Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 25.07.2022

 

Am 25.07.2022 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt. Es wurden im öffentlichen Teil 6 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 5 Tagesordnungspunkte behandelt.

 

Anwesend waren:

1. Bürgermeister

Herr Matthias Beer

 

Ausschussmitglieder

Herr Manfred Achhammer                           anwesend ab TOP Ö 3

Herr Robert Achhammer                               Herr Peter Liebl

Herr Georg Fromm                                          Herr Christian Scheuerer

Herr Andreas Kastl                                           Herr Martin Tischler

Herr Michael Landfried

 

stellv. Ausschussmitglieder

Herr Gerhard Rinkes                                        Vertretung für Herrn Josef Weigert jun.

 

Niederschriftführer

Herr Benedikt Hartl

 

Abwesende und entschuldigte Personen

Ausschussmitglieder

Herr Jürgen Friedmann

Herr Josef Weigert jun.

 

Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.

 

TOP 1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 13.06.2022, Nr. 1-12

Beschluss:

Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 13.06.2022, Nr. 1 – 12, werden keine Einwendungen erhoben.

Abstimmungsergebnis:   Für: 9  Gegen: 0  Anwesend: 9 

 

TOP 2 – Bekanntgabe der freigestellten Bauanträge

Sachverhalt:

Folgende Bauanträge wurden im Mai/Juni 2022 freigestellt.

  • Erstellung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage im Sachsenweg 25, 93176 Beratzhausen

Beschluss:

Die freigestellten Bauanträge gelten als bekannt gegeben.

Abstimmungsergebnis:   Für: 9  Gegen: 0  Anwesend: 9 

 

TOP 3 – Bauantrag auf Errichtung von zwei Futtersilos mit einer Kapazität von 40 m³ und Lageverschiebung von einem bestehenden Futtersilo in Vorderkreith 1, 93176 Beratzhausen

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauantrag auf Errichtung von zwei Futtersilos mit einer Kapazität von 40 m³ und der Lageverschiebung eines Futtersilos auf dem Grundstück Vorderkreith 1, 93176 Beratzhausen, sein Einvernehmen.

Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten der Antragstellerin.

Abstimmungsergebnis:   Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

TOP 4 – Bauantrag auf Dachgeschoss- und Treppenhausumbau im bestehenden Wohnhaus Dorfstraße 3, 93176 Beratzhausen

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauantrag auf Dachgeschossaufstockung und Anbau eines Treppenhauses sowie weitere Umbaumaßnahmen im Anwesen Dorfstraße 3, 93176 Beratzhausen, sein Einvernehmen. Der neu entstandene Stellplatzbedarf ist auf der Grundlage der Stellplatzsatzung des Marktes Beratzhausen, nachzuweisen. Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

Abstimmungsergebnis:   Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

TOP 5 – Bauantrag auf Überdachung einer bestehenden Garage in der Bahnhofstraße 15, 93176 Beratzhausen

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauantrag auf Errichtung einer Garagenüberdachung, auf dem Grundstück Bahnhofstraße 15, 93176 Beratzhausen sein Einvernehmen. Der Abstandsflächenübernahme auf öffentlich gewidmetem Straßengrund wird zugestimmt. Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

Abstimmungsergebnis:   Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

TOP 6 – Antrag auf Errichtung eines Tiny Houses auf dem Grundstück Kapellenbergstr. 25, 93176 Beratzhausen

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Antrag für das Aufstellen eines Tiny Houses auf dem Grundstück Kapellenbergstr. 25, 93176 Beratzhausen sein Einvernehmen. Das Einvernehmen gilt auch für die Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB von der im zutreffenden Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze.

Das Abstandsflächenrecht gemäß der Bayerischen Bauordnung ist einzuhalten.

Die ordnungsgemäße Ver- und Entsorgung des Neubaus ist durch die Antragstellerin durch eine innere Erschließung sicherzustellen. Ein Anspruch auf eine Erschließung des Tiny Houses durch einen eigenen Hausanschluss (Wasser, Abwasser, Strom, Telefon) besteht ausdrücklich nicht.

Der Stellplatzbedarf für das Vorhaben gilt als nachgewiesen.

Die Verwaltung wird jedoch angewiesen, die bisherigen Stellplatzrichtlinien für Vorhaben mit kleinen Wohneinheiten anzupassen.

Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

Abstimmungsergebnis:   Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister