Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 07.03.2022

 

Am 07.03.2022 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt. Es wurden im öffentlichen Teil 17 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 2 Tagesordnungspunkte behandelt.

 

Anwesend waren:

1. Bürgermeister

Herr Matthias Beer

 

Ausschussmitglieder

Herr Manfred Achhammer           Herr Michael Landfried

Herr Robert Achhammer               Herr Peter Liebl

Herr Jürgen Friedmann                   Herr Christian Scheuerer

Herr Georg Fromm                          Herr Martin Tischler

Herr Andreas Kastl                            Herr Josef Weigert jun.

 

Niederschriftführer

Herr Benedikt Hartl           

 

Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.

 

TOP 1 – Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 07.02.2022, Nr. 1-7

Beschluss:

Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 07.02.2022, Nr. 1 – 7, werden keine Einwendungen erhoben.

Abstimmungsergebnis:   Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 2 – Allgemeine Informationen

Sachverhalt:

Der 1. Bürgermeister informiert über folgende Punkte:

 

  • Auf Grund der Lage in der Ukraine sind im Gemeindegebiet bereits 8 Wohnungen zur Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine gemeldet.
  • Am 07.03.2022 wurde die Kinderkrippe St. Nikolaus eröffnet. Die noch ausstehenden Außenarbeiten werden bis Ende April erledigt.
  • Im Eingangsbereich des Zehentstadels wurden Absperrungen wegen durch den Sturm teilweise gelösten Dachziegel angebracht. Zudem lösen sich Fliesen von der Treppe am Eingang. Hierfür wurde das zuständige Architekturbüro zur weiteren Abstimmung für die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit eingebunden.

 

TOP 3 – Bauantrag auf Ausbau einer Dachgeschosswohnung mit Errichtung einer Außentreppe in der Hemauer Straße 14, 93176 Beratzhausen

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauvorhaben auf Ausbau einer Dachgeschosswohnung mit Errichtung einer Außentreppe auf dem Grundstück Hemauer Straße 14, 93176 Beratzhausen, sein Einvernehmen.

Das Vorhaben ist an den öffentlichen Kanal (MS) anzuschließen. Die benötigten Stellplätze sind nachzuweisen.

Die Unterschriften der Nachbarn liegen nicht vollständig vor.

Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

Abstimmungsergebnis:   Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 4 – Bauantrag auf Anbau eines Kaltwintergartens an das bestehende Einfamilienhaus sowie auf Einfriedung des Gartens um die Terrasse auf dem Grundstück Illkofen 4a, 93176 Beratzhausen

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauvorhaben auf Anbau eines Kaltwintergartens an das bestehende Einfamilienhaus sowie auf Einfriedung des Gartens um die Terrasse auf dem Grundstück Illkofen 4a, 93176 Beratzhausen, sein Einvernehmen. Auf ein Einfügen in das Landschaftsbild ist zu achten.

Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange gemäß § 35 Abs. 3 BauGB ist aus Sicht des Marktes Beratzhausen nicht gegeben.

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

Abstimmungsergebnis:   Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 5 – Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf der Flur-Nr. 56, Gemarkung Oberpfraundorf (Bereich Dorfstraße, 93176 Beratzhausen)

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauvorhaben auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf einem Teilbereich der Flur-Nr. 56, Gemarkung Oberpfraundorf, sein Einvernehmen. Auf ein Einfügen in die Umgebungsbebauung ist zu achten.

Das Vorhaben ist an den öffentlichen Kanal (MW) anzuschließen.

Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

Abstimmungsergebnis:   Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 6 – Bauantrag auf Nutzungsänderung einer bestehenden Reithalle in eine Lagerhalle für nicht wassergefährdende Stoffe auf den Grundstücken Flur-Nrn. 977/1, 983, 985, jeweils Gemarkung Schwarzenthonhausen (Grametshof 1, 93176 Beratzhausen)

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauvorhaben auf Nutzungsänderung einer bestehenden Reithalle in eine Lagerhalle für nicht wassergefährdende Stoffe auf den Grundstücken mit den Flur-Nrn. 977/1, 983, 985, jeweils Gemarkung Schwarzenthonhausen, sein Einvernehmen. Auf die Lage im Außenbereich gemäß § 35 BauGB wird hingewiesen.

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Kanalerschließung für das Grundstück nicht vorliegt und dass eine solche seitens des Marktes Beratzhausen auch nicht vorgesehen ist.

Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

Abstimmungsergebnis:   Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 7 – Bauantrag auf Umnutzung einer ehem. Postfiliale in eine Zahnarztpraxis sowie auf Sanierung des Gebäudes und Neubau einer Wohnung mit Carport in der Bahnhofstraße 12, 93176 Beratzhausen

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauvorhaben auf Umnutzung einer ehemaligen Postfiliale in eine Zahnarztpraxis sowie auf Sanierung des Gebäudes und Neubau einer Wohnung mit Carport in der Bahnhofstraße 12, 93176 Beratzhausen, sein Einvernehmen. Der Stellplatzbedarf gilt als nachgewiesen.

Auf ein Einfügen in die Umgebungsbebauung ist zu achten.

Das Bauvorhaben muss an den vorhandenen Kanal (MS) angeschlossen werden.

Die städtebauliche Stellungnahme ist zu beachten; die darin getroffenen Empfehlungen sind in die Planung einzubeziehen. Es wird empfohlen, vor Errichtung der Außenanlagen einen Grünflächenplan mit dem Markt Beratzhausen abzustimmen.

Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

Die Förderfähigkeit zum „kommunalen Förderprogramm“ gilt als grundsätzlich festgestellt.

Abstimmungsergebnis:   Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 8 – Bauantrag auf Erweiterung des bestehenden Wohnhauses sowie Schaffung einer zweiten Wohneinheit im Kastanienweg 3, 93176 Be-ratzhausen

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauvorhaben auf Erweiterung des bestehenden Wohnhauses sowie Schaffung einer zweiten Wohneinheit auf dem Grundstück Kastanienweg 3, 93176 Beratzhausen, sein Einvernehmen. Das Einvernehmen wird auch zu den gemäß § 31 Abs. 2 BauGB beantragten Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Kniestockhöhe, der Gauben- und Ansichtsfläche, der Gaubenart, der maximalen Traufhöhe, der maximalen Hauslänge, der Geschossflächenzahl sowie der Überschreitung der Baugrenze erteilt.

Das Bauvorhaben muss den vorhandenen Kanal (MS) angeschlossen werden.

Der Stellplatzbedarf ist auf der Grundlage der Stellplatzsatzung des Marktes Beratzhausen nachzuweisen.

Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

Abstimmungsergebnis:   Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 9 – Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Am Kiefer 22, 93176 Beratzhausen

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauvorhaben auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Am Kiefer 22, 93176 Beratzhausen, (Flur-Nr. 378/4, Gemarkung Oberpfraundorf) sein Einvernehmen. Das Einvernehmen gilt auch für die gemäß § 31 Abs. 2 BauGB beantragten Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Dachneigung (22°), der Vollgeschosse (E+1), der Kniestockhöhe sowie der Verschiebung des Baufensters (inklusive Grenzgarage).

Die ausreichende Erschließung ist sicherzustellen.

Die notwendigen Stellplätze gelten als nachgewiesen.

Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

Abstimmungsergebnis:   Für: 10  Gegen: 1  Anwesend: 11 

 

TOP 10 – Bauvoranfrage auf Bebaubarkeit der Flur-Nr. 439, Gemarkung Beratzhausen, mit einem Einfamilienhaus (Bereich Wassergasse, 93176 Beratzhausen)

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zur Bauvoranfrage zur Überprüfung der Bebaubarkeit mit einem Einfamilienhaus auf der Flur-Nr. 439, Gemarkung Beratzhausen, (Bereich Wassergasse, 93176 Beratzhausen) sein Einvernehmen.

Auf ein Einfügen in die Umgebungsbebauung sowie auf die Einhaltung der Abstandsflächen ist zu achten.

Die nach der Stellplatzrichtlinie vorzuhaltenden Stellplätze sind nachzuweisen.

Das Vorhaben muss an die vorhandene öffentliche Abwasserentsorgung (MW) angeschlossen werden.

Auf das im höhergelegenen Grundstücksteil vorhandene Biotop wird hingewiesen.

Auf mögliche Felssicherungsarbeiten ist zu achten. Hierbei ggf. anfallende Kosten gehen zu Lasten des Bauherrn; die obenliegenden Anwohner sind hierfür nicht in Anspruch zu nehmen.

Auf die gegenüberliegende Sportanlage wird hingewiesen. Es besteht kein Anspruch auf etwaige Lärmschutzmaßnahmen.

Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten der Antragsteller.

Abstimmungsergebnis:   Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 11 – Bauvoranfrage auf Abriss einer Scheune und einer offenen Stahlhalle auf der Flur-Nr. 703/2, Gemarkung Mausheim, und Errichtung einer geschlossenen Stahlhalle auf der Flur-Nr. 702/1, Gemarkung Mausheim (Bereich Haderlsdorf 6, 93176 Beratzhausen)

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zur Bauvoranfrage auf Abriss einer Scheune und einer offenen Stahlhalle sowie auf Errichtung einer geschlossenen Stahlhalle auf den Flur-Nrn. 702/1 und 703/2, jeweils Gemarkung Mausheim, sein Einvernehmen.

Auf ein Einfügen in das Landschaftsbild ist zu achten.

Auf das in beiden betroffenen Grundstücken vorhandene Biotop sowie auf die Lage im Landschaftsschutzgebiet wird hingewiesen.

Die Privilegierung gemäß § 35 BauGB ist vom Landratsamt zu überprüfen.

Die Entwässerungssituation der Dachflächen ist mit dem Landratsamt abzustimmen.

Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten der Antragsteller.

Abstimmungsergebnis:   Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 12 – Bauvoranfrage auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Aichhof 4, 93176 Beratzhausen

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zur Bauvoranfrage auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage am Grundstück Aichhof 4, 93176 Beratzhausen, sein Einvernehmen.

Eine mögliche Privilegierung i. S. d. § 35 Abs. 1 BauGB ist mit dem Landratsamt zu prüfen bzw. gegenüber dem Landratsamt nachzuweisen. Gleiches gilt im Fall der Behandlung als sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB.

Das Vorhaben muss an die vorhandene Kleinkläranlage angeschlossen werden. Inwiefern dafür eine Änderung der bestehenden Genehmigung erforderlich ist, ist mit dem Landratsamt (Wasserrecht) abzuklären.

Die Nachbarunterschriften zur Planung wurden nicht eingeholt.

Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten der Antragsteller.

Abstimmungsergebnis:   Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 13 – Bauantrag auf Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf den Flur-Nrn. 936 und 941, Gemarkung Schwarzenthonhausen (Forster-berg 1, 93176 Beratzhausen)

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauvorhaben auf Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf den Flur-Nrn. 936 und 941, Gemarkung Schwarzenthonhausen, (Forsterberg 1, 93176 Beratzhausen) sein Einvernehmen.

Auf die Lage im Wasserschutzgebiet sowie die vorgesehene Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers wird hingewiesen.

Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

Abstimmungsergebnis:   Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 


TOP 14 – Bauantrag auf  Erweiterung einer bestehenden Garage zu einer Doppelgarage auf dem Grundstück Hüllbergweg 7, 93176 Beratzhausen

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauvorhaben auf Erweiterung einer bestehenden Garage zu einer Doppelgarage auf dem Grundstück Hüllbergweg 7, 93176 Beratzhausen, sein Einvernehmen.

Auf die noch nicht abgeschlossene Nachbarbeteiligung wird hingewiesen.

Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

Abstimmungsergebnis:   Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 15 – Bekanntgabe der im Februar/März 2022 freigestellten Bauanträge

Sachverhalt:

Folgender Bauantrag wurde im Februar/März freigestellt:

Herbstwiesen Beratzhausen GmbH; Errichtung von Seniorenwohnungen, offenen Garagen, Nebengebäuden und Stützmauern auf dem Grundstück Mühlenstraße 32-36, 93176 Beratzhausen (Flur-Nr. 680, Gemarkung Beratzhausen)

Beschluss:

Der freigestellte Bauantrag gilt als bekanntgegeben.

Kenntnis genommen       Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 16 – Bekanntgabe der Angelegenheiten der laufenden Verwaltung

Sachverhalt:

Zu folgendem Bauantrag wurde auf Grund der Behandlung als laufende Angelegenheit gemäß Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 1 GeschO das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

Bauantrag auf Errichtung einer Werbeanlage für ein Café am Grundstück Marktstraße 4, 93176 Beratzhausen

Beschluss:

Der als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelte Bauantrag gilt als bekannt gegeben.

Kenntnis genommen       Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 17 – Anfragen

Es gab zwei Anfragen aus der UB-Fraktion zur Verkehrssituation Hardt / Straße Schrotzhofen und zum abgebrochenen Ortsschild Ortsausfahrt Schwarzenthonhausen Richtung Kreuth.

Zu dieser Thematik fand bereits Ende 2020 eine Verkehrsschau zusammen mit der Polizei statt. Die Anbringung eines Spiegels wurde seitens der Polizei abgelehnt.

Verkehrsspiegel führen an vergleichbaren Stellen eher zu erhöhter Unfallgefahr als zu rückläufigen Gefahrenquellen, da sie zu einem „falschen Sicherheitsgefühl“ führen. Statt einem vorsichtigen „in die Straße tasten“ verlassen sich Autofahrer dann häufig auf einen flüchtigen Blick in den Spiegel.

In Hardt fanden bereits drei mal Geschwindigkeitsmessungen statt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Anzahl der Geschwindgkeitsüberschreitungen (Tempo 30-50 km/h) bei ca. 10-15% der Fahrzeuge liegt. Auffällige Geschwindigkeitsüberschreitung (Tempo >50 km/h) sind eher selten. Die Werte werden aber im Frühjahr nochmals erhoben und ggf. weitere Maßnahmen zu einer Geschwindigkeitbegrenzung abgeleitet.

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister