Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 03.05.2021

 

Am 03.05.2021 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt. Es wurden im öffentlichen Teil 9 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 3 Tagesordnungspunkt behandelt.

 

Anwesend waren:

1.Bürgermeister

Herr Matthias Beer

 

Ausschussmitglieder

Herr Manfred Achhammer           Herr Michael Landfried

Herr Robert Achhammer               Herr Peter Liebl

Herr Jürgen Friedmann                   Herr Christian Scheuerer

Herr Georg Fromm                          Herr Martin Tischler

Herr Andreas Kastl                            Herr Josef Weigert jun.

 

Niederschriftführer

Frau Annalena Fromm

 

Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.

 

TOP 1 – Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 12.04.2021, Nr. 1-14

Beschluss:

Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 12.04.2021, Nr. 1 – 14, werden keine Einwendungen erhoben.

ungeändert beschlossen               Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 2 – Freistellungsverfahren: Bauantrag für die Errichtung eines Anbaus in der Industriestr. 11

Beschluss:

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Genehmigungsfreistellungsverfahren des Vorhabens in der Industriestr. 11.

Die Stellplätze sind auf Grundlage der Stellplatzsatzung des Marktes Beratzhausen anzuzeigen bzw. abzulösen.

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

Kenntnis genommen        

 

TOP 3 – Freistellungsverfahren: Bauantrag für den Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Am Hauswinkel 17; hier: Tektur der Garage

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen nimmt Kenntnis von der Tektur für das Bauvorhaben in Am Hauswinkel 17. Das Vorhaben kann in einem Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden.

Die Anzahl der Stellplätze ist auf Grundlage der Stellplatzsatzung des Marktes Beratzhausen anzuzeigen.

Das Vorhaben muss an die vorhandene öffentliche Abwasserentsorgung (MW) angeschlossen werden.

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

Kenntnis genommen      

 

TOP 4 – Bauantrag für den Umbau eines Wohnhauses mit Anbau in Niesaß 1

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt dem Bauvorhaben in Niesaß 1, 93176 Beratzhausen sein Einvernehmen.

Die Anzahl der Stellplätze ist auf Grundlage der Stellplatzsatzung des Marktes Beratzhausen abzulösen bzw. anzuzeigen.

Das Vorhaben muss an eine Kleinkläranlage angeschlossen werden. Die Abnahme ist dem Markt Beratzhausen mitzuteilen.

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

ungeändert beschlossen               Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 5 – Bauantrag für den Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage in Am Hauswinkel 19

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt dem Bauvorhaben in Am Hauswinkel 19 sein Einvernehmen und befreit dieses von den Festsetzungen des Bebauungsplans.

Die Anzahl der Stellplätze ist auf Grundlage der Stellplatzsatzung des Marktes Beratzhausen abzulösen bzw. anzuzeigen.

Das Vorhaben muss an die vorhandene öffentliche Abwasserentsorgung (MW) angeschlossen werden.

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

ungeändert beschlossen               Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 6 – Bauantrag für den Umbau eines bestehenden Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus (Mehrgenerationenhaus) in der Dorfstr. 10

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt dem Bauvorhaben in der Dorfstr. 10 sein Einvernehmen.

Ein Einfügen in die Umgebungsbebauung ist zu beachten, da für das Gebiet kein Bebauungsplan vorliegt.

Die Anzahl der Stellplätze ist auf Grundlage der Stellplatzsatzung des Marktes Beratzhausen abzulösen bzw. anzuzeigen.

Das Vorhaben muss an die vorhandene öffentliche Abwasserentsorgung (MW) angeschlossen werden.

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

ungeändert beschlossen               Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 7 – Bauantrag für den Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Doppelgarage in Forsterberg 1

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt dem Bauvorhaben in Forsterberg 1 sein Einvernehmen.

Eine Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 BauGB aufgrund der Nutzung des Bauvorhabens ist von der Fachstelle noch zu prüfen.

Die Anzahl der Stellplätze ist auf Grundlage der Stellplatzsatzung des Marktes Beratzhausen abzulösen bzw. anzuzeigen.

Das Vorhaben muss an eine Kleinkläranlage angeschlossen werden. Die Abnahme ist dem Markt Beratzhausen mitzuteilen.

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

 

TOP 8 – Bauantrag für die Sanierung eines Wohngebäudes mit Gewerbeeinheit in der Bischof-Weig-Str. 44

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt dem Vorhaben in der Bischof-Weig-Str. 44 sein Einvernehmen.

Um eine weitere Abstimmung des Vorhabens in gestalterischen Detailfragen wird gebeten (Dacheindeckung, Farbe Fassadenanstrich, Material und Farbe der Verkleidung des rückwärtigen Anbaus, Geländer, Eingangstüren, „Werbeanlage“ etc.).

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

ungeändert beschlossen               Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 9 – Bauantrag für den Neubau eines Mehrfamilienhauses (Wohnanlage) in der Staufferstr. 21

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt dem Bauvorhaben in der Staufferstr. 21 sein Einvernehmen.

Ein Einfügen in die Umgebungsbebauung ist zu beachten, da für das Grundstück kein Bebauungsplan vorliegt.

Die angrenzenden Nachbarn sind vom Vorhaben in Kenntnis zu setzen.

Die Anzahl der Stellplätze ist auf Grundlage der Stellplatzsatzung des Marktes Beratzhausen abzulösen bzw. anzuzeigen.

Das Vorhaben muss an die vorhandene öffentliche Abwasserentsorgung (MW) angeschlossen werden.

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

ungeändert beschlossen               Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister