Informationen zu den Verkehrsregelungen rund um das neue Feuerwehrgerätehaus Beratzhausen

 

Im Umfeld um das neue Feuerwehrgerätehaus wurden diverse Verkehrsanordnungen getroffen. Da diese teilweise missachtet werden, weisen wir im folgenden nochmals darauf hin und bitten um Beachtung. Die Regelungen sind für einen sicheren Betrieb im und um das Feuerwehrhaus notwendig.

 

  • Der Parkplatz des Feuerwehrgerätehauses steht nur Berechtigten zur Verfügung. Berechtigt sind insbesondere Einsatzkräfte und sonstige aktive Mitglieder (z. B. Betreuerinnen Kinderfeuerwehr), Handwerker sowie sonstige Personen, die aktiv im und am Feuerwehrgerätehaus tätig sind für den Zeitraum der konkreten Tätigkeit. Der Parkplatz steht bewusst nicht als öffentlicher Parkplatz zur Verfügung, da die Zahl der Stellplätze der Zahl der Sitze in den Einsatzfahrzeugen entspricht und die Stellplätze daher zwingend für den Einsatzfall und ein sicheres und zügiges Ausrücken freizuhalten sind.
  • Entlang der Falkenstraße wurde im Bereich des Feuerwehrhauses ein absolutes Halteverbot angeordnet. Der Grünstreifen ist bewusst nicht als Parkplatz ausgewiesen. Dieser dient vielmehr als mögliche Ausgleichsfläche für entgegenkommenden Verkehr, v. a. im Einsatzfall. Der Grünstreifen ist daher ebenso freizuhalten.

 

Ganz allgemein darf in diesem Zuge noch darauf hingewiesen werden, dass Parkplätze bei Feuerwehrhäusern, die Fahrzeugausfahrten sowie Feuerwehrzufahrten stets freizuhalten sind. Die Nichtbeachtung kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Ungeachtet davon kann nur durch Beachtung der Verkehrszeichen eine sichere und zügige Anfahrt von Hilfsorganisationen gewährleistet werden, was im Ernstfall jeden Einzelnen betrifft.

 

Markt Beratzhausen

Fachbereich Planen & Bauen