Der Marktgemeinderat Beratzhausen hat in seiner Sitzung am 20.05.2021 die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen des Marktes Beratzhausen (Kindertageseinrichtungengebührensatzung; KiTaGebS) beschlossen.

 

Diese tritt am 01.09.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für Kindertagesstätten vom 01.09.2015 (zuletzt geändert durch Satzung von 27.06.2019) außer Kraft.

 

Sie wurde in der Verwaltung des Marktes Beratzhausen niedergelegt und wird für die Dauer ihrer Gültigkeit zur Einsicht bereitgehalten. Diese kann im Rathaus Beratzhausen, Marktstraße 33, 93176 Beratzhausen während der allgemeinen Öffnungszeiten

 

Mo bis Fr.:         07.30 Uhr – 12.30 Uhr

Do.:                     13.00 Uhr – 18.00 Uhr

 

erfolgen.
Die Satzung ist demnächst auch auf der Homepage des Marktes Beratzhausen unter www.beratzhausen.comRathaus & Verwaltung – Ortsrecht – Kinderbetreuung einsehbar.

 

Beratzhausen, den 20.05.2021

Markt Beratzhausen

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister