Sitzung des Marktgemeinderates vom 25.03.2021

 

Am 25.03.2021 fand in der Mehrzweckhalle eine Sitzung des Marktgemeinderates statt. Es wurden im öffentlichen Teil 9 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 7 Tagesordnungspunkte behandelt.

 

Anwesend waren:

1.Bürgermeister

Herr Matthias Beer

2. Bürgermeister

Herr Andreas Niebler

 

Marktgemeinderätinnen/-räte                                                  

Herr Robert Achhammer                                              Frau Bettina Laßleben

Herr Jürgen Friedmann                                                  Herr Peter Liebl

Herr Georg Fromm                                                          Herr Sebastian Liedtke

Herr Herbert Gabriel                                                       Herr Josef Pilz

Frau Prof. Dr. Diana Hehenberger-Risse                   Herr Gerhard Rinkes

Herr Andreas Kastl                                                           Herr Christian Scheuerer

Herr Christian Kraus                                                         Herr Martin Tischler

Herr Michael Landfried                                                  Herr Tobias Walter

 

Niederschriftführer

Herr Dieter Kuberski

 

Abwesende und entschuldigte Personen:

3. Bürgermeister

Herr Ludwig Scheuerer

 

Marktgemeinderätinnen/-räte

Herr Manfred Achhammer
Herr Josef Weigert jun.

 

Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.

 

TOP 1 – Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 25.02.2021, Nr. 1-9

Beschluss:

Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 25.02.2021, Nr. 1-9, werden keine Einwendungen erhoben.

ungeändert beschlossen               Für: 18  Gegen: 0  Anwesend: 18 

 

TOP 2 – Allgemeine Informationen

 Sachverhalt:

Der 1. Bürgermeister informiert über folgende Punkte:

  • Die Haushaltssatzung des Marktes Beratzhausen, beschlossen am 25.02.2021, wurde rechtsaufsichtlich geprüft und freigegeben. Die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde gilt als gesichert. Die öffentliche Bekanntmachung wurde im letzten Mitteilungsblatt vollzogen.

Kenntnis genommen       Anwesend: 18 

 

TOP 3 – Bebauungsplan „An der Mühlenstraße“, hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss

 Beschluss:

a) Sofern nicht vorab durch Einzelbeschluss beschlossen, wird den ausgearbeiteten Vorschlägen zu den jeweiligen Einwänden der Öffentlichkeit sowie der Fachstellen und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, bezüglich der Bebauungsplanaufstellung „An der Mühlenstraße“, zugestimmt und diese werden hiermit zum Beschluss erhoben.

b)Der Marktgemeinderat Beratzhausen beschließt gemäß der §§ 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl I. S. 3634), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3736), der Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057), der Bayer. Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2020 (GVBl. S. 381), des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern in der Fassung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-l), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24.07.2020 (GVBl. S. 350) folgenden BBPL. „An der Mühlenstraße“ in der Fassung vom 25.03.2021, als Satzung.

§ 1 Gegenstand und Bestandteile der Satzung

Die Bestandteile der Satzung, sind:

–              Teil A: Planzeichnung mit Legende (und Verfahrensvermerken)

–              Teil B: Textliche Festsetzungen

Weitere Bestandteile des Bebauungsplanes sind:

–              Teil C: Textliche Hinweise

–              Teil D: Begründung

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich

Der  räumliche Geltungsbereich des verbindlichen Bauleitplans (Flurnummer  680 Gemarkung Beratzhausen) ist in der Planzeichnung (Teil A) festgesetzt.

Der verbindliche Bauleitplan ist auszufertigen und der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

ungeändert beschlossen               Für: 16  Gegen: 2  Anwesend: 18 

 

TOP 4 – Bebauungsplan „Rechberg Nord II“, hier: Abwägungs-/Billigungsbeschluss und Auslegungsbeschluss des überarbeiteten Planentwurfs

Beschluss:

a)Sofern nicht vorab durch Einzelbeschluss beschlossen, wird den ausgearbeiteten Vorschlägen zu den jeweiligen Einwänden der Öffentlichkeit sowie der Fachstellen und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, bezüglich des Bebauungsplans „Rechberg Nord II“, zugestimmt und diese werden hiermit zum Beschluss erhoben.

b)Der Marktgemeinderat beschließt die Anpassung des Entwurfs entsprechend der zuvor gefassten Beschlüsse und billigt den vom Büro Eder Ingenieure vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans „Rechberg Nord II“ Begründung in der Fassung vom 25.03.2021.

Die Verwaltung wird beauftragt, die wiederholte Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen ausschließlich zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen vorgebracht werden können.

ungeändert beschlossen               Für: 18  Gegen: 0  Anwesend: 18 

 

TOP 5 – Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die diesem Beschluss beigefügte Erschließungsbeitragssatzung als Satzung.

Die Satzung ist ortsüblich bekanntzumachen.

ungeändert beschlossen               Für: 18  Gegen: 0  Anwesend: 18 

 

TOP 6 – Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten im Bereich des Marktes Beratzhausen (Plakatierungsverordnung)

Sachverhalt:

Im Zuge der Überarbeitung des Ortsrechts wurde auch die gemeindliche Plakatierverordnung gesichtet und auf den aktuellen Rechtsstand angepasst.

Beschluss:

Der diesem Beschluss beigefügte Entwurf der Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten im Bereich des Marktes Beratzhausen wird als Verordnung beschlossen.

Ergänzender Beschluss zu § 3 Gebühren

„Nicht kommerzielle Antragstellungen sind gebührenfrei“

Abstimmungsergebnis: 2 für 16 gegen die Ergänzung

geändert beschlossen    Für: 17  Gegen: 1  Anwesend: 18 

 

TOP 7 – Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz. Hier: Beitrittsbeschluss

Beschluss:

A. Beschlussvorschlag für nicht Beitritt:

Der Markt Beratzhausen tritt dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz nicht bei.
Ein weiteres Geschwindigkeitsmessgerät soll angeschafft werden.

geändert beschlossen    Für: 18  Gegen: 0  Anwesend: 18 

 

TOP 8 – Antrag Fraktion FW: Straßenbauprogramm

Beschluss:

a) Der Erstellung eines Straßenbauprogramms wird zugestimmt bzw. die erfolgten Schadensbildaufnahmen werden zur Kenntnis genommen.

b) Die weiteren Schadensbilder der Kategorien 2+3+4 sollen der Bauverwaltung gemeldet werden.

c) 300.000 Euro sind bereits im Haushalt eingestellt (Kenntnisnahme)

d) Zur weiteren Bearbeitung / Kostenbilderstellung wird das IB Wöhrmann mit einer Bedarfsermittlung beauftragt („Leistungsphase 0“)

e) Eine Ausschreibung für einen Rahmenvertrag (1+2) ist vorzunehmen.

f) Dem Marktrat / Bauausschuss sind die Einzelmaßnahmen (3+4) vorzulegen.

ungeändert beschlossen               Für: 18  Gegen: 0  Anwesend: 18 

 

TOP 9 – Anfragen & Berichte der Beauftragten 

Sachverhalt:

Es gab Berichte der Beauftragten Friedmann und Gabriel und des 2. Bürgermeisters Andreas Niebler.

Kenntnis genommen       Anwesend: 18    

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister