In den letzten Tagen wurden vom Grundbuchamt zahlreiche Schreiben an Eigentümer von Flurstücken im „Ortskern Beratzhausen“ überstellt. Leider wurde uns der Zeitpunkt der Überstellungen nicht vorab mitgeteilt, ansonsten hätten wir diese allgemeine Information früher veröffentlicht.

 

Hintergrund:

Grundsätzlich wird bei jedem Kaufvertrag (unabhängig vom der Lage und vom Ort) die örtliche Kommune anonymisiert angefragt, ob ein gesetzliches Vorkaufsrecht besteht. Dies ist ein standardisierter Vorgang, der in eigentlich allen Fällen folgenlos bleibt. Ein Vorkaufsrecht kann bestehen, wenn z.B. ein Sanierungsgebiet vorliegt.

Der Ortskern von Beratzhausen ist bereits seit 1989 Sanierungsgebiet der Städtebauförderung. Seit 1994 gibt es auch entsprechende Sanierungssatzungen im Marktgebiet. Lediglich die Vermerke im Grundbuch hierzu wurden nicht durchgeführt. Mit der Aktualisierung der Satzung im Oktober 2022 wurde dies über das Grundbuchamt nachgeholt. Diese Vermerke dienen lediglich der Information für z.B. Notare.

Seien Sie sich gewiss, dass dieser Vermerk keine weiteren Auswirkungen im Vergleich zur bisherigen Regelung hat.

Für weitere Fragen können Sie sich gerne an Herrn Kuberski im Rathaus wenden.