Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 07.06.2021

 

Am 07.06.2021 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt. Es wurden im öffentlichen Teil 13 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 6 Tagesordnungspunkte behandelt.

 

Anwesend waren:

1.Bürgermeister

Herr Matthias Beer

 

Ausschussmitglieder

Herr Manfred Achhammer            Herr Peter Liebl

Herr Jürgen Friedmann                  Herr Christian Scheuerer

Herr Georg Fromm                           Herr Josef Weigert jun.

Herr Michael Landfried

 

stellv. Ausschussmitglieder

Herr Andreas Niebler                       Vertretung für Herrn Andreas Kastl

Herr Ludwig Scheuerer                    Vertretung für Herrn Robert Achhammer

 

Niederschriftführer

Frau Annalena Fromm

 

Abwesende und entschuldigte Personen:

Ausschussmitglieder

Herr Robert Achhammer

Herr Andreas Kastl

Herr Martin Tischler

 

Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.

 

TOP 1 – Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 03.05.2021, Nr. 1-9

Beschluss:

Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 03.05.2021, Nr. 1 – 9, werden keine Einwendungen erhoben.

ungeändert beschlossen               Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

TOP 2 – Genehmigungsfreistellung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in
Am Hauswinkel 13

Beschluss:

Das Genehmigungsfreistellungsverfahren für das Vorhaben in Am Hauswinkel 13, 93176 Beratzhausen gilt als bekannt gegeben.

Der Anschluss an die öffentliche Abwassereinrichtung (SW und RW) ist erforderlich.

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

Kenntnis genommen      

 

TOP 3 – Bauantrag für den Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Carport in Am Hauswinkel 12

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt dem Vorhaben in Am Hauswinkel 12, 93176 Beratzhausen sein Einvernehmen und befreit dieses von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Die Anzahl der Stellplätze ist auf Grundlage der Stellplatzsatzung des Marktes Beratzhausen abzulösen bzw. anzuzeigen.

Das Vorhaben muss an die vorhandene öffentliche Abwasserentsorgung (SW und RW) angeschlossen werden.

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

ungeändert beschlossen               Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

TOP 4 – Bauantrag für die Errichtung einer Holz-Terrassenüberdachung in Illkofen 1

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt dem Bauvorhaben in Illkofen 1, 93176 Beratzhausen sein Einvernehmen.

Ein einfügen in die Umgebungsbebauung ist zu beachten.

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

ungeändert beschlossen               Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

TOP 5 – Bauantrag für den Umbau und die Sanierung eines Stalles zum Seminar- und Wohngebäude in Schwarzenthonhausen 16

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt dem Bauvorhaben in Schwarzenthonhausen 16, 93176 Beratzhausen sein Einvernehmen.

Die Unterschrift des angrenzenden Nachbarn ist nicht vorhanden. Der Nachbar ist nachträglich in Kenntnis zu setzen.

Die Anzahl der Stellplätze ist auf Grundlage der Stellplatzsatzung des Marktes Beratzhausen abzulösen bzw. anzuzeigen.

Das Bauvorhaben muss an den vorhandenen Kanal (Trennsystem, SW) angeschlossen werden.

Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

ungeändert beschlossen               Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

TOP 6 – Bauantrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Sachsenweg 5

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt dem Bauvorhaben im Sachsenweg 5, 93176 Beratzhausen sein Einvernehmen und befreit dies von den Festsetzungen des Bebauungsplans.

Die Anzahl der Stellplätze ist auf Grundlage der Stellplatzsatzung des Marktes Beratzhausen abzulösen bzw. anzuzeigen.

Das Vorhaben ist an die vorhandene öffentliche Abwasserentsorgung (TS) anzuschließen.

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

ungeändert beschlossen               Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 


TOP 7 –
Bauantrag für die Sanierung und den Anbau an ein bestehendes Wohnhaus in der Staufferstr. 18

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt dem Bauvorhaben in der Staufferstr. 18, 93176 Beratzhausen sein Einvernehmen.

Ein Einfügen in die Umgebungsbebauung ist zu beachten.

Die nicht beteiligten Nachbarn sind vom Vorhaben in Kenntnis zu setzen.

Die Anzahl der Stellplätze ist auf Grundlage der Stellplatzsatzung des Marktes Beratzhausen abzulösen bzw. anzuzeigen.

Das Vorhaben muss an die vorhandene öffentliche Abwasserentsorgung (MW) angeschlossen werden.

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

ungeändert beschlossen               Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

TOP 8 – Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Hinterkreith 12

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt dem Bauvorhaben in Hinterkreith 12, 93176 Beratzhausen sein Einvernehmen.

Das Grundstück im Außenbereich kann als Abrundung der Splittersiedlung aus ortsplanerischer Sicht bebaut werden. Ein Einfügen in die Umgebungsbebauung ist zu beachten.

Die Anzahl der Stellplätze ist auf Grundlage der Stellplatzsatzung des Marktes Beratzhausen abzulösen bzw. anzuzeigen.

Der Anschluss an die öffentliche Abwassereinrichtung ist verpflichtend. Die Wasserversorgung muss über den Versorgungsträger Laber-Naab gesichert sein.

Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. an leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

ungeändert beschlossen               Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

TOP 9 – Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in der Ceyrater Str.

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen empfiehlt eine Überplanung des bestehenden Bebauungsplans.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Die Unterschriften der Nachbarn sind im Bauantragsverfahren einzuholen.

Die Anzahl der Stellplätze ist auf Grundlage der Stellplatzsatzung des Marktes Beratzhausen abzulösen bzw. anzuzeigen. Die Zufahrt soll über die Ceyrater Str. erfolgen.

Die Wasserversorgung ist im Antragsverfahren zu prüfen.

Das Vorhaben muss an die vorhandene öffentliche Abwasserentsorgung angeschlossen werden.

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

ungeändert beschlossen               Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

TOP 10 – Bauantrag für den Neubau einer Unterstellhalle in Hinterthann 2

Beschluss:

Der Bauausschuss des Marktes Beratzhausen erteilt dem Bauvorhaben in Hinterthann 2, 93176 Beratzhausen sein Einvernehmen.

Ein Einfügen in die Umgebungsbebauung ist zu beachten.

Eine Einleitung in die öffentliche Entwässerungseinrichtung wäre ggf. in der Bauverwaltung anzuzeigen.

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

ungeändert beschlossen               Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

TOP 11 – Bauantrag für die Auffüllung einer Fläche zur Bodenverbesserung nähe Rechberg

Beschluss:

Der Bauausschuss des Marktes Beratzhausen erteilt dem Vorhaben nahe Rechberg, 93176 Beratzhausen sein Einvernehmen.

Das Höhenverhältnis zur Straße und der Erhalt der Bankette müssen berücksichtigt werden.

Der Ablauf von Niederschlagswasser darf durch eine Auffüllung nicht auf den angrenzenden Straßen erfolgen.

ungeändert beschlossen               Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

TOP 12 – Bewerbung Sonderprogramm „Innenstädte beleben“

Beschluss:

Die Bewerbung „Neustart21“ wird in der vorgelegten Form genehmigt und soll eingereicht werden.

ungeändert beschlossen               Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister