Sitzung des Marktgemeinderates vom 29.07.2021
Am 29.07.2021 fand in der Mehrzweckhalle eine Sitzung des Marktgemeinderates statt. Es wurden im öffentlichen Teil 10 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 5 Tagesordnungspunkte behandelt.
Anwesend waren:
1.Bürgermeister
Herr Matthias Beer
3.Bürgermeister
Herr Ludwig Scheuerer
Marktgemeinderätinnen/-räte
Herr Manfred Achhammer Frau Bettina Laßleben
Herr Robert Achhammer Herr Peter Liebl
Herr Jürgen Friedmann Herr Sebastian Liedtke
Herr Georg Fromm Herr Josef Pilz
Herr Herbert Gabriel Herr Gerhard Rinkes
Herr Andreas Kastl Herr Christian Scheuerer
Herr Christian Kraus Herr Martin Tischler
Herr Michael Landfried Herr Josef Weigert jun.
Abwesende und entschuldigte Personen:
2. Bürgermeister
Herr Andreas Niebler für die Beschlüsse 1 und 5
Marktgemeinderätinnen/-räte
Frau Prof. Dr. Diana Hehenberger-Risse
Herr Tobias Walter
Niederschriftführer
Herr Dieter Kuberski
TOP 1 – Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 17.06.2021, Nr. 1-1
Beschluss:
Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 17.06.2021, Nr. 1-1, werden keine Einwendungen erhoben.
ungeändert beschlossen Für: 18 Gegen: 0 Anwesend: 18
TOP 2 – Abwägung und Satzungsbeschluss zum BBPl. „Rechberg Nord II“
Sachverhalt:
Verfahren nach § 3 (2) und § 4 (2) i.V.m. § 4a (3) BauGB
Bekanntgabe der eingegangenen Stellungnahmen / Abwägungs- und Beschlussvorschläge. Stand: 19.07.2021
Beschluss:
Sofern nicht vorab durch Einzelbeschluss beschlossen, wird den ausgearbeiteten Vorschlägen zu den jeweiligen Einwänden der Öffentlichkeit sowie der Fachstellen und sonstigen Trägern öffentlicher Belange bezüglich des Bebauungsplans „Rechberg Nord II“ zugestimmt und diese werden hiermit zum Beschluss erhoben.
Der Marktgemeinderat Beratzhausen beschließt gemäß der §§ 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl I. S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14.06.2021, der Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802), der Bayer. Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), zuletzt geändert durch § 4 des Gesetzes vom 25.05.2021 (GVBl. S. 286), des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern in der Fassung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-l), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 09.03.2021 (GVBl. S. 74) folgenden Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan:
„Rechberg Nord II“ in der Fassung vom 25.03.2021 als Satzung
§ 1 Gegenstand und Bestandteile der Satzung
Die Bestandteile der Satzung, sind:
Teil A: Bebauungsplan mit planerischen und zeichnerischen Festsetzungen und Verfahrensübersicht
Teil B: Textliche Festsetzungen und Hinweise. Weitere Bestandteile des Bebauungsplanes sind:
Teil C: Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB
Anlage: Lageplan Erschließungsstraße
§ 2 Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des verbindlichen Bauleitplans ist in der Planzeichnung (Teil A) festgesetzt. Der verbindliche Bauleitplan ist auszufertigen und der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
ungeändert beschlossen Für: 19 Gegen: 0 Anwesend: 19
TOP 3 – Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan „An der Mühlenstraße“
Sachverhalt:
Um den Anliegern, den Bürgern und den Trägern der öffentlichen Belange nochmal Gelegenheit zu geben, sich zum Bebauungsplan „An der Mühlenstraße“ zu äußern und um Rechtssicherheit im Verfahren zu gewährleisten, wird der Satzungsbeschluss vom 25.03.2021 aufgehoben.
Das Verfahren wird mit dem Billigungs- und Auslegungsbeschluss § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB fortgeführt.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat hebt den Satzungsbeschluss vom 25.03.2021 zum Bebauungsplan „An der Mühlenstraße“ gemäß § 214 Abs. 4 BauGB auf.
ungeändert beschlossen Für: 18 Gegen: 0 Anwesend: 18
TOP 4 – Abwägung der frühzeitigen Beteiligung des BBPl. „An der Mühlenstraße“
Sachverhalt:
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes vom 02.03.2021:
Der Markt Beratzhausen lässt derzeit die wasserrechtlichen Unterlagen für die Mühlenstraße zur Einleitung des Niederschlagswassers in die Laber erstellen. Hierzu wurde eine Besprechung im Wasserwirtschaftsamt am 12.07.2021 abgehalten, siehe Besprechungsprotokoll Nr. 1.
Das Objekt Herbstwiesen Beratzhausen wird dabei mitberücksichtigt.
Hieraus ergibt sich, dass eine Drosselung nicht zwingend notwendig ist und bestätigt die zuvor getroffenen Feststellungen.
Die derzeitigen Bemessungen ergeben somit keinen Einfluss auf die zu erstellenden Unterlagen und die zu erwartenden Festsetzungen, da auf dem Grundstück darüber hinaus eine entsprechende Rückhaltung (74 m³) geschaffen wird.
Diese Rückhaltung wird mit einer Drossel versehen, die nur 20 l/s in den gemeindlichen Oberflächenwasserkanal abgibt.
Die Dachbegrünung dürfte zusätzliche positive Effekte erzielen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von den Ausführungen des Besprechungsprotokolls Nr. 1 vom 12.07.2021 und der Verwaltung und bestätigt diese.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „An der Mühlenstraße“ ist entsprechend anzupassen.
ungeändert beschlossen Für: 18 Gegen: 1 Anwesend: 18
TOP 5 – Billigung und Auslegung des BBPl. „An der Mühlenstraße“
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan mit integriertem Vorhabens- und Erschließungsplan „An der Mühlenstraße“ wurde dem Marktgemeinderat im Rahmen der Ladung in der Fassung vom 20.07.2021 zur Kenntnisnahme und Beschlussfassung zur Verfügung gestellt.
Beschluss:
Anpassungen
- Der Gehweg entlang der Mühlenstraße ist (entsprechend dem Erschließungsplan) in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu integrieren.
- Die GRZ ist gem. §16 Abs. 3 S. 1 BauNVO einzutragen.
Billigungsbeschluss Bebauungsplan:
Der Marktrat billigt den vom Büro Dürr ausgearbeiteten Entwurf inkl. Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Erschließungsplan „An der Mühlenstraße“ in der bei der Sitzung besprochenen Fassung vom 20.07.2021 mit den o.g. Anpassungen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die weitere Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
ungeändert beschlossen Für: 18 Gegen: 1 Anwesend: 19
TOP 6 – Abwägung der Stellungnahmen, Billigung und Auslegung der 15. Änderung des FlNPl. und des BBPl. „Sondergebiet Sonnenenergienutzung Kreuth“
Beschluss:
Bebauungsplan und Flächennutzungsplan:
a) Erstellung eines Blendgutachtens:
Aufgrund der Großflächigkeit der Anlage und des Abstandes von knapp 100 m zwischen dem Wohnhaus Nr. 23a und der nächstgelegenen Modulfläche empfiehlt der Planverfasser (Bartsch) zur ausreichenden Ermittlung des Abwägungsmaterials ein Blendgutachten erstellen zu lassen.
Gemäß „Lichtleit-Linie, Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI), Stand 08.10.2012” verweist auf S. 23 darauf, dass bei einer Entfernung von mehr als 100 m zu Immissionsorten in der Regel nur kurzfristige Blendwirkung auftreten. Bei ausgedehnten Anlagen können auch weit entfernte Immissionsorte noch relevant sein.
Nachdem der Begriff „ausgedehnt“ nicht definiert ist, und es sich nach Ansicht des Planverfassers um eine großflächige (also ausgedehnte) Anlage handelt und zudem der Abstand von den genannten 100 m gerade nicht eingehalten wird, wird ein Blendgutachten für die Endabwägung gefordert.
b) Beschluss zur Folgenutzung:
Der Marktrat sieht keine Notwendigkeit Gültigkeit und Folgenutzung für das Sondergebiet festzusetzen, da aufgrund der günstigen Lage auch für die nachfolgende Generation hier regenerativer Strom produziert werden soll. Derzeit besteht kein städtebauliches Ziel, die Produktion von regenerativem Strom zeitlich zu begrenzen
c) Sammelbeschluss zu weiteren Abwägungen:
Den von der Verwaltung mit dem Planverfasser ausgearbeiteten Vorschlägen zu den jeweiligen Sachverhalten wird beigetreten und diese werden hiermit zum Beschluss erhoben.
d) Flächennutzungsplan:
Billigungsbeschluss 15. Deckblattänderung des Flächennutzungsplanes:
Der Marktrat billigt den vom Büro Bartsch ausgearbeiteten Entwurf inkl. Begründung und Umweltbericht der
15. Deckblattänderung des Flächennutzungsplans Sondergebiet Sonnenenergienutzung „KREUTH“ in der bei der Sitzung besprochenen Fassung vom 29.07.2021 (inkl. obenstehender Änderungsbeschlüsse).
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die weitere Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
e) Bebauungsplan:
Billigungsbeschluss Bebauungsplan:
Der Marktrat billigt den vom Büro Bartsch ausgearbeiteten Entwurf inkl. Begründung und Umweltbericht des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Sondergebiet Sonnenenergienutzung Kreuth“ in der bei der Sitzung besprochenen Fassung vom 29.07.2021 (inkl. obenstehender Änderungsbeschlusse).
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die weitere Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
ungeändert beschlossen Für: 19 Gegen: 0 Anwesend: 19
TOP 7 – Abwägung der Stellungnahmen, Billigung und Auslegung des Flächennutzungsplanes des Marktes Beratzhausen
Beschluss:
- Änderungsbeschluss:
„Hinter der Parsberger Straße“ sind die Teilflächen der FlNrn. 1576/6, 1576/5 und 1576/4, alle der Gemarkung Beratzhausen, in der gesamten Breite mit einzubeziehen (statt abzustufen). Die zusätzliche Fläche ist als Wohnbau auszuweisen. Im Übrigen bleibt das Teilgebiet wie vorgeschlagen. - Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf des Flächennutzungsplanes in der vorgestellten Fassung (mit der Änderung aus Punkt 1).
- Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Beteiligung gem. §§3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch beauftragt.
geändert beschlossen Für: 19 Gegen: 0 Anwesend: 19
TOP 8 – Städtebauförderung: „Neustart21
Beschluss:
1.Projektfonds „Neustart21“
Die Förderrichtlinie „Neustart21“ wird in der vorgelegten Form beschlossen. (inkl. Nachträge vom 29.07.) Sollten redaktionelle und unwesentliche Änderungen auf Weisung der Regierung der Oberpfalz oder Dritten notwendig sein, wird die Verwaltung bevollmächtigt, diese vorzunehmen. Änderungen, die den Wesenskern des Projektfonds verändern, bedürfen einer erneuten Vorlage im Marktgemeinderat.
2.Baulich-investive Maßnahmen der Marktgemeinde
Der Marktrat ist mit der vorgelegten Planung aus der Bewerbung einverstanden, erteilt sein Einvernehmen und bevollmächtigt die Verwaltung weitere Schritte zu veranlassen (Förderantrag, Vorbereitung der Bauausführung, …).
Sollte sich wesentlicher Änderungsbedarf ergeben, wird dieser erneut dem zuständigen Gremium (Bauausschuss oder Marktgemeinderat) vorgelegt.
Sollte ein Bauvorlageverfahren notwendig werden, gilt das Einvernehmen des Marktgemeinderates als erteilt.
geändert beschlossen Für: 19 Gegen: 0 Anwesend: 19
TOP 9 – Schulhof Gestaltungs- & Budgetfreigabe für Kleinmaßnahme
Beschluss:
Der Marktrat stimmt der Umgestaltung des Schulhofes in Eigenregie zu. Für Material und Fremdleistungen werden bis zu 20.000 Euro bereitgestellt.
ungeändert beschlossen Für: 16 Gegen: 3 Anwesend: 19
TOP 10 – Anfragen & Berichte der Beauftragten
Es gab eine Anfrage aus der CSU- und SPD-Fraktion zur Ausstattung der Klassenzimmer in unserer Grundschule im Zusammenhang mit der Infektionslage, die gleich beantwortet wurde.
Matthias Beer
1. Bürgermeister