Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Marktgemeinderat hat in der letzten Sitzung eine neue „Satzung zur Pauschalierung des Aufwendungs- und Kostenersatzes für die Freiwilligen Feuerwehren“ erlassen. Hierzu möchte ich in wenigen Sätzen informieren. Die Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Beratzhausen erbringen auf Grund der Verpflichtung im Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) regelmäßig Pflichtaufgaben in Form von Einsätzen, die über das „Löschen von Bränden“ hinaus gehen.

Dies betrifft in nicht unerheblichem Maße auch Hilfeleistungen im Zusammenhang mit zahlreichen Verkehrsunfällen, vor allem auf der vorbeiführenden Bundesautobahn A 3 Regensburg – Nürnberg im Bereich des Abschnittes Nittendorf – Parsberg. Kostenträger der gemeindlichen öffentlichen Einrichtung „Freiwillige Feuerwehren des Marktes Beratzhausen“ ist der Markt Beratzhausen.

Jedoch sollen diese Kosten nicht allein im Ort „hängen bleiben“. Das BayFwG ermöglicht mit dem Artikel 28 die Erlangung von Aufwendungs- und Kostenersatz für gewisse Einsatzarten. z.B. technischer Hilfsdienst durch den Betrieb von Kraft-, Luft-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen, Einsätze, die durch eine vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Gefahr veranlasst waren oder vorsätzliche oder grob fahrlässige Fehlalarmierungen. Bisher wurde dies auch so gehandhabt und auch schon Kostensätze veranschlagt. Jedoch wurden die Beträge von der Verwaltung nun nachkalkuliert und mit der neuen Satzung neu auf rechtssichere Beine gestellt. Dafür möchte ich mich bei der Verwaltung für die tolle Zusammenarbeit bedanken. Brände an Gebäuden in unserer Gemeinde sind ausdrücklich nicht von einem Kostenersatz betroffen, sondern bleiben natürlich auch wie bisher frei.

Abschließend ist mir noch eines wichtig: unsere Feuerwehrler leisten einen großartigen Dienst für unsere Sicherheit und opfern dafür einen großen Teil ihrer Freizeit und auch so manche schlaflose Nacht, in der man das Erlebte verarbeitet. Dafür können wir gar nicht oft genug Danke sagen.

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister