoben.
ungeändert beschlossen Für: 18 Gegen: 0 Anwesend: 18
TOP 2 – Allgemeine Informationen
Sachverhalt:
Der 1. Bürgermeister informiert über folgende Punkte:
- Die Haushaltssatzung des Marktes Beratzhausen, beschlossen am 25.02.2021, wurde rechtsaufsichtlich geprüft und freigegeben. Die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde gilt als gesichert. Die öffentliche Bekanntmachung wurde im letzten Mitteilungsblatt vollzogen.
Kenntnis genommen Anwesend: 18
TOP 3 – Bebauungsplan „An der Mühlenstraße“, hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Beschluss:
a) Sofern nicht vorab durch Einzelbeschluss beschlossen, wird den ausgearbeiteten Vorschlägen zu den jeweiligen Einwänden der Öffentlichkeit sowie der Fachstellen und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, bezüglich der Bebauungsplanaufstellung „An der Mühlenstraße“, zugestimmt und diese werden hiermit zum Beschluss erhoben.
b)Der Marktgemeinderat Beratzhausen beschließt gemäß der §§ 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl I. S. 3634), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3736), der Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057), der Bayer. Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2020 (GVBl. S. 381), des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern in der Fassung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-l), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24.07.2020 (GVBl. S. 350) folgenden BBPL. „An der Mühlenstraße“ in der Fassung vom 25.03.2021, als Satzung.
§ 1 Gegenstand und Bestandteile der Satzung
Die Bestandteile der Satzung, sind:
– Teil A: Planzeichnung mit Legende (und Verfahrensvermerken)
– Teil B: Textliche Festsetzungen
Weitere Bestandteile des Bebauungsplanes sind:
– Teil C: Textliche Hinweise
– Teil D: Begründung
§ 2 Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des verbindlichen Bauleitplans (Flurnummer 680 Gemarkung Beratzhausen) ist in der Planzeichnung (Teil A) festgesetzt.
Der verbindliche Bauleitplan ist auszufertigen und der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
ungeändert beschlossen Für: 16 Gegen: 2 Anwesend: 18
TOP 4 – Bebauungsplan „Rechberg Nord II“, hier: Abwägungs-/Billigungsbeschluss und Auslegungsbeschluss des überarbeiteten Planentwurfs
Beschluss:
a)Sofern nicht vorab durch Einzelbeschluss beschlossen, wird den ausgearbeiteten Vorschlägen zu den jeweiligen Einwänden der Öffentlichkeit sowie der Fachstellen und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, bezüglich des Bebauungsplans „Rechberg Nord II“, zugestimmt und diese werden hiermit zum Beschluss erhoben.
b)Der Marktgemeinderat beschließt die Anpassung des Entwurfs entsprechend der zuvor gefassten Beschlüsse und billigt den vom Büro Eder Ingenieure vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans „Rechberg Nord II“ Begründung in der Fassung vom 25.03.2021.
Die Verwaltung wird beauftragt, die wiederholte Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen ausschließlich zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen vorgebracht werden können.
ungeändert beschlossen Für: 18 Gegen: 0 Anwesend: 18
TOP 5 – Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die diesem Beschluss beigefügte Erschließungsbeitragssatzung als Satzung.
Die Satzung ist ortsüblich bekanntzumachen.
ungeändert beschlossen Für: 18 Gegen: 0 Anwesend: 18
TOP 6 – Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten im Bereich des Marktes Beratzhausen (Plakatierungsverordnung)
Sachverhalt:
Im Zuge der Überarbeitung des Ortsrechts wurde auch die gemeindliche Plakatierverordnung gesichtet und auf den aktuellen Rechtsstand angepasst.
Beschluss:
Der diesem Beschluss beigefügte Entwurf der Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten im Bereich des Marktes Beratzhausen wird als Verordnung beschlossen.
Ergänzender Beschluss zu § 3 Gebühren
„Nicht kommerzielle Antragstellungen sind gebührenfrei“
Abstimmungsergebnis: 2 für 16 gegen die Ergänzung
geändert beschlossen Für: 17 Gegen: 1 Anwesend: 18
TOP 7 – Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz. Hier: Beitrittsbeschluss
Beschluss:
A. Beschlussvorschlag für nicht Beitritt:
Der Markt Beratzhausen tritt dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz nicht bei.
Ein weiteres Geschwindigkeitsmessgerät soll angeschafft werden.
geändert beschlossen Für: 18 Gegen: 0 Anwesend: 18
TOP 8 – Antrag Fraktion FW: Straßenbauprogramm
Beschluss:
a) Der Erstellung eines Straßenbauprogramms wird zugestimmt bzw. die erfolgten Schadensbildaufnahmen werden zur Kenntnis genommen.
b) Die weiteren Schadensbilder der Kategorien 2+3+4 sollen der Bauverwaltung gemeldet werden.
c) 300.000 Euro sind bereits im Haushalt eingestellt (Kenntnisnahme)
d) Zur weiteren Bearbeitung / Kostenbilderstellung wird das IB Wöhrmann mit einer Bedarfsermittlung beauftragt („Leistungsphase 0“)
e) Eine Ausschreibung für einen Rahmenvertrag (1+2) ist vorzunehmen.
f) Dem Marktrat / Bauausschuss sind die Einzelmaßnahmen (3+4) vorzulegen.
ungeändert beschlossen Für: 18 Gegen: 0 Anwesend: 18
TOP 9 – Anfragen & Berichte der Beauftragten
Sachverhalt:
Es gab Berichte der Beauftragten Friedmann und Gabriel und des 2. Bürgermeisters Andreas Niebler.
Kenntnis genommen Anwesend: 18
Matthias Beer
1. Bürgermeister