Liebe Bürgerinnen und Bürger,
im letzten Jahr hat der Marktgemeinderat eine Gebührenkalkulation für die Jahre 2018-2021 beschlossen und somit die Rückstände behoben. Hierfür waren umfangreiche Arbeiten in der Neuerstellung des Bestandsverzeichnisses notwendig.
Da eine Kalkulation in der Regel 4-Jahres-Zeiträume umfasst war in diesem Jahr eine erneute Kalkulation für die Jahre 2022-2025 notwendig. Gleichzeitig wurden in diesem Zuge die Herstellungsbeiträge neu kalkuliert.
Mit dem Satzungsbeschluss vom 25.11.2021 sind somit alle Werte der Entwässerungseinrichtung wieder auf dem aktuellen Wert.
Erfreulich ist dabei, dass die Gebührensätze sich nur wenig verändert haben und somit über einen Zeitraum von
8 Jahren (2018-2025) stabil sind.
Die wichtigsten Veränderungen zusammengefasst:
1.Gebühren
Diese Gebühren fallen fortlaufend, nach den Verbräuchen in m³ bzw. einleitenden Flächen in m² an.
Zeitraum | Festgstellt | Schmutzwasser | Niederschlagswasser |
2014-2017 | 2018 | 3,36 Euro/m³ | 0,32 Euro/m² |
2018-2021 | 2020 | 2,76 Euro/m³ | 0,32 Euro/m² |
2022-2025 | 2021 | 2,68 Euro/m³ | 0,24 Euro/m² |
2. Herstellungsbeiträge
Diese Beiträge fallen einmalig zur Bezugsfertigkeit des Gebäudes, Anbaus, … an.
Gültig bis/ab | Grundstücksfläche | Geschoßfläche |
Bis 31.12.2021 | 1,80 Euro/m² | 16,06 Euro/m² |
Ab 01.01.2022 | 2,46 Euro/m² | 16,95 Euro/m² |
3. „Gartenwasser“
Das sogenannte „Gartenwasser“ kann ab 2022 ab dem ersten m³ in Abzug gebracht werden und nicht erst ab einer Wassermenge von 12m³. Hintergrund waren Rechtsprechungen zur Mustersatzung, sowie Verwaltungsvereinfachungen.
Matthias Beer
- Bürgermeister