Der Marktgemeinderat Beratzhausen hat in seiner Sitzung am 24.03.2022 die Erste Satzung zur Änderung der Vereinsfördersatzung beschlossen.

Es wurde §  1 Ziffer (2) dahingehend geändert, dass bei einer Investitionssumme von mehr als 5.000 € drei Angebote vorzulegen sind.

 

Diese Satzung tritt eine Woche nach Bekanntgabe in Kraft.

 

Sie wurde in der Verwaltung des Marktes Beratzhausen niedergelegt und wird für die Dauer ihrer Gültigkeit zur Einsicht bereitgehalten. Diese kann im Rathaus Beratzhausen, Marktstraße 33, 93176 Beratzhausen während der allgemeinen Öffnungszeiten

 

Mo, Di, Do, Fr.:                                  07.30 Uhr – 12.30 Uhr

Do.:                                                        13.00 Uhr – 18.00 Uhr

 

erfolgen. Die Satzung ist auch auf der Homepage des Marktes Beratzhausen unter www.beratzhausen.com
Rathaus & Verwaltung – Ortsrecht – Vereinsfördersatzung einsehbar.

 

Beratzhausen, den 14.06.2022

Markt Beratzhausen

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister