Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 12.09.2022

 

Am 12.09.2022 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt. Es wurden im öffentlichen Teil 11 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 5 Tagesordnungspunkte behandelt.

 

Anwesend waren:

1. Bürgermeister

Herr Matthias Beer

 

Ausschussmitglieder

Herr Manfred Achhammer                           Herr Michael Landfried

Herr Robert Achhammer                               Herr Peter Liebl

Herr Jürgen Friedmann                                   Herr Christian Scheuerer

Herr Georg Fromm                                          Herr Josef Weigert jun.

 

Stellv. Ausschussmitglieder

Herr Josef Pilz

 

Niederschriftführer

Herr Benedikt Hartl

 

Abwesende und entschuldigte Personen/

Ausschussmitglieder

Herr Andreas Kastl

Herr Martin Tischler

 

Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.

 

TOP 1 – Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 25.07.2022, Nr. 1-6

Beschluss:

Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 25.07.2022, Nr. 1 – 6, werden keine Einwendungen erhoben.

Abstimmungsergebnis:   Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

TOP 2 – Bauantrag auf Errichtung eines Mobilfunkmastes für das Vodafone-Mobilfunknetz mit zugehöriger Technikeinheit auf der Fl.Nr. 1768, Gem. Schwarzenthonhausen

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag auf Errichtung eines Mobilfunkmastes für das Vodafone-Mobilfunknetz mit zugehöriger Technikeinheit auf der Fl. Nr. 1768, Gem. Schwarzenthonhausen.

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

Abstimmungsergebnis:   Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

TOP 3 – Bauantrag auf Dachgeschossausbau und Aufstockung einer Garage zur Wohnraumerweiterung auf dem Grundstück Schloßbergstraße 39, 93176 Beratzhausen

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauantrag auf Dachgeschossausbau und Aufstockung einer Garage zur Wohnraumerweiterung auf dem Grundstück Schloßbergstraße 39, 93176 Beratzhausen, sein Einvernehmen. Das Einvernehmen wird auch zu den beantragten Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB (Überschreitung der Traufhöhe, Änderung der Dachform) erteilt.

Die notwendigen Stellplätze werden nachgewiesen. Diese sind gemäß den Stellplatzrichtlinien des Marktes Beratzhausen, der Bayerischen Bauordnung sowie der Garagen- und Stellplatzverordnung auszugestalten.

Auf die Hinweise und Auflagen der Bayernwerk Netz GmbH aus dem Schreiben vom 24.08.2022 hinsichtlich der sich auf dem Grundstück befindlichen 20kV-Freileitung wird verwiesen.

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

 

Abstimmungsergebnis:   Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

TOP 4 – Bauantrag auf Nachverdichtung durch Ausbau einer Garage mit einer Kleinwohnung auf dem Grundstück Sudetenstr. 52, 93176 Beratzhausen

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen versagt auf Grund der fehlenden Stellplätze zum Antrag auf Nachverdichtung durch Ausbau einer Garage mit einer Kleinwohnung auf dem Grundstück Sudetenstr. 52, 93176 Beratzhausen, sein Einvernehmen.

Für den Fall der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die erforderlichen Stellplätze zwingend zur Bezugsfertigkeit der entstehenden Wohneinheit nutzbar sein müssen.

Auf die Anforderungen aus Art. 48 BayBO hinsichtlich der Barrierefreiheit wird verwiesen.

Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

Abstimmungsergebnis:   Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

TOP 5 – Bauantrag auf Geländeauffüllung einer Bodensenke auf der Flur-Nr. 185/1, Gemarkung Oberpfraundorf (Grünschlag)

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Antrag auf Geländeauffüllung einer Bodensenke auf der Flur-Nr. 185/1, Gemarkung Oberpfraundorf, sein Einvernehmen.

Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

Abstimmungsergebnis:   Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

TOP 6 – Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in der Falkenstraße 14, 93176 Beratzhausen

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Falkenstraße 14, 93176 Beratzhausen, sein Einvernehmen.

Die notwendigen Stellplätze werden nachgewiesen.

Das Vorhaben ist an die öffentliche Kanalisation (MW) anzuschließen.

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

Abstimmungsergebnis:   Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

TOP 7 – Bauantrag auf Errichtung einer Lagerhalle auf dem Grundstück Schlosserweg 1, 93176 Beratzhausen

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauantrag auf Errichtung einer Lagerhalle auf dem Grundstück Schlosserweg 1, 93176 Beratzhausen, sein Einvernehmen.

Auf den Bescheid S32-1734 wird hingewiesen.

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

Hinweis

Zur hydraulischen Entlastung des öffentlichen Kanalnetzes soll Niederschlagswasser nach Möglichkeit nicht in die Mischwasserkanalisation gelangen. Die Prüfung einer anderweitigen Nutzung (z. B. mittels einer Zisterne) wird empfohlen. Auf die Regelung der Ermäßigung der Niederschlagswassergebühr gemäß § 10 a Abs. 5 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGW-EWS) vom 01.12.2021 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis:   Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

TOP 8 – Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage Am Sportplatz 2, 93176 Beratzhausen

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Am Sportplatz 2, 93176 Beratzhausen, sein Einvernehmen.

Das Vorhaben ist an die öffentliche Kanalisation anzuschließen. Die geplante extensive Dachbegrünung auf der Garage ist auch tatsächlich durchzuführen.

Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

Abstimmungsergebnis:   Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

TOP 9 – Antrag auf Vorbescheid für den Abriss des vorhandenen Geräteschuppens sowie die Errichtung eines Wohn- und Werkstattgebäudes auf dem Grundstück Neurufenried 2, 93176 Beratzhausen

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Antrag auf Vorbescheid für den Abriss des vorhandenen Geräteschuppens sowie auf Errichtung eines Wohn- und Werkstattgebäudes auf dem Grundstück Neurufenried 2, 93176 Beratzhausen, sein Einvernehmen.

Die ordnungsgemäße Ver- und Entsorgung des Neubaus ist durch die Antragsteller durch eine innere Erschließung sicherzustellen. Ein Anspruch auf eine Erschließung des Neubaus durch einen eigenen Hausanschluss (Wasser, Abwasser, Strom, Telefon) besteht ausdrücklich nicht.

Die Stellplätze sind entsprechend der zum Zeitpunkt des Einreichens des Bauantrags geltenden Satzungen und Vorschriften nachzuweisen.

Auf die Lage im Landschaftsschutzgebiet sowie die beantragte Abstandsflächenübernahme wird hingewiesen.

Zur Rückhaltung des anfallenden Niederschlagswassers wird die Errichtung einer Zisterne empfohlen. In diesem Zusammenhang wird auf die Möglichkeit der Ermäßigung der Niederschlagswassergebühr nach §10a Abs. 5 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) hingewiesen.

Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

Abstimmungsergebnis:   Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

TOP 10 – Bauantrag auf Erweiterung zweier bestehender Wohnungen im 2. OG zu Maisonette-Wohnungen (Dachgeschossausbau) auf dem Grundstück Bischof-Weig-Straße 42, 93176 Beratzhausen

Beschluss:

Mit der nachträglichen Aufnahme des Tageordnungspunktes besteht Einverständnis.

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauantrag auf Erweiterung zweier bestehender Wohnungen im 2. OG zu Maisonette-Wohnungen auf dem Grundstück Bischof-Weig-Straße 42, 93176 Beratzhausen, sein Einvernehmen.

Vom Einfügen in die Umgebungsbebauung ist auszugehen.

Die vorliegenden städtebaulichen Stellungnahmen sind zu beachten.

Die grundsätzliche Förderfähigkeit im Zuge des Kommunalen Förderprogramms wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel anerkannt.

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

Abstimmungsergebnis:   Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

TOP 11 – Bauantrag auf Nutzungsänderung einer bestehende Ladenfläche zur Erweiterung eines bestehenden Cafés in der Marktstraße 4, 93176 Beratzhausen

Beschluss:

Mit der nachträglichen Aufnahme des Tagesordnungspunktes besteht Einverständnis.

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauvorhaben auf Nutzungsänderung einer bestehenden Ladenfläche zu einem Café in der Marktstraße 4, 93176 Beratzhausen, sein Einvernehmen.

Aufgrund der Nutzungsänderung gelten die Stellplätze als nachgewiesen.

Die Vorgaben der Sanierungssatzung für den Ortskern Beratzhausen sowie die Baugestaltungs- und Werbeanlagensatzung sind einzuhalten.

Die Nachbarunterschriften liegen nur teilweise vor.

Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

Abstimmungsergebnis:   Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister