Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 03.04.2023

 

Am 03.04.2023 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt. Es wurden im öffentlichen Teil 4 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 8 Tagesordnungspunkte behandelt.

 

Anwesend waren:


1. Bürgermeister

Herr Matthias Beer

 

Ausschussmitglieder

Herr Manfred Achhammer                           Herr Michael Landfried

Herr Robert Achhammer                               Herr Christian Scheuerer

Herr Jürgen Friedmann                                  Herr Martin Tischler

Herr Andreas Kastl

 

stellv. Ausschussmitglieder

Herr Gerhard Rinkes                                        Herr Ludwig Scheuerer

 

Niederschriftführer

Herr Benedikt Hartl

 

Abwesende und entschuldigte Personen:

Ausschussmitglieder

Herr Georg Fromm

Herr Peter Liebl

Herr Josef Weigert jun.

 

Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.

 

TOP 1 – Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 06.03.2023, Nr. 1-3

Beschluss:

Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 06.03.2023, Nr. 1 – 3, werden keine Einwendungen erhoben.

Abstimmungsergebnis:   Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 


TOP 2 – Bauantrag Markt Beratzhausen auf Aufstellung einer Aufenthaltshütte für den Waldkindergarten, Fl.Nr. 906, Gem. Schwarzenthonhausen

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zur Errichtung einer Aufenthaltshütte für den Waldkindergarten auf der Fl.Nr. 906 der Gemarkung Schwarzenthonhausen sein Einvernehmen.

Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

 ungeändert beschlossen               Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

TOP 3 – Bauantrag auf Neubau einer Lagerhalle, Kallmünzer Str. 16, 93176 Beratzhausen

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauantrag auf Neubau einer Lagerhalle auf dem Grundstück Kallmünzer Str. 16, 93176 Beratzhausen, sein Einvernehmen.

Die Grundstücksgrenzen zur öffentlichen Verkehrsfläche sind zu beachten. Sämtliche Teile der baulichen Anlage – einschließlich der Dachüberstände – müssen auf dem Baugrundstück liegen; eine Überlappung auf den öffentlichen Grund ist nicht zulässig.

Auf Grund der Arbeiten direkt an der Straßenkante ist durch den Bauherrn auf eine ausreichende Standfestigkeit und Sicherheit der Straße zu achten. Dies ist durch bauliche Maßnahmen sicherzustellen.

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

Die geänderte Entwässerungssituation ist nach Fertigstellung dem Markt Beratzhausen mitzuteilen.

geändert beschlossen    Für: 9  Gegen: 1  Anwesend: 10 

TOP 4 – Bauvoranfrage über Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 1139, Gem. Schwarzenthonhausen, 93176 Beratzhausen

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zur Bauvoranfrage auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 1139, Gem. Schwarzenthonhausen hinsichtlich der grundsätzlichen Bebaubarkeit sein Einvernehmen.

Auf ein Einfügen in die Umgebungsbebauung sowie die Einhaltung der Abstandsflächen ist zu achten.

Die nach der Stellplatzrichtlinie vorzuhaltenden Stellplätze sind nachzuweisen bzw. abzulösen.

Die Zufahrt muss über eine entsprechend gewidmete öffentliche Verkehrsfläche erfolgen. Die Zufahrt zum Grundstück muss zudem in einer ausreichenden Breite erfolgen.

Das Vorhaben muss an die vorhandene öffentliche Abwasserentsorgung (Trennsystem) angeschlossen werden.

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

Hinweis: Die Pflichten bei Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen gelten auch für ggf. vorhandene Erschließungsleitungen für Dritte, welche auf dem Grundstück verlaufen und für welche der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.

geändert beschlossen    Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister