Der Marktgemeinderat Beratzhausen hat in seiner Sitzung am 22.12.2022 die redaktionelle Änderung / Klarstellung der Vereinsfördersatzung des Marktes Beratzhausen beschlossen. Die geänderte Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Die neue Vereinsfördersatzung ersetzt die Vereinsfördersatzung vom 24.03.2022.
Die Satzung wurde in der Verwaltung des Marktes Beratzhausen niedergelegt und wird für die Dauer ihrer Gültigkeit zur Einsicht bereitgehalten. Diese kann im Rathaus Beratzhausen, Marktstraße 31, Finanzverwaltung, Zimmer 1, 93176 Beratzhausen, während der allgemeinen Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr: 07.30 Uhr – 12.30 Uhr
Do: 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
erfolgen. Die Satzung ist auch auf der Homepage des Marktes Beratzhausen unter www.beratzhausen.com/rathaus-verwaltung/ortsrecht unter dem Reiter „Vereine“ einsehbar.
Beratzhausen, den 27.04.2023
Markt Beratzhausen
Matthias Beer
1. Bürgermeister