Förderung: Sport- und Schützenvereine können jetzt ihre Anträge stellen

 

Sport- und Schützenvereine aufgepasst: Die Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale 2022 („Übungsleiterzuschüsse“) müssen bis spätestens 01. März 2022 beim Landratsamt Regensburg eingegangen sein.

Verspätet abgegebene Anträge können aufgrund der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Zu richten ist der Antrag an das Landratsamt Regensburg, Sachgebiet S 12, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg. Diesem sind die gültigen Übungsleiterlizenzen im Original beizulegen.

Bei Übungsleiterlizenzen ohne Prägung, Ausdrucke der Übungsleiterlizenzen, die lediglich digital zur Verfügung stehen, oder bei Lizenzaufteilung ist die zusätzliche Abgabe des Formulars „Erklärung zur Einreichung von Lizenzen“ (Version 2022) zwingend erforderlich.

 

Für die Landkreisförderung muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Grundlagen dieser Förderung bilden die Mitgliedermeldungen der jeweiligen Verbände und die bei der staatlichen Förderung berücksichtigten Übungsleiterlizenzen.

 

Die Formulare und weitere Informationen sind auf der Landkreis-Homepage abrufbar unter www.landkreis-regensburg.de, Stichwort: Sportförderung, Rubrik: Vereinspauschale des Freistaats Bayern. Ebenso sind hier die auch in diesem Jahr geltenden Corona-Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Förderung hinterlegt.

 

Bei Fragen steht Frau Kronawitter, Telefon: 0941 4009-173, E-Mail: kommunalaufsicht@landratsamt-regensburg.de gerne zur Verfügung. Bei persönlicher Abgabe der Unterlagen ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Um Bearbeitungszeiten zu verkürzen, wird um Angabe einer E-Mail-Adresse in den Antragsunterlagen gebeten.