Sitzung des Marktgemeinderates vom 25.11.2021

 

Am 25.11.2021 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Marktgemeinderates statt. Es wurden im öffentlichen Teil
11 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 7 Tagesordnungspunkte behandelt.

 

Anwesend waren:

1.Bürgermeister

Herr Matthias Beer

2. Bürgermeister

Herr Andreas Niebler

 3. Bürgermeister

Herr Ludwig Scheuerer

 

Marktgemeinderätinnen/-räte

Herr Robert Achhammer                               Herr Sebastian Liedtke   

Herr Jürgen Friedmann                                   Herr Josef Pilz 

Herr Georg Fromm                                          Herr Gerhard Rinkes 

Herr Herbert Gabriel                                        Herr Christian Scheuerer 

Herr Andreas Kastl                                           Herr Martin Tischler 

Herr Christian Kraus                                          Herr Tobias Walter 

Frau Bettina Laßleben                                    Herr Josef Weigert jun. 

Herr Peter Liebl 

 

Niederschriftführer

Herr Dieter Kuberski         

 

Abwesende und entschuldigte Personen:

Marktgemeinderätinnen/-räte

Herr Manfred Achhammer           

Frau Prof. Dr. Diana Hehenberger-Risse    1 – 5

 

Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.

 

TOP 1 – Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 21.10.2021, Nr. 1-4

Beschluss:

Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 21.10.2021, Nr. 1-4, werden keine Einwendungen erhoben.

ungeändert beschlossen               Für: 18  Gegen: 0  Anwesend: 18 


TOP 2 –
Allgemeine Informationen

Sachverhalt:

Der 1. Bürgermeister setzt den Tagesordnungspunkt ab, es erfolgten keine weitere Informationen.

Kenntnis genommen       Anwesend: 18 

 

TOP 3 – Erneuerung der Sanierungssatzung: Redaktionelle Änderung & Satzungsbeschluss

Beschluss:

Die diesem Beschluss beigefügte „Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes Ortskern Beratzhausen“ wird als Satzung erhoben und ersetzt die „Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes Ortskern Beratzhausen“ vom 01.12.1994 die mit diesem Beschluss aufgehoben wird.

Die noch nicht veröffentlichte Satzung vom 21.10.2021 tritt NICHT in Kraft.

ungeändert beschlossen               Für: 18  Gegen: 0  Anwesend: 18 

 

TOP 4 – Städtebauförderung: Hier Bedarfsmitteilung 2022

Beschluss:

  1. Der Bedarfsmitteilung und dem entsprechenden Maßnahmenplan 2022 wird zugestimmt.
  2. Als Einzelmaßnahmen werden festgelegt:
  • Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes.
  • Fortschreibung der Machbarkeitsstudie ortszentraler Straßenräume.
  • Konzeptstudie Bürgerpark.
  • Planungsfortschreibung Umgestaltung Essenbügl.
  • Fertigstellung Workoutpfad und
  • Fertigstellung Naherholungs-/Yoga-Pavillon.
  • Fortführung Brücke am Volksfestplatz.
  • Umsetzung Stadtmöbelierung.
  • Fortführung Kommunales Förderprogramm.
  • Fortführung Neustart21 / Innenstädte beleben.
  • Weiterführung der Städtebaulichen Beratung

ungeändert beschlossen               Für: 18  Gegen: 0  Anwesend: 18 

 

TOP 5 – Realschule im westlichen Landkreis Regensburg: Standortbewerbung

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen stimmt der Standortbewerbung

„Realschule ‚Am Kugelberg‘

Die Realschule für Nachhaltigkeit und Soziale Berufe“ zu.

Das grundsätzliche Interesse an einem Realschulstandort ist dem Landkreis Regensburg mitzuteilen.

Die Verwaltung wird beauftragt die Bewerbung an die zuständige Stelle weiter zu geben.

ungeändert beschlossen               Für: 18  Gegen: 0  Anwesend: 18 

 

TOP 6 – Neuerlass der Entwässerungssatzung (EWS)

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die diesem Beschluss als wesentlicher Bestandteil beigefügte Entwässerungssatzung als Satzung. Die Satzung wurde am 01.12.2021 ausgefertigt und ortsüblich bekanntgemacht.

 

ungeändert beschlossen               Für: 19  Gegen: 0  Anwesend: 19 

 

TOP 7 – Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Beschluss:

Der Kalkulationszeitraum für den künftigen Gebührenbedarf in der Abwasserbeseitigung ab 01.01.2022 wird auf vier Jahre festgelegt (2022–2025)

Der Marktgemeinderat beschließt die diesem Beschluss als wesentlicher Bestandteil beigefügte Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung mit den kalkulierten Werten als Satzung. Die Satzung wurde am 01.12.2021 ausgefertigt und ortsüblich bekanntgemacht.

ungeändert beschlossen               Für: 18  Gegen: 1  Anwesend: 19

 

TOP 8 – Flächennutzungsplan:15. Deckblattänderung „Sondergebiet Sonnenenergienutzung Kreuth“ Feststellungsbeschluss

Beschluss:

1.

Den ausgearbeiteten Vorschlägen zu den jeweiligen Einwänden der Fachstellen und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, der 15. Deckblattänderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Sonnenenergienutzung Kreuth“ betreffend wird – sofern nicht durch Einzelbeschluss beschlossen – beigetreten und diese werden hiermit zum Beschluss erhoben.

2. Feststellungsbeschluss

Die 15. Deckblattänderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Sonnenenergienutzung Kreuth“ einschließlich der sich aus dem ersten Beschluss ergebenden Änderungen und Ergänzungen, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht, in der Fassung vom 29.07.2021, redaktionell ergänzt mit Beschluss vom 25.11.2021, wird festgestellt.

Die Verwaltung wir beauftragt, die Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB zu beantragen.

ungeändert beschlossen               Für: 18  Gegen: 1  Anwesend: 19 

 

TOP 9 – Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Sondergebiet Sonnenenergienutzung Kreuth“ : Satzungsbeschluss

 Beschluss:

1.

Den ausgearbeiteten Vorschlägen zu den jeweiligen Einwänden der Fachstellen und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, den Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Sondergebiet Sonnenenergienutzung „KREUTH“ betreffend wird – sofern nicht durch Einzelbeschluss beschlossen – beigetreten und diese werden hiermit zum Beschluss erhoben.

1a. Einzelbeschluss

Aufgrund der wirtschaftlichen Ausnutzung, wird entlang des Weges Richtung Westen und am nördlichen Rand des östlich gelegenen Baufeldes keine Bepflanzung aufgenommen. Desweiteren befindet sich der Standort in abgelegener Lage, sodass eine weitere Bepflanzung- Begleitpflanzung eines Feldweges- für nicht notwendig erachtet wird. Weiterhin werden die Belange der Landwirtschaft und Forstwirtschaft berücksichtigt, da eine zweiseitige Bepflanzung eine Befahrbarkeit des Weges mit den breiteren Fahrwerken erschweren würde.

Abstimmungsergebnis 18 für 1 gegen

2. Billigungs- und Satzungsbeschluss

Der Markt Beratzhausen erlässt gemäß der §§ 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl I. S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3736), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist, der Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802), der Bayer. Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Mai 2021 (GVBl. S. 286), des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern in der Fassung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-l), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 09.03.2021 (GVBl. S. 74) folgenden Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Sondergebiet Sonnenenergienutzung „KREUTH“in der Fassung vom 29.07.2021, redaktionell ergänzt mit Beschluss vom 25.11.2021, als Satzung.

 

§ 1 Gegenstand und Bestandteile der Satzung

Die Bestandteile der Satzung, sind:

  • Teil A: Planzeichnung mit Legende (und Verfahrensvermerken)
  • Teil B: Textliche Festsetzungen

Weitere Bestandteile des Bebauungsplanes sind:

  • Teil C: Hinweise und Empfehlungen
  • Teil D: Begründung mit Umweltbericht
  • Anlagen: Büro Genista, März 2021 bis Juli 2021, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Solarpark Kreuth- Beratzhausen, 23 Seiten

 

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des verbindlichen Bauleitplans (Flurnummer 193 (TF), 195 (TF),198 (TF), 211 (TF), 212, 214, 215 (TF) und 220 (TF) der Gemarkung Schwarzenthonhausen), ist in der Planzeichnung (Teil A) festgesetzt.

Der verbindliche Bauleitplan ist auszufertigen und der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

ungeändert beschlossen               Für: 18  Gegen: 1  Anwesend: 19 

 

TOP 10 – Bebauungsplan „An der Mühlenstraße“ hier: Abwägung, Billigung und Auslegung

Beschluss:

  1. Abwägungen
  2. Die Abwägung „Innenentwicklung“ wird ergänzt.
  3. Weitere Änderungs-/Einzelbeschlüsse werden nicht gefasst.

Sofern nicht vorab durch Einzelbeschluss ( a) )beschlossen, wird den ausgearbeiteten Vorschlägen zu den jeweiligen Einwänden der Öffentlichkeit, sowie der Fachstellen und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, bezüglich des Bebauungsplans „An der Mühlenstraße“, zugestimmt und diese werden hiermit zum Beschluss erhoben.

2. Billigungsbeschluss Bebauungsplan:

Der Marktrat billigt den vom Büro Dürr ausgearbeiteten Entwurf inkl. Begründung und Anlagen (Objektpläne, Gutachten, …) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „An der Mühlenstraße“ mit den in der Sitzung beschlossenen Änderungen und inkl. oben stehender eingearbeiteter Abwägungsbeschlüsse.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die weitere Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

geändert beschlossen    Für: 18  Gegen: 1  Anwesend: 19 

 

TOP 11 – Anfragen & Berichte der Beauftragten

 Anfragen wurden nicht vorgebracht.

Kenntnis genommen       Anwesend: 19 

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister