Sitzung des Marktgemeinderates vom 10.02.2022
Am 10.02.2022 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Marktgemeinderates statt. Es wurden im öffentlichen Teil 7 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 6 Tagesordnungspunkte behandelt.
Anwesend waren:
1.Bürgermeister
Herr Matthias Beer
2. Bürgermeister
Herr Andreas Niebler
3. Bürgermeister
Herr Ludwig Scheuerer
Marktgemeinderätinnen/-räte
Herr Manfred Achhammer Herr Sebastian Liedtke
Herr Robert Achhammer Herr Josef Pilz
Herr Jürgen Friedmann Herr Gerhard Rinkes
Herr Georg Fromm Herr Christian Scheuerer
Frau Prof. Dr. Diana Hehenberger-Risse Herr Martin Tischler
Herr Andreas Kastl Herr Tobias Walter
Herr Christian Kraus Herr Josef Weigert jun.
Herr Peter Liebl
Niederschriftführer
Herr Dieter Kuberski
Abwesende und entschuldigte Personen:
Marktgemeinderätinnen/-räte
Herr Herbert Gabriel
Herr Michael Landfried
Frau Bettina Laßleben
Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.
TOP 1 – Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 16.12.2021, Nr. 1-1
Beschluss:
Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 16.12.2021, Nr. 1-1, werden keine Einwendungen erhoben.
ungeändert beschlossen Für: 18 Gegen: 0 Anwesend: 18
TOP 2 – Haushaltsplan 2022; Investitionsprogramm
Beschluss:
Der dem Haushaltsplan 2022 beigefügte Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Jahre 2022 – 2025 wird genehmigt.
ungeändert beschlossen Für: 18 Gegen: 0 Anwesend: 18
TOP 3 – Haushaltsplan 2022; Stellenplan
Der Personalrat ist mit dem Stellenplan einverstanden.
Der Stellenplan wird nunmehr dem Marktgemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Beschluss:
Der dem Haushaltsplan 2022 beigefügte Stellenplan wird genehmigt.
ungeändert beschlossen Für: 18 Gegen: 0 Anwesend: 18
TOP 4 – Haushaltsplan 2022; Verabschiedung als Satzung
Anmerkung der Verwaltung/Kämmerei
Die Haushaltssatzung wurde erlassen und geht zur Genehmigung an das Landratsamt
Regensburg.
ungeändert beschlossen Für: 18 Gegen: 0 Anwesend: 18
TOP 5 – Vorhabenbezogener Bebauungsplan „An der Mühlenstr.“; Hier: Abwägung der Bedenken und Anregungen aus der erneuten Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.
Beschluss:
1. Abwägungsbeschluss
Der Marktgemeinderat beschließt in Sammelabstimmung.
Den ausgearbeiteten Vorschlägen zu den jeweiligen Einwänden der Fachstellen und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „An der Mühlenstraße“ betreffend, wird – sofern nicht durch Einzelbeschluss beschlossen – beigetreten und diese werden hiermit zum Beschluss erhoben.
ungeändert beschlossen Für: 18 Gegen: 0 Anwesend: 18
2. Satzungsbeschluss
Der Markt Beratzhausen erlässt den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan, Vorhabens- und Erschließungsplan mit Begründung „An der Mühlenstraße“ als Satzung.
ungeändert beschlossen Für: 18 Gegen: 0 Anwesend: 18
TOP 6 – Antrag der CWV-Fraktion; hier: Nutzung Foyer Zehentstadel
Sachverhalt:
Die CWV-Fraktion stellt Antrag auf Umbau des Foyers im Zehentstadel.
- Entfernung der Glas-Trennwände und Auflösung der Abstellräume
- Somit optische und räumliche Vergrößerung der Eingangshalle
- Optimale Nutzung bei Veranstaltungen (die Eingangshalle war bei Veranstaltungen immer eine Engstelle)
- Aufwertung des Zehenstadl‘s mit nur geringem finanziellen Aufwand.
- Dieser Raumgewinn könnte bei vielen Veranstaltungen positiv genutzt werden.
Beschluss:
Die Umbaumaßnahme wird weiterverfolgt.
Zur Vorbereitung der denkmalrechtlichen Erlaubnis und zur Kostenermittlung, ist ein Planungsbüro hinzuziehen.
Die weitere Planung & Kostenplanung ist dem Marktgemeinderat vorzustellen.
geändert beschlossen Für: 16 Gegen: 2 Anwesend: 18
TOP 7 – Friedhof Beratzhausen; hier Satzungsänderung
Sachverhalt:
Das ortsansässige Bestattungsunternehmen hat zum Jahresende seine Gewerbetätigkeit dauerhaft eingestellt. Aufgrund der Änderungen der Bestatter ist eine Satzungsänderung notwendig.
Beschluss:
- a) Der diesem Beschluss beigefügte Entwurf der 1. Änderungssatzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofbenutzungssatzung) des Marktes Beratzhausen wird als Satzung beschlossen und tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.
- b) Der diesem Beschluss beigefügte Entwurf der 1. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung des Marktes Beratzhausen wird als Satzung beschlossen und tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.
ungeändert beschlossen Für: 18 Gegen: 0 Anwesend: 18
Matthias Beer
1. Bürgermeister