Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Brennstoffe (z.B. Heizöl, Pellets, Flüssiggas)

 

Seit dem 01.04.2023 können nun auch die Anträge auf Härtefallhilfen gestellt werden. Leider ist dies aktuell nur online möglich.

 

Der Vollzug der Härtefallhilfe für nicht leitungsgebundene Energieträger soll in Bayern durch das Unternehmen KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG) erfolgen.

 

Nachfolgend Antworten auf die wichtigsten Fragen:

  • Anträge können derzeit nur online über eine Antragsplattform eingereicht werden.

 

  • Die Härtefallhilfe erhalten die Bewohnerinnen und Bewohner von Privathaushalten im Freistaat Bayern. Die Härtefallhilfe kann nur für einen Wohnsitz (z.B. Erstwohnsitz) beantragt werden.

 

  • Die Härtefallhilfe erhalten die Bewohnerinnen und Bewohner von Privathaushalten im Freistaat Bayern. Die Härtefallhilfe kann nur für einen Wohnsitz (z.B. Erstwohnsitz) beantragt werden.

 

  • Antragsberechtigt sind die Bewohnerinnen und Bewohner eines Privathaushalts (Mieterinnen und Mieter oder Eigentümerinnen und Eigentümer) in Bayern.

 

  • Wird eine Feuerstätte zentral für mehrere Haushalte betrieben (v.a. Mehrparteienhaus), sind dagegen die Vermieterinnen und Vermieter oder ggf. die Wohnungseigentumsgemeinschaft antragsberechtigt. Diese müssen die Härtefallhilfen dann an die Bewohnerinnen und Bewohner der Privathaushalte weitergeben.

 

  • Zu den nicht leitungsgebundenen Energieträgern zählen ausschließlich Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks.

 

  • Für die Antragsberechtigung ist grundsätzlich das Lieferdatum des Energieträgers maßgeblich. Das Lieferdatum befindet sich in der Regel auf der Rechnung, die Sie von Ihrem Energielieferanten erhalten haben. Das Lieferdatum muss innerhalb des sog. Entlastungszeitraums (1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022) liegen.

 

  • In Bayern kann auch auf das Bestelldatum abgestellt werden, sofern Nachweise erbracht werden (z.B. Bestellbestätigung), dass die Bestellung innerhalb des o.g. Entlastungszeitraums aufgegeben wurde und die Lieferung des nicht leitungsgebundenen Energieträgers bis spätestens 31. März 2023 erfolgte.

 

  • Die Höhe der Härtefallhilfe kann man im Internet selbst berechnen. Der Link hierzu lautet:

https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/index.php#sec2

Die Härtefallhilfe wird nur gewährt, wenn sich ein Entlastungsbetrag von mindestens 100 Euro je Privathaushalt ergibt.

Die Härtefallhilfe beträgt maximal 2.000 Euro je Privathaushalt.

 

Seit Montag, den 3. April 2023, steht eine Hotline (Telefon und E-Mail) der KPMG bereit.

Die Hotline erreichen Sie über de-haertefallhilfe@kpmg-law.com und   (089) 59976061122.

 

Erreichbarkeit der Hotline:
Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr