Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 07.11.2022

 

Am 07.11.2022 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt. Es wurden im öffentlichen Teil 7 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 1 Tagesordnungspunkt behandelt.

 

Anwesend waren:

1.Bürgermeister

Herr Matthias Beer

 

Ausschussmitglieder

Herr Manfred Achhammer                           Herr Michael Landfried

Herr Robert Achhammer                               Herr Peter Liebl

Herr Jürgen Friedmann                                   Herr Christian Scheuerer

Herr Georg Fromm                                          Herr Martin Tischler

Herr Andreas Kastl                                           Herr Josef Weigert jun.

 

Niederschriftführer

Herr Benedikt Hartl

 

Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.

 

TOP 1 – Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 12.09.2022, Nr, 1-11

Beschluss:

Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 12.09.2022, Nr. 1 – 11, werden keine Einwendungen erhoben.

Abstimmungsergebnis:   Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 2 – Bauantrag auf Neubau eines Heizhauses und einer Lagerhalle auf dem Grundstück Industriestraße 2a, 93176 Beratzhausen

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauantrag auf Neubau eines Heizhaues und einer Lagerhalle auf dem Grundstück Industriestraße 2a, 93176 Beratzhausen, sein Einvernehmen.

Das Niederschlagswasser ist an die bestehende Zisterne anzuschließen.

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

Abstimmungsergebnis:   Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11

 

TOP 3 – Bauantrag auf Einbau einer Treppe und Nutzungsänderung eines Kellers zu Wohnraum auf dem Grundstück Schlesierstraße 3, 93176 Beratzhausen

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauantrag auf Einbau einer Treppe und Nutzungsänderung eines Kellers zu Wohnraum auf dem Grundstück Schlesierstraße 3, 93176 Beratzhausen, sein Einvernehmen.

Auf die lichte Raumhöhe von nur 2,30 m wird hingewiesen.

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

Abstimmungsergebnis:   Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 4Bauantrag auf Neubau eines Vierfamilienhauses auf dem Grundstück Sachsenweg 12, 93176 Beratzhausen

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauantrag auf Neubau zweier Doppelhaushälften auf dem Grundstück Sachsenweg 12, 93176 Beratzhausen, sein Einvernehmen.

Das Einvernehmen wird zudem für folgende notwendigen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilt:

  • Lage der Stellplätze/Carports außerhalb des Baufensters
  • Lage der Technikräume außerhalb des Baufensters
  • Stauraum vor den Carports (mit Einschränkungen)

Bedingung

  1. Die nach Nr. 1.2 der zusätzlichen textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Zehentberg VI notwendige notarielle Trennung des Grundstücks ist zu vollziehen. Je Doppelhaushälfte ist hierbei eine Grundstücksgröße von mindestens 350 m² erforderlich.

Auflage

  1. Für die Ver- und Entsorgung (insbes. Wasser und Abwasser) sind für jede Doppelhaushälfte eigene Hausanschlüsse herzustellen.
  2. Die geplanten Technikräume, Stellplätze und Carports sind so anzupassen, dass ein Mindestabstand von
    1,5 m zum öffentlichen Straßenraum besteht.
  3. Die Carports sind so zu errichten, dass seitlich eine ausreichende Einsehbarkeit des Straßenraums besteht. Das seitliche Schließen der Carports ist daher nicht gestattet, wenn die Einsehbarkeit des Straßenraums beeinträchtigt wird.

Die nach dem Bebauungsplan Zehentberg VI notwendigen Stellplätze werden nachgewiesen.

Auf die fehlenden Nachbarunterschriften wird hingewiesen.

Das Vorhaben ist an die öffentliche Kanalisation (TS) unter den o. g. Auflagen anzuschließen.

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

Abstimmungsergebnis:   Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 5 – Antrag auf Vorbescheid für den Anbau an das bestehende Haus auf der bestehenden Garage bzw. alternativ für den Anbau an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Wassergasse 29, 93176 Beratzhausen

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Antrag auf Vorbescheid für die nachfolgenden Varianten auf dem Grundstück Wassergasse 29, 93176 Beratzhausen, sein Einvernehmen:

  • Anbau an das bestehende Haus auf der bestehenden Garage
  • Anbau an das bestehende Wohnhaus im Norden

Über die Variante „Neubau eines Einfamilienhauses (nach Grundstücksteilung)“ kann auf Grund der unzureichenden Beschreibung der exakten Lage nicht befunden werden.

Auf die vorhandenen Biotope und die Lärmimmissionen des benachbarten Stockplatzes wird hingewiesen. Es besteht kein Anspruch auf einen entsprechenden Lärmschutz.

Das Vorhaben ist an die öffentliche Kanalisation anzuschließen.

Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

Hinweis

Die beabsichtigte Grundstücksteilung hat über das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung zu erfolgen.

Abstimmungsergebnis:   Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11

 

TOP 6 – Antrag auf Vorbescheid für die Nutzungsänderung eines Kellerzimmers zu einer Garage sowie einem eingeschossigen Anbau auf dem Grundstück Kugelbergweg 3, 93176 Beratzhausen

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Antrag auf Vorbescheid für die Nutzungsänderung eines Kellerzimmers zu einer Garage sowie zum eingeschossigen Anbau an das Gebäude im Kugelbergweg 3, 93176 Beratzhausen, sein Einvernehmen.

Sollten Änderungen an erschließungs- bzw.lLeitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

Abstimmungsergebnis:   Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 7 – Bekanntgabe der freigestellten Bauanträge

Sachverhalt:

Folgender Bauantrag wurde im September/Oktober 2022 freigestellt.

  • Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage im Sachsenweg 15, 93176 Beratzhausen, inklusive Tektur vom 24.10.2022.

Beschluss:

Der freigestellte Bauantrag gilt als bekanntgegeben.

Kenntnis genommen      

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister