Erste Satzung

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

des Marktes Beratzhausen vom 01.12.2021 (BGS/EWS)

 

Auf Grund Art. 2 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch § 6 des Gesetzes vom 10. März 2023 (GVBl. S. 91-92) geändert worden ist, erlässt der Markt Beratzhausen folgende Erste Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Markes Beratzhausen vom 01.12.2021:

§ 1

  1.         § 10 Abs. 1 Satz 2 der BGS/EWS erhält folgende Fassung:

 „Die Gebühr beträgt 3,70 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.“

 

  1. § 10 a Abs. 8 der BGS/EWS erhält folgende Fassung:

„Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,38 € pro Quadratmeter einleitende  Fläche pro Jahr.“

 

§ 2

Diese Änderungsatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

 

Beratzhausen, den 03.04.2023

Markt Beratzhausen

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister