Sitzung des Marktgemeinderates vom 21.09.2022

Am 21.09.2022 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Marktgemeinderates statt. Es wurden im öffentlichen Teil 5 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 7 Tagesordnungspunkte behandelt.

 

Anwesend waren:

1. Bürgermeister

Herr Matthias Beer

2. Bürgermeister

Herr Andreas Niebler

3. Bürgermeister

Herr Ludwig Scheuerer

 

Marktgemeinderätinnen/-räte

Herr Manfred Achhammer                                           Herr Peter Liebl

Herr Robert Achhammer                                              Herr Sebastian Liedtke

Herr Jürgen Friedmann                                                  Herr Josef Pilz

Herr Georg Fromm                                                          Herr Gerhard Rinkes

Herr Andreas Kastl                                                           Herr Christian Scheuerer

Herr Christian Kraus                                                          Herr Josef Weigert jun.

Frau Bettina Laßleben

 

Niederschriftführer

Herr Dieter Kuberski

 

Abwesende und entschuldigte Personen:

Marktgemeinderätinnen/-räte

Herr Herbert Gabriel

Frau Prof. Dr. Diana Hehenberger-Risse

Herr Michael Landfried

Herr Martin Tischler

Herr Tobias Walter

 

Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.

 

TOP 1Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 28.07.2022, Nr. 1-7.

Beschluss:

Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 28.07.2022, Nr. 1 – 7, werden keine Einwendungen erhoben.

ungeändert beschlossen    Für: 16  Gegen: 0  Anwesend: 16 

 

TOP 2 – Änderung Kommunales Förderprogramm

Beschluss:

Das „Kommunale Förderprogramm“ wird in die vorgelegte Fassung geändert.

Die Verwaltung wird ermächtigt, von der Regierung der Oberpfalz beauftragte Änderungen vorzunehmen. Sollte sich der Wesenskern dadurch verändern (z.B. Wegfall „Barrieren abbauen“) ist dies dem Marktrat mitzuteilen.

ungeändert beschlossen    Für: 17  Gegen: 0  Anwesend: 17 

 

TOP 3 – Grundsatzbeschluss zur Erstellung eines Integralen Konzeptes zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Beratzhausen beschließt die Erstellung eines Integralen Konzeptes zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement für das Gemeindegebiet Beratzhausen. Hierfür ist die entsprechende Förderung nach der RZWas2021 beim Wasserwirtschaftsamt Regensburg zu beantragen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag vorzubereiten und beim WWA einzureichen.

geändert beschlossen         Für: 14  Gegen: 3  Anwesend: 17 

  

TOP 4 – Ersetzung der Stellplatzsatzung gemäß Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 BayBO

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen beschließt die diesem Beschluss beigefügte Stellplatzsatzung als Satzung. Diese tritt mit Veröffentlichung in Kraft und ersetzt die bestehende Satzung aus dem Jahr 2003, die dann außer Kraft tritt.

geändert beschlossen         Für: 17  Gegen: 0  Anwesend: 17 

Zum Protokoll:

Die Fraktion der Grünen stellt den Antrag, ein Carsharing Fahrzeug der KERL für Beratzhausen zur Abstimmung im Marktrat zu stellen.

 

TOP 5 – Bebauungsplan „ehem. BayWa-Gelände“ Hier: Abwägungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Beschluss:

1. Einzelbeschluss (sofern erforderlich)

Auf die Behandlung von Einzelbeschlüssen wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis 17 : 0

2. Abwägungsbeschluss

Den ausgearbeiteten Vorschlägen zu den jeweiligen Einwänden der Fachstellen und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit,

den Bebauungsplan „ehemaliges BayWa-Gelände“ betreffend wird – sofern nicht durch Einzelbeschluss beschlossen – beigetreten und diese werden hiermit zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis 17 : 0

3. Billigungsbeschluss und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan:

Der Marktrat billigt den von der Planungsgruppe Strasser ausgearbeiteten Entwurf inkl. Begründung und Anlagen (Objektpläne, Gutachten, …) des Bebauungsplanes „ehemaliges BayWa Gelände“ inkl. obenstehender eingearbeiteter Abwägungsbeschlüsse.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 214 Abs. 4 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und die weitere Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 214 Abs. 4 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Hierbei wird bestimmt, dass Stellungnahmen gemäß § 214 Abs. 4 i. V. m. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Abstimmungsergebnis 17 : 0

ungeändert beschlossen    Für: 17  Gegen: 0  Anwesend: 17 

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister