Sitzung des Marktgemeinderates vom 31.01.2023
Am 31.01.2023 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Marktgemeinderates statt. Es wurden im öffentlichen Teil 6 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 5 Tagesordnungspunkte behandelt.
Anwesend waren:
1. Bürgermeister
Herr Matthias Beer
2. Bürgermeister
Herr Andreas Niebler
3. Bürgermeister
Herr Ludwig Scheuerer
Marktgemeinderätinnen/-räte
Herr Manfred Achhammer Herr Peter Liebl
Herr Robert Achhammer Herr Sebastian Liedtke
Herr Jürgen Friedmann Herr Josef Pilz
Herr Georg Fromm Herr Gerhard Rinkes
Herr Herbert Gabriel Herr Christian Scheuerer
Herr Andreas Kastl Herr Martin Tischler
Herr Michael Landfried Herr Josef Weigert jun.
Niederschriftführer
Herr Dieter Kuberski
Abwesende und entschuldigte Personen:
Marktgemeinderätinnen/-räte
Frau Prof. Dr. Diana Hehenberger-Risse
Herr Christian Kraus
Frau Bettina Laßleben
Herr Tobias Walter
Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.
TOP 1 – Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 22.12.2022, Nr. 1-5
Beschluss:
Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 22.12.2022, Nr. 1 – 5, werden keine Einwendungen erhoben.
ungeändert beschlossen Für: 17 Gegen: 0 Anwesend: 17
TOP 2 – Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Marktgemeinde Beratzhausen; hier: Abwägungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Beschluss:
1. Einzelbeschluss
a) Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB
Bürger Stellungnahme vom 21.03.2022.
Nach Abwägung aller Belange überwiegen die Gründe, die für eine Darstellung entsprechend dem Bebauungsplan „Hinter der Kapellenbergstraße“ auf dem Einwändergrundstück sprechen.
Die Erweiterungsflächen werden als GR/NB und Mischbaufläche nach dem Vorschlag des Planverfassers und der Verwaltung dargestellt.
Abstimmungsergebnis, 14 für : 3 gegen
b) Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB
Regierung der Oberpfalz, Stellungnahme von 31.03.2022.
Der Marktrat erkennt, dass die Gewerbeflächenausweisung südlich von Unterpfraundorf im südlichen Anschluss an das Raiba-Lager gegen die derzeitigen Ziele der Landesplanung verstößt. Die Fläche wird entsprechend der städtebaulichen Zielvorstellung der unter Berücksichtigung des derzeitig gültigen und zukünftigen Landesentwicklungsprogramms als Sonderfläche „großflächige, emittierende Gewerbebetriebe“ dargestellt.
Abstimmungsergebnis, 17 für : 0 gegen
Landratsamt Regensburg, S33-2, Natur- und Landschaftsschutz (Nr. 7 „Beratzhausen Nord“) Stellungnahme vom 24.03.2022.
Aufgrund der fehlenden städtebaulichen Alternativen mit Siedlungsanbindung im Hauptort überwiegen in der Abwägung die Aspekte, die für eine Wohnbaufläche sprechen. Auf Ebene der nachfolgenden Bebauungsplanung können Maßnahmen getroffen werden, die Funktionsfähigkeit der Hecke weitgehend zu erhalten.
Abstimmungsergebnis, 16 für : 1 gegen
Abwägungsbeschluss
Den ausgearbeiteten Vorschlägen zu den jeweiligen Einwänden der Fachstellen und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Marktgemeinde Beratzhausen betreffend, wird – sofern nicht durch Einzelbeschluss beschlossen – beigetreten und diese werden hiermit zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis, 17 für : 0 gegen
Billigungsbeschluss und Auslegungsbeschluss:
Der Marktrat billigt den vom Planungsbüro Bartsch ausgearbeiteten Entwurf inkl. Begründung und Anlagen des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan inkl. obenstehender eingearbeiteter Abwägungsbeschlüsse.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die wiederholte öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Fachstellen und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB wiederholt zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis, 17 für : 0 gegen
geändert beschlossen Anwesend: 17
TOP 3 – Bebauungsplan „Reitkoppel“; hier: Abwägungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Beschluss:
Abwägungsbeschluss
Den ausgearbeiteten Vorschlägen zu den jeweiligen Einwänden der Fachstellen und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, den Bebauungsplan „Reitkoppel“ betreffend, wird – sofern nicht durch Einzelbeschluss beschlossen – beigetreten und diese werden hiermit zum Beschluss erhoben.
Billigungsbeschluss und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan:
Der Marktrat billigt den vom Planungsbüro Kehrer ausgearbeiteten Entwurf inkl. Begründung des Bebauungsplanes „Reitkoppel“ inkl. obenstehender eingearbeiteter Abwägungsbeschlüsse.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und die weitere Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Hierbei wird bestimmt, dass Stellungnahmen gemäß 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
geändert beschlossen Für: 17 Gegen: 0 Anwesend: 17
TOP 4 – Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren der Kindertageseinrichtungen (KiTaGebS)
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die beigefügte Kindertageseinrichtungengebührensatzung als Satzung.
Die Satzung ist bereits ausgefertigt und wurde ortsüblich bekanntgemacht.
Der Gebührensatz § 6 wird zum 01.09.2024, linear, um 10 € erhöht.
geändert beschlossen Für: 17 Gegen: 0 Anwesend: 17
TOP 5 – Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2021
Beschluss:
a) Nach Bekanntgabe des Berichts über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 des Marktes Beratzhausen durch den Rechnungsprüfungsausschuss und Beschlussfassung des Haupt-, Finanz- und Strategieausschusses über die einzelnen Prüfungsfeststellungen wird die Jahresrechnung 2021 gem. Art. 102 Abs. 3 GO mit folgendem Ergebnis (§ 79 KommHV) festgestellt:
Verwaltungshaushalt | Vermögenshaushalt | Gesamthaushalt | |
Einnahmen | 11.956.140,58 € | 5.869.326,07 € | 17.825.466,65 € |
Ausgaben | 11.956.140,58 € | 5.869.326,07 € | 17.825.466,65 € |
Die im Haushaltsjahr 2021 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Marktratsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gem. Art 66 Abs. 1 GO genehmigt.
Mit Ausnahme des Vollzugs bzw. Beachtung der Prüfungsfeststellungen und Hinweisen ist weiteres nicht zu veranlassen.
Die Jahresrechnung 2021 wird hiermit festgestellt.
17 für : 0 gegen
b) Die Entlastung zur Jahresrechnung 2021 des Marktes Beratzhausen wird hiermit erteilt.
16 für : 0 gegen
Der 1. Bgm. war gem. Art. 49 GO, von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
ungeändert beschlossen Anwesend: 17
TOP 6 – Anfragen & Berichte der Beauftragten
Es gab mehre Anfragen die gleich beantwortet wurden.
Kenntnis genommen Anwesend: 17
Matthias Beer
1. Bürgermeister