Der Marktgemeinderat Beratzhausen hat in seiner Sitzung am 21.09.2022 die Satzung über die Anzahl, die Ablöse und die Gestaltung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung – StS) beschlossen.
Diese Satzung tritt am 01.11.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über eine örtliche Bauvorschrift (Stellplatzrichtlinien), welche mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 03.04.2003 erlassen wurde, außer Kraft.
Sie wurde in der Verwaltung des Marktes Beratzhausen niedergelegt und wird für die Dauer ihrer Gültigkeit zur Einsicht bereitgehalten. Diese kann im Rathaus Beratzhausen, Marktstraße 31, Bauabteilung, Zimmer 105,
93176 Beratzhausen, während der allgemeinen Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr.: 07.30 Uhr – 12.30 Uhr
Do.: 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
erfolgen. Die Satzung ist auch auf der Homepage des Marktes Beratzhausen unter
https://beratzhausen.com/rathaus-verwaltung/ortsrecht/städtebau, bau und gestaltung einsehbar.
Beratzhausen, den 13.10.2022
Matthias Beer
1. Bürgermeister