Der Marktgemeinderat Beratzhausen hat in seiner Sitzung am 24.03.2022 die Erste Satzung zur Änderung der Vereinsfördersatzung beschlossen.
Es wurde § 1 Ziffer (2) dahingehend geändert, dass bei einer Investitionssumme von mehr als 5.000 € drei Angebote vorzulegen sind.
Diese Satzung tritt eine Woche nach Bekanntgabe in Kraft.
Sie wurde in der Verwaltung des Marktes Beratzhausen niedergelegt und wird für die Dauer ihrer Gültigkeit zur Einsicht bereitgehalten. Diese kann im Rathaus Beratzhausen, Marktstraße 33, 93176 Beratzhausen während der allgemeinen Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr.: 07.30 Uhr – 12.30 Uhr
Do.: 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
erfolgen. Die Satzung ist auch auf der Homepage des Marktes Beratzhausen unter www.beratzhausen.com –
Rathaus & Verwaltung – Ortsrecht – Vereinsfördersatzung einsehbar.
Beratzhausen, den 14.06.2022
Markt Beratzhausen
Matthias Beer
1. Bürgermeister