Sitzung des Marktgemeinderates vom 25.11.2021
Am 25.11.2021 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Marktgemeinderates statt. Es wurden im öffentlichen Teil
11 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 7 Tagesordnungspunkte behandelt.
Anwesend waren:
1.Bürgermeister
Herr Matthias Beer
2. Bürgermeister
Herr Andreas Niebler
3. Bürgermeister
Herr Ludwig Scheuerer
Marktgemeinderätinnen/-räte
Herr Robert Achhammer Herr Sebastian Liedtke
Herr Jürgen Friedmann Herr Josef Pilz
Herr Georg Fromm Herr Gerhard Rinkes
Herr Herbert Gabriel Herr Christian Scheuerer
Herr Andreas Kastl Herr Martin Tischler
Herr Christian Kraus Herr Tobias Walter
Frau Bettina Laßleben Herr Josef Weigert jun.
Herr Peter Liebl
Niederschriftführer
Herr Dieter Kuberski
Abwesende und entschuldigte Personen:
Marktgemeinderätinnen/-räte
Herr Manfred Achhammer
Frau Prof. Dr. Diana Hehenberger-Risse 1 – 5
Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.
TOP 1 – Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 21.10.2021, Nr. 1-4
Beschluss:
Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 21.10.2021, Nr. 1-4, werden keine Einwendungen erhoben.
ungeändert beschlossen Für: 18 Gegen: 0 Anwesend: 18
TOP 2 – Allgemeine Informationen
Sachverhalt:
Der 1. Bürgermeister setzt den Tagesordnungspunkt ab, es erfolgten keine weitere Informationen.
Kenntnis genommen Anwesend: 18
TOP 3 – Erneuerung der Sanierungssatzung: Redaktionelle Änderung & Satzungsbeschluss
Beschluss:
Die diesem Beschluss beigefügte „Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes Ortskern Beratzhausen“ wird als Satzung erhoben und ersetzt die „Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes Ortskern Beratzhausen“ vom 01.12.1994 die mit diesem Beschluss aufgehoben wird.
Die noch nicht veröffentlichte Satzung vom 21.10.2021 tritt NICHT in Kraft.
ungeändert beschlossen Für: 18 Gegen: 0 Anwesend: 18
TOP 4 – Städtebauförderung: Hier Bedarfsmitteilung 2022
Beschluss:
- Der Bedarfsmitteilung und dem entsprechenden Maßnahmenplan 2022 wird zugestimmt.
- Als Einzelmaßnahmen werden festgelegt:
- Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes.
- Fortschreibung der Machbarkeitsstudie ortszentraler Straßenräume.
- Konzeptstudie Bürgerpark.
- Planungsfortschreibung Umgestaltung Essenbügl.
- Fertigstellung Workoutpfad und
- Fertigstellung Naherholungs-/Yoga-Pavillon.
- Fortführung Brücke am Volksfestplatz.
- Umsetzung Stadtmöbelierung.
- Fortführung Kommunales Förderprogramm.
- Fortführung Neustart21 / Innenstädte beleben.
- Weiterführung der Städtebaulichen Beratung
ungeändert beschlossen Für: 18 Gegen: 0 Anwesend: 18
TOP 5 – Realschule im westlichen Landkreis Regensburg: Standortbewerbung
Beschluss:
Der Markt Beratzhausen stimmt der Standortbewerbung
„Realschule ‚Am Kugelberg‘
Die Realschule für Nachhaltigkeit und Soziale Berufe“ zu.
Das grundsätzliche Interesse an einem Realschulstandort ist dem Landkreis Regensburg mitzuteilen.
Die Verwaltung wird beauftragt die Bewerbung an die zuständige Stelle weiter zu geben.
ungeändert beschlossen Für: 18 Gegen: 0 Anwesend: 18
TOP 6 – Neuerlass der Entwässerungssatzung (EWS)
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die diesem Beschluss als wesentlicher Bestandteil beigefügte Entwässerungssatzung als Satzung. Die Satzung wurde am 01.12.2021 ausgefertigt und ortsüblich bekanntgemacht.
ungeändert beschlossen Für: 19 Gegen: 0 Anwesend: 19
TOP 7 – Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Beschluss:
Der Kalkulationszeitraum für den künftigen Gebührenbedarf in der Abwasserbeseitigung ab 01.01.2022 wird auf vier Jahre festgelegt (2022–2025)
Der Marktgemeinderat beschließt die diesem Beschluss als wesentlicher Bestandteil beigefügte Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung mit den kalkulierten Werten als Satzung. Die Satzung wurde am 01.12.2021 ausgefertigt und ortsüblich bekanntgemacht.
ungeändert beschlossen Für: 18 Gegen: 1 Anwesend: 19
TOP 8 – Flächennutzungsplan:15. Deckblattänderung „Sondergebiet Sonnenenergienutzung Kreuth“ Feststellungsbeschluss
Beschluss:
1.
Den ausgearbeiteten Vorschlägen zu den jeweiligen Einwänden der Fachstellen und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, der 15. Deckblattänderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Sonnenenergienutzung Kreuth“ betreffend wird – sofern nicht durch Einzelbeschluss beschlossen – beigetreten und diese werden hiermit zum Beschluss erhoben.
2. Feststellungsbeschluss
Die 15. Deckblattänderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Sonnenenergienutzung Kreuth“ einschließlich der sich aus dem ersten Beschluss ergebenden Änderungen und Ergänzungen, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht, in der Fassung vom 29.07.2021, redaktionell ergänzt mit Beschluss vom 25.11.2021, wird festgestellt.
Die Verwaltung wir beauftragt, die Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB zu beantragen.
ungeändert beschlossen Für: 18 Gegen: 1 Anwesend: 19
TOP 9 – Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Sondergebiet Sonnenenergienutzung Kreuth“ : Satzungsbeschluss
Beschluss:
1.
Den ausgearbeiteten Vorschlägen zu den jeweiligen Einwänden der Fachstellen und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, den Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Sondergebiet Sonnenenergienutzung „KREUTH“ betreffend wird – sofern nicht durch Einzelbeschluss beschlossen – beigetreten und diese werden hiermit zum Beschluss erhoben.
1a. Einzelbeschluss
Aufgrund der wirtschaftlichen Ausnutzung, wird entlang des Weges Richtung Westen und am nördlichen Rand des östlich gelegenen Baufeldes keine Bepflanzung aufgenommen. Desweiteren befindet sich der Standort in abgelegener Lage, sodass eine weitere Bepflanzung- Begleitpflanzung eines Feldweges- für nicht notwendig erachtet wird. Weiterhin werden die Belange der Landwirtschaft und Forstwirtschaft berücksichtigt, da eine zweiseitige Bepflanzung eine Befahrbarkeit des Weges mit den breiteren Fahrwerken erschweren würde.
Abstimmungsergebnis 18 für 1 gegen
2. Billigungs- und Satzungsbeschluss
Der Markt Beratzhausen erlässt gemäß der §§ 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl I. S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3736), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist, der Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802), der Bayer. Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Mai 2021 (GVBl. S. 286), des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern in der Fassung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-l), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 09.03.2021 (GVBl. S. 74) folgenden Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Sondergebiet Sonnenenergienutzung „KREUTH““ in der Fassung vom 29.07.2021, redaktionell ergänzt mit Beschluss vom 25.11.2021, als Satzung.
§ 1 Gegenstand und Bestandteile der Satzung
Die Bestandteile der Satzung, sind:
- Teil A: Planzeichnung mit Legende (und Verfahrensvermerken)
- Teil B: Textliche Festsetzungen
Weitere Bestandteile des Bebauungsplanes sind:
- Teil C: Hinweise und Empfehlungen
- Teil D: Begründung mit Umweltbericht
- Anlagen: Büro Genista, März 2021 bis Juli 2021, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Solarpark Kreuth- Beratzhausen, 23 Seiten
§ 2 Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des verbindlichen Bauleitplans (Flurnummer 193 (TF), 195 (TF),198 (TF), 211 (TF), 212, 214, 215 (TF) und 220 (TF) der Gemarkung Schwarzenthonhausen), ist in der Planzeichnung (Teil A) festgesetzt.
Der verbindliche Bauleitplan ist auszufertigen und der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
ungeändert beschlossen Für: 18 Gegen: 1 Anwesend: 19
TOP 10 – Bebauungsplan „An der Mühlenstraße“ hier: Abwägung, Billigung und Auslegung
Beschluss:
- Abwägungen
- Die Abwägung „Innenentwicklung“ wird ergänzt.
- Weitere Änderungs-/Einzelbeschlüsse werden nicht gefasst.
Sofern nicht vorab durch Einzelbeschluss ( a) )beschlossen, wird den ausgearbeiteten Vorschlägen zu den jeweiligen Einwänden der Öffentlichkeit, sowie der Fachstellen und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, bezüglich des Bebauungsplans „An der Mühlenstraße“, zugestimmt und diese werden hiermit zum Beschluss erhoben.
2. Billigungsbeschluss Bebauungsplan:
Der Marktrat billigt den vom Büro Dürr ausgearbeiteten Entwurf inkl. Begründung und Anlagen (Objektpläne, Gutachten, …) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „An der Mühlenstraße“ mit den in der Sitzung beschlossenen Änderungen und inkl. oben stehender eingearbeiteter Abwägungsbeschlüsse.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die weitere Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
geändert beschlossen Für: 18 Gegen: 1 Anwesend: 19
TOP 11 – Anfragen & Berichte der Beauftragten
Anfragen wurden nicht vorgebracht.
Kenntnis genommen Anwesend: 19
Matthias Beer
1. Bürgermeister