Der Marktgemeinderat Beratzhausen hat in seiner Sitzung am 31.01.2023 die Satzung des Marktes Beratzhausen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen des Marktes Beratzhausen (Kindertageseinrichtungengebührensatzung; KiTaGebS) erlassen. Die Satzung tritt am 01.09.2023 in Kraft.

 

Sie wurde in der Verwaltung des Marktes Beratzhausen niedergelegt und wird für die Dauer ihrer Gültigkeit zur Einsicht bereitgehalten. Diese kann im Rathaus Beratzhausen, Marktstraße 31, EG Zimmer 2, 93176 Beratzhausen, während der allgemeinen Öffnungszeiten

 

Mo, Di, Do, Fr:                     07.30 Uhr – 12.30 Uhr

Do:                                        13.00 Uhr – 18.00 Uhr

 

erfolgen.

 

Die Satzung ist auch auf der Homepage des Marktes Beratzhausen unter www.beratzhausen.com/rathaus-verwaltung/ortsrecht unter dem Reiter „Kinderbetreuung“ einsehbar.

 

Beratzhausen, den 09.02.2023

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister