Der Marktgemeinderat Beratzhausen hat in seiner Sitzung am 27.10.2022 die Satzung des Marktes Beratzhausen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Markt Beratzhausen“ erlassen. Die geänderte Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes „Ortskern Markt Beratzhausen“ vom 25.11.2021 außer Kraft.
Die neubeschlossene Satzung wurde in der Verwaltung des Marktes Beratzhausen niedergelegt und wird für die Dauer ihrer Gültigkeit zur Einsicht bereitgehalten. Diese kann im Rathaus Beratzhausen, Marktstraße 31, Bauabteilung, Zimmer 105, 93176 Beratzhausen, während der allgemeinen Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr: 07.30 Uhr – 12.30 Uhr
Do: 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
erfolgen. Die Satzung ist auch auf der Homepage des Marktes Beratzhausen unter www.beratzhausen.com/rathaus-verwaltung/ortsrecht unter dem Reiter „Städtebau, Bau und Gestaltung“ einsehbar.
Beratzhausen, den 19.01.2023
Markt Beratzhausen
Matthias Beer
1. Bürgermeister