Im Rahmen des Oberbauprogramms 2022 erneuert die DB Netz AG in der Zeit vom 01.04.2022 – 11.04.2022 Weichen im Bahnhof Beratzhausen.

 

Dadurch wird es zu Lärmbelästigungen auch während der Nachtzeit und an Wochenenden kommen.

 

Zur Sicherung der Beschäftigten wird ein durch die Berufsgenossenschaft vorgegebenes automatisches Warnsystem eingesetzt. Ein Verzicht darauf ist nicht zulässig und somit ist in dem o.g. Zeitraum mit starken Immissionen zu rechnen.

 

Die DB Netz AG ist jedoch bemüht, die Lärmbelästigung auf das jeweilige Mindestmaß zu reduzieren.

Eine Genehmigung für Nacht- und Wochenendarbeiten ist nicht erforderlich, da es sich bei dieser Maßnahme um Arbeiten an Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes im Sinne des § 7 Abs.1 Satz 2 der 32. BImSchV  (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) handelt, welche von den Betriebszeitbeschränkungen des § 7 Abs.1 Satz 1 der 32. BImSchV ausgenommen sind. Eine Genehmigungspflicht von Sonn- und Feiertagsarbeit existiert ebenfalls nicht, da nach Art. 2 Abs. 3 Nr. 1 FTG die Verbote nach Abs. 1 und 2 im Bereich der Deutschen Bahn nicht gelten.