Das Oberlandesgericht Nürnberg hat am 27.04.2021 die Berufung gegen das Endurteil des Landgerichts Regensburg vom 18.02.2020 zurückgewiesen. Das heißt im Umkehrschluss, dass die Marktgemeinde Beratzhausen in zweiter Instanz bestätigt wurde und das genannte Urteil als „vorläufig vollstreckbar“ gilt.

 

Hintergrund:

Das sogenannte „Wiendlgrundstück“ wurde seit 2017 mit einer „Auflassungsvormerkung“ durch die „MGR Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG“ (allgemeiner Sprachgebrauch „Norma“) gesperrt, die sich angeblich auf einen Optionskaufvertrag aus dem Jahr 2012 stützt.

 

Das Landgericht Regensburg und das Oberlandesgericht Nürnberg haben nun die Rechtsauffassung des Marktes Beratzhausen bestätigt, dass das Grundstück ins Eigentum des Marktes Beratzhausen gehört. Leider hat uns diese zweite Instanz wieder ein Jahr Zeit gekostet.

Gegen diese Entscheidung gibt es weitere Rechtsmittel für die Gegenseite. Nachdem die Revision nicht zugelassen wurde, wäre dies der Gang zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

 

Die Verwaltung, die politischen Entscheidungsträger und finanziellen Mittel sind im Jahr 2021 deutlich an der Belastungsgrenze. Wir müssen nun mit Ruhe, Klugheit und Weitblick Gedanken und Ideen sammeln, was mit dem Areal im Ortszentrum passieren soll. Schnellschüsse helfen uns nun nicht weiter. Der Prozess soll begleitend beginnen, sobald die Rechtskraft des Beschlusses des OLG entfaltet ist.

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister