Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 05.07.2021

 

Am 05.07.2021 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt. Es wurden im öffentlichen Teil 10 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 5 Tagesordnungspunkte behandelt.

 

Anwesend waren:

1.Bürgermeister

Herr Matthias Beer

 

Ausschussmitglieder

Herr Robert Achhammer               Herr Peter Liebl

Herr Jürgen Friedmann                  Herr Martin Tischler

Herr Georg Fromm                           Herr Josef Weigert jun.

Herr Andreas Kastl

Herr Michael Landfried

 

stellv. Ausschussmitglieder

Herr Andreas Niebler                       Vertretung für Herrn Christian Scheuerer

 

Niederschriftführer

Frau Annalena Fromm

 

Abwesende und entschuldigte Personen:

Ausschussmitglieder

Herr Manfred Achhammer

Herr Christian Scheuerer

 

Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.

 

TOP 1 – Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 07.06.2021 Nr. 1-13

Beschluss:

Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 07.06.2021, Nr. 1 – 13, werden keine Einwendungen erhoben.

ungeändert beschlossen               Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 


TOP 2 –
Genehmigungsfreistellungsverfahren für den Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Doppelgarage, Am Hauswinkel 7 

Beschluss:

Das Genehmigungsfreistellungsverfahren für das Vorhaben in Am Hauswinkel 7, 93176 Beratzhausen gilt als bekannt gegeben.

Der Anschluss an die öffentliche Abwassereinrichtung (SW und RW) ist erforderlich.

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

Kenntnis genommen      

 

TOP 3 – Abweichung von der Stellplatzsatzung für das Bauvorhaben in Am Hauswinkel 12

Beschluss:

Der Bauausschuss des Marktes Beratzhausen erteilt der Abweichung von der Stellplatzrichtlinie des Marktes Beratzhausen für das Bauvorhaben in Am Hauswinkel 12, 93176 Beratzhausen sein Einvernehmen.

Die 3 Stellplätze müssen auf dem Grundstück errichtet und nachgewiesen werden.

Sollten Änderungen an leitungs- und erschließungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

ungeändert beschlossen               Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10

 

TOP 4 – Nutzungsänderung der Einheiten 4 und 15 von einer Gewerbenutzung zu einer Wohnraumnutzung in der Laaberer Str. 10

Beschluss:

Der Bauausschuss des Marktes Beratzhausen erteilt der Nutzungsänderung der Einheiten 4 und 15 von einer Gewerbenutzung zur Wohnraumnutzung in der Laaberer Str. 10, 93176 Beratzhausen sein Einvernehmen.

Ein Einfügen in die Umgebungsbebauung ist zu beachten, da für das Grundstück kein Bebauungsplan aufgestellt wurde.

Aufgrund der geringen Wohnfläche ist davon auszugehen, dass die Wohnung nur für alleinstehende Personen geeignet ist. Einer Abweichung von der Stellplatzrichtlinie wird hiermit zugestimmt und ein Stellplatz je Wohneinheit ist ausreichend.

Das Vorhaben muss an die vorhandene öffentliche Abwasserentsorgung (MW) angeschlossen werden.

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

ungeändert beschlossen               Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

TOP 5 – Nutzungsänderung eines bestehenden Ladengeschäftes in einen Marktladen, Marktstraße 20

Beschluss:

Der Bauausschuss des Marktes Beratzhausen erteilt dem Antrag zur Nutzungsänderung eines bestehenden Ladengeschäftes in einen Marktladen sein Einvernehmen.

Die Stellplätze sind auf Grundlage der Stellplatzsatzung des Marktes Beratzhausen abzulösen bzw. nachzuweisen. Der Antragsteller muss für die Nutzungsänderung 1 Stellplatz nachweisen bzw. ablösen.

Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

ungeändert beschlossen               Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10

 

TOP 6 – Bauantrag für Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in der Kallmünzer Str. 17 

Beschluss:

Der Bauausschuss des Marktes Beratzhausen erteilt dem Bauvorhaben in der Kallmünzer Str. 17, 93176 Beratzhausen sein Einvernehmen.

Ein Einfügen in die Umgebungsbebauung ist zu beachten, da für das Grundstück kein Bebauungsplan aufgestellt wurde.

Die Anzahl der Stellplätze ist auf Grundlage der Stellplatzsatzung des Marktes Beratzhausen abzulösen bzw. anzuzeigen.

Das Vorhaben muss an die vorhandene öffentliche Abwasserentsorgung (MW) angeschlossen werden.

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

ungeändert beschlossen               Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

TOP 7 – Bauantrag Neubau und Erweiterung eines abgerissenen Balkons mit Überdachung im Kugelbergweg 8

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt dem Bauvorhaben zur Neuerrichtung und Erweiterung eines abgerissenen Balkons sein Einvernehmen.

Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

ungeändert beschlossen               Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

TOP 8 – Bauantrag für die Sanierung und den Umbau eines bestehenden Wohnhauses in der Sudetenstr. 18

Beschluss:

Der Bauausschuss des Marktes Beratzhausen erteilt dem Bauvorhaben in der Sudetenstr. 18, 93176 Beratzhausen sein Einvernehmen.

Ein Einfügen in die Umgebungsbebauung ist zu beachten, da für das Grundstück kein Bebauungsplan aufgestellt wurde.

Die Anzahl der Stellplätze muss auf Grundlage der Stellplatzsatzung des Marktes Beratzhausen erfolgen.

Das Vorhaben muss an die vorhandene öffentliche Abwasserentsorgung (MW) angeschlossen werden.

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

ungeändert beschlossen               Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

TOP 9 – Bauantrag für die Errichtung eines Wohnhauses in Mitterkreith 2

Beschluss:

Der Bauausschuss des Marktes Beratzhausen erteilt dem Bauvorhaben in Mitterkreith 2, 93176 Beratzhausen sein Einvernehmen.

Ein Einfügen in die Umgebungsbebauung ist zu beachten, da für das Grundstück kein Bebauungsplan aufgestellt wurde.

Die Unterschriften der angrenzenden Nachbarn sind nicht vollständig und sind nachträglich in Kenntnis zu setzen.

Die Anzahl der Stellplätze sind auf Grundlage der Stellplatzsatzung des Marktes Beratzhausen zu errichten.

Für die erforderliche Errichtung einer Kleinkläranlage bzw. den Anschluss an eine bestehende Anlage ist die Abnahme dem Markt Beratzhausen anzuzeigen bzw. nachzuweisen.

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

ungeändert beschlossen               Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

TOP 10 – Bauantrag für die Errichtung eines Waldkindergartens nähe Grametshof

Beschluss:

Der Bauausschuss des Marktes Beratzhausen erteilt dem Bauvorhaben nähe Grametshof, 93176 Beratzhausen sein Einvernehmen.

ungeändert beschlossen               Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister