Auf Grund der regelmäßigen Nachfragen im Fachbereich Plan&Bau über verfahrensfreie Bauvorhaben, informieren wir Sie anhand der nachfolgenden Tabelle über die verfahrensfreien Vorhaben in Bayern. Mit der Spalte „Verfahrensfrei bei Plankonformität“ sind solche Vorhaben gemeint, welche einem einschlägigen Bebauungsplan entsprechen.

Da sich die rechtlichen Vorschriften in stetem Umbruch befinden, erhalten Sie eine immer aktuelle Auflistung der verfahrensfreien Vorhaben in Art. 57 der Bayerischen Bauordnung (BayBO). Wir weisen jedoch darauf, dass Verfahrensfreiheit nicht Rechtsfreiheit bedeutet. Es sind weiterhin sämtliche öffentlich-rechtlichen Vorschriften zum Bauvorhaben (insbesondere Abstandsflächen) einzuhalten. Im Zweifel empfiehlt sich daher zur Vermeidung von späteren Problemen eine Abstimmung mit dem Markt Beratzhausen bzw. dem Landratsamt Regensburg.

Informationen zu verfahrensfreien Bauvorhaben finden Sie auch unter https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauherreninfo/was_ist_verfahrensfrei.pdf