Erste Satzung
zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
des Marktes Beratzhausen vom 01.12.2021 (BGS/EWS)
Auf Grund Art. 2 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch § 6 des Gesetzes vom 10. März 2023 (GVBl. S. 91-92) geändert worden ist, erlässt der Markt Beratzhausen folgende Erste Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Markes Beratzhausen vom 01.12.2021:
§ 1
- § 10 Abs. 1 Satz 2 der BGS/EWS erhält folgende Fassung:
„Die Gebühr beträgt 3,70 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.“
- § 10 a Abs. 8 der BGS/EWS erhält folgende Fassung:
„Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,38 € pro Quadratmeter einleitende Fläche pro Jahr.“
§ 2
Diese Änderungsatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.
Beratzhausen, den 03.04.2023
Markt Beratzhausen
Matthias Beer
1. Bürgermeister