Der Marktgemeinderat Beratzhausen hat in seiner Sitzung am 21.09.2022 die Änderung des Kommunalen Förderprogramms vom 26.11.2020 als Satzung beschlossen.
Die Änderung der Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie wurde in der Verwaltung des Marktes Beratzhausen niedergelegt und wird für die Dauer ihrer Gültigkeit zur Einsicht bereitgehalten. Diese kann im Rathaus Beratzhausen, Marktstraße 31, Bauabteilung, Zimmer 105, 93176 Beratzhausen, während der allgemeinen Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr.: 07.30 Uhr – 12.30 Uhr
Do.: 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
erfolgen.
Die Satzung ist auch auf der Homepage des Marktes Beratzhausen unter www.beratzhausen.com – Rathaus & Verwaltung – Ortsrecht – Städtebau, Bau und Gestaltung einsehbar.
Beratzhausen, den 15.12.2022
Markt Beratzhausen
Matthias Beer
1. Bürgermeister