Etwa ein Jahr sind wir mit dem Eigentümer der Windkraftanlagen „Brenntenberg I“ (Technische Werke Schussental TWS = Stadtwerke der Stadt Ravensburg) im Austausch und in Verhandlungen, wie wir die Energiewende vor Ort erlebbarer machen können und unsere Bürgerinnen und Bürger davon profitieren können. Eine Änderung im Gesetz (§6 EEG) und ein sehr kooperativer Geschäftsführer der TWS haben schließlich die Tür geöffnet.
Wir konnten erzielen, dass 0,2 Cent je produzierter kw/h Strom der drei Windkraftanlagen an die „Standortkommune“ fließt – und das, obwohl die Anlagen seit mittlerweile 9 Jahren stehen. Da mit Laaber, Brunn und Duggendorf auch andere Kommunen von der Sichtachse der Anlagen betroffen sind, haben wir proaktiv die Bürgermeister dieser Kommunen an Bord geholt und teilen die Ausschüttung der Anlagen entsprechend der betroffenen Fläche (2,5 km Radius um jedes Windrad). Nun fließen ca. 25.000 Euro jährlich in die Region, wovon 14.000 Euro an den Markt Beratzhausen gehen.
Der Marktgemeinderat hat beschlossen, dass wir das Geld aber nicht im allgemeinen Haushalt behalten werden, sondern dass die Bürgerinnen und Bürger direkt profitieren sollen. Deshalb bietet der Markt Beratzhausen ein „Förderprogramm zur Gewährung von Zuschüssen für CO2-mindernde Maßnahmen an und in Gebäuden“ an.
Dabei wird bei der Anschaffung von bestimmten neuen Haushaltsgeräten der Aufpreis zu einer energieeffizienten Variante gefördert (bis zu 100 Euro). Zudem wird die Anschaffung von sogenannten „Balkonkraftwerken“ mit bis zu 150 Euro gefördert.
Die Förderbedingungen bzw. die komplette Förderrichtlinie mit Antrag finden Sie unter >>www.beratzhausen.com/beratzhausen-effizient
Wir hoffen, die Energiewende erlebbar zu machen.
Matthias Beer
>> Bildunterschrift: Bürgermeister Beer, Schmid, Söllner mit Geschäftsführer der TWS Herr Hertle bei der Unterzeichnung der Verträge am Windrad Brenntenberg
Auszug der Förderbedingungen:
- Antragstellung und Zusageschreiben müssen zwingend vor dem Kauf erfolgen!
- Die Beschaffung des neuen Haushaltsgerätes bzw. der Plug-In PV-Anlage darf erst nach schriftlicher Förderzusage (Bewilligungsbescheid) erfolgen (der Bewilligungsbescheid wird i.d.R. taggleich ausgestellt).
- Gefördert werden nur private Haushalte innerhalb des Gemeindegebietes Beratzhausen.
- Gefördert werden die Ersatzbeschaffung energieeffizienter Haushaltsgeräte, sowie kleine Photovoltaik-Anlagen mit einer Maximalleistung von 600 Wp (Plug-in-Plug)
- Die Förderung ist nur auf schriftlichen Antrag (Formblatt) möglich. Die Förderung ist zweckgebunden und darf nur für die im Bewilligungsbescheid festgesetzte Maßnahme verwendet werden.
- Die Fördersummen richten sich nach Art der Haushaltsgeräte und sind in der Tabelle unter >>www.beratzhausen.com/beratzhausen-effizient aufgeführt. Nicht aufgeführte Geräte sind nicht förderfähig.
- Bereits gekaufte Geräte werden nicht gefördert.
- Die Zuschüsse werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt. Es kann zu einer Überzeichnung kommen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
- Bei einer Überzeichnung des Förderprogrammes können für das entsprechende Haushaltsjahr keine weiteren Mittel ausgezahlt werden. Entscheidend ist der Eingang des Förderantrages beim Klimaschutzmanagement des Marktes Beratzhausen.
- Die Förderrichtlinien werden in Gänze anerkannt
- Die Auszahlung erfolgt bei Vorlage folgender Unterlagen:
- Verwendungsnachweis (Das Formblatt erhalten Sie mit Bewilligungsbescheid)
- Rechnung (in Kopie)
- Foto/Kopie des Energielabels
Die Förderung können Sie mit dem Formular auf der Webseite beantragen. Dieses reichen Sie bitte beim Klimaschutzmanagement Beratzhausen, Marktstr. 33, 93176 Beratzhausen oder per Scan an klimaschutz@beratzhausen.com ein.
Ansprechpartner für diese Aktion ist
Frau Kristin Traubinger, Klimaschutzmanagerin
Tel: 09493 9400-29,
kristin.traubinger@markt-beratzhausen.de