Sitzung des Marktgemeinderates vom 23.06.2022
Am 23.06.2022 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Marktgemeinderates statt. Es wurden im öffentlichen Teil 7 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 6 Tagesordnungspunkte behandelt.
Anwesend waren:
1. Bürgermeister
Herr Matthias Beer
2. Bürgermeister
Herr Andreas Niebler
3. Bürgermeister
Herr Ludwig Scheuerer
Marktgemeinderätinnen/-räte
Herr Manfred Achhammer Herr Peter Liebl
Herr Jürgen Friedmann Herr Sebastian Liedtke
Herr Georg Fromm Herr Josef Pilz
Frau Prof. Dr. Diana Hehenberger-Risse Herr Gerhard Rinkes
Herr Andreas Kastl Herr Christian Scheuerer
Herr Christian Kraus Herr Martin Tischler
Herr Michael Landfried Herr Tobias Walter
Frau Bettina Laßleben Herr Josef Weigert jun.
Niederschriftführer
Herr Dieter Kuberski
Abwesende und entschuldigte Personen:
Marktgemeinderätinnen/-räte
Herr Robert Achhammer
Herr Herbert Gabriel
Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.
TOP 1 – Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 19.05.2022, Nr. 1 – 3.
Beschluss:
Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 19.05.2022, Nr. 1 – 3, werden keine Einwendungen erhoben.
ungeändert beschlossen Für: 19 Gegen: 0 Anwesend: 19
TOP 2 – Allgemeine Informationen
Sachverhalt:
Der 1. Bürgermeister informiert über folgende Punkte:
- Über den Termin und Ablauf Volksfest Beratzhausen 2022
- Sachstand zum Nahwärmenetz Oberndorf und dem hierzu geplanten Info-Abend am 14.07.2022 im Zehentstadel.
- Über die Einweihung des Kinderhauses St. Nikolaus am 01.07.2022.
- Über den Sachstand der Arbeiten am Feuerwehrgerätehaus Beratzhausen. Diese werden im Laufe des Juli 2022 abgeschlossen, als Einweihungstermin ist der 17. und 18.09.2022 geplant.
Kenntnis genommen Anwesend: 19
TOP 3 – Erlass einer Folgekostenrichtlinie nach § 11 BauGB
Tagesordnungspunkt verschoben.
ungeändert beschlossen Für: 19 Gegen: 0 Anwesend: 19
TOP 4 – Erlass der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen nach §§ 135a bis 135c BauGB
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die diesem Beschluss als wesentlicher Bestandteil beigefügte Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen nach §§ 135 a – 135 c BauGB als Satzung. Die Satzung ist auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen.
ungeändert beschlossen Für: 19 Gegen: 0 Anwesend: 19
TOP 5 – Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan „Reitkoppel“
Sachverhalt:
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20.05.2021 die Aufstellung eines qualifizierten B-Plans „Reitkoppel“ beschlossen.
Beschluss:
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten eines verpflichtenden Nahwärmenetzes für das Baugebiet zu prüfen.
Abstimmungsergebnis: 5 dafür : 14 dagegen *
* Anmerkung: Die Verwaltung hat im Nachgang zur Sitzung bereits Kontakt zu mehreren privatwirtschaftlichen Nahwärmenetzanbietern aufgenommen, um ggf. in Eigenregie ein NICHT verpflichtendes Netz (ohne Anschlusszwang) für das Baugebiet zu realisieren. Dies hemmt den weiteren Planungsprozess NICHT.
2. Es gab eine redaktionelle Anpassung im Planteil.
3. Änderungsbeschluss zu den vorgelegten Festsetzungen
a) Textliche Festsetzungen (D)
Nr. 13 (4)(5),
Streiche:
„(4) Garagen und überdachte Stellplätze sind nur mit begrüntem Flachdach zulässig.
(5) Im WA3 (Kettenhausbebauung) sind auf den Garagendächern Terrassen bis zu einem Grenzabstand von 2 m zum Nachbargrundstück zulässig.“
Setze:
Nr. 13
„(4) Garagen und überdachte Stellplätze sind nur mit Flachdach zulässig. Die Begrünung des Flachdaches wird empfohlen.
(5) Im WA3 (Kettenhausbebauung) sind auf den Garagendächern Terrassen zulässig.“
& streiche ersatzlos Nr. 16(4)
= Empfehlung statt Vorschrift für Gründächer auf Garagen.
Abstimmungsergebnis: 17 dafür : 2 dagegen
b) Textliche Festsetzungen (D)
Nr. 13 (6)
Streiche:
„(6) Grundstückszufahrten und -zugänge und nicht überdachte Stellplätze sind mit wasserdurchlässigen Belägen zu befestigen (z.B. Rasenfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen oder offenporige Pflastersteine). Die Entwässerung dieser Flächen darf nicht auf öffentliche Flächen oder Nachbargrundstücke erfolgen.
Setze:
„(6) Die Entwässerung der Grundstückszufahrten und -zugänge und nicht überdachten Stellplätze darf nicht auf öffentliche Flächen oder Nachbargrundstücke erfolgen. Grundstückszufahrten und -zugänge und nicht überdachten Stellplätzen sollten mit wasserdurchlässigen Belägen befestigt werden (z.B. Rasenfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen oder offenporige Pflastersteine).“
= Empfehlung statt Vorschrift für Beläge.
Abstimmungsergebnis: 15 dafür : 4 dagegen
4. Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Der Marktgemeinderat Beratzhausen nimmt den vom Büro Kehrer Planung, Lappersdorfer Str. 28, 93059 Regensburg ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplans „Reitkoppel“ samt Begründung zur Kenntnis und billigt diesen mit den beschlossenen Änderungen nach Punkt 2 und 3.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Beteiligungsverfahren gemäß §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten. Die Aufstellung des Bebauungsplans „Reitkoppel“ erfolgt im Verfahren nach §13 a BauGB.
Abstimmungsergebnis: 17 dafür : 2 dagegen
geändert beschlossen Anwesend: 19
TOP 6 – Ernennung eines Jugendbeauftragten des Marktes Beratzhausen
Beschluss:
Herr Zillbauer wird zum Jugendbeauftragten des Marktes Beratzhausen bis 2026 ernannt. Es handelt sich nicht um einen Beauftragten gem. Geschäftsordnung.
ungeändert beschlossen Für: 19 Gegen: 0 Anwesend: 19
TOP 7 – Antrag Bündnis 90 – Die Grünen auf Gründung eines Arbeitskreises zum „Erhalt der Artenvielfalt“
Beschluss:
Es wird eine Arbeitsgruppe zum „Erhalt der Artenvielfalt“ gegründet, MGR Friedmann wird den Vorsitz übernehmen (Beauftragter). Die Einsetzung erfolgt zunächst für 12 Monate, ab dem 01.07.2022.
ungeändert beschlossen Für: 17 Gegen: 2 Anwesend: 19
Matthias Beer
1. Bürgermeister