Der Marktgemeinderat Beratzhausen hat in seiner Sitzung am 25.11.2021 die Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Marktes Beratzhausen (Entwässerungssatzung – EWS) beschlossen.

 

Die Satzung wurde am 01.12.2021 ausgefertigt und tritt am 01.01.2022 in Kraft.

 

Sie wurde in der Verwaltung des Marktes Beratzhausen niedergelegt und wird für die Dauer ihrer Gültigkeit zur Einsicht bereitgehalten. Diese kann erfolgen im Rathaus Beratzhausen, Marktstraße 33, 93176 Beratzhausen während der allgemeinen Öffnungszeiten

 

Mo, Di, Do, Fr:  07.30 Uhr – 12.30 Uhr

Do:                      13.00 Uhr – 18.00 Uhr

 

Die Satzung ist auch auf der Homepage des Marktes Beratzhausen unter www.beratzhausen.comRathaus & Verwaltung – Ortsrecht – Entwässerungssatzung einsehbar.

 

Beratzhausen, den 01.12.2021

Markt Beratzhausen

 

Matthias Beer
Bürgermeister