Der Marktgemeinderat Beratzhausen hat in seiner Sitzung am 25.03.2021 die Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten im Bereich der Marktgemeinde Beratzhausen (Plakatierungsverordnung) beschlossen.

 

Diese tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt für 20 Jahre.

 

Sie wurde in der Verwaltung des Marktes Beratzhausen niedergelegt und wird für die Dauer ihrer Gültigkeit zur Einsicht bereitgehalten. Diese kann im Rathaus Beratzhausen, Marktstraße 33, 93176 Beratzhausen während der allgemeinen Öffnungszeiten

 

Mo bis Fr.:         07.30 Uhr – 12.30 Uhr

Do.:                     13.00 Uhr – 18.00 Uhr

 

erfolgen. Die Verordnung ist auch auf der Homepage des Marktes Beratzhausen unter www.beratzhausen.comRathaus & Verwaltung – Ortsrecht – Plakatierungsverordnung einsehbar.

 

Während der coronabedingten Schließung des Rathauses liegt eine Ausfertigung der Verordnung auch im Eingangsbereich der Finanzverwaltung zur Einsichtnahme aus. Dieser Bereich ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten zugänglich.

 

Hinweis: Für die Durchführung von Plakatierungen bzw. das Aufstellen von Bauzaunbannern ist künftig eine schriftliche Anzeige in der Bauabteilung des Marktes Beratzhausen, mindestens eine Woche vor Beginn, erforderlich.

 

Beratzhausen, den 16.04.2021

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister