Neuwahl des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Oberpfraundorf und seines Stellvertreters. Sie hat in einer Dienstversammlung zu erfolgen. Diese findet statt am Montag, den 22.05.2023, um 19.00 Uhr, im Feuerwehrgerätehaus Oberpfraundorf.

 

Hierzu werden alle der Freiwilligen Feuerwehr Oberpfraundorf angehörenden feuerwehrdienstleistenden Mitglieder und Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, eingeladen und zur Wahl aufgerufen. Nach § 8 Abs. 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes sind der Kommandant und sein Stellvertreter aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre.

 

Zum Feuerwehrkommandanten und zum stellvertretenden Feuerwehrkommandanten kann gewählt werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, mindestens 4 Jahre Dienst in der Feuerwehr geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg absolviert hat. Ausnahmsweise genügt es, wenn den Umständen nach anzunehmen ist, dass der Betreffende solche Lehrgänge in angemessener Frist mit Erfolg besuchen wird.

 

Wahlvorschläge sind in der Dienstversammlung zu machen. Gewählt wird mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen abgegebenen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber eine Mehrheit, so findet eine Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Gemeinde. Wahlberechtigt sind alle feuerwehrdienstleistenden Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Oberpfraundorf und deren Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Matthias Beer
1. Bürgermeister