Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 12.06.2023

 

Am 12.06.2023 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt. Es wurden im öffentlichen Teil 8 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 5 Tagesordnungspunkte behandelt.

 

Anwesend waren:

 

1. Bürgermeister

Herr Matthias Beer

 

Ausschussmitglieder

Herr Robert Achhammer                                              Herr Peter Liebl 

Herr Jürgen Friedmann  ab TOP Ö2                          Herr Christian Scheuerer 

Herr Georg Fromm                                                          Herr Martin Tischler 

Herr Andreas Kastl                                                           Herr Josef Weigert jun.   

Herr Michael Landfried 

 

Niederschriftführer

Herr Benedikt Hartl           

 

Abwesende und entschuldigte Personen:

Ausschussmitglieder

Herr Manfred Achhammer           

 

Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.

 

TOP 1 – Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 08.05.2023, Nr. 1-9

Beschluss:

Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 08.05.2023, Nr. 1 – 9, werden keine Einwendungen erhoben.

Abstimmungsergebnis:   Für: 9  Gegen: 0  Anwesend: 9 

 

TOP 2 – Allgemeine Informationen

Sachverhalt:

Der 1. Bürgermeister informiert über folgende Punkte:

  • Die Baugenehmigung für den Umbau des ehem. Edeka-Marktes in der Staufferstr. 7 in einen Kindergarten ist zwischenzeitlich eingegangen.
  • Derzeit laufen die Ausschreibungen für den Glasfaserausbau sowie für den Fenstertausch am Rathaus. Bei der Maßnahme gibt es hohe energetische und denkmalschutzfachliche Anforderungen. Der Fenstertausch wird zu 25 % gefördert.

Kenntnis genommen      

 

TOP 3 – Bauantrag auf Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage auf Fl.Nr. 863 Gem. Mausheim

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt dem Bauvorhaben Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage auf der Fl.Nr. 863, Gem. Mausheim sein Einvernehmen.

Das Vorhaben wird an die bestehende Kleinkläranlage angeschlossen. Der erfolgte Anschluss ist dem Markt Beratzhausen mitzuteilen. Notwendig Zulassungsentscheidungen für die Entwässerungssituation sind eigenverantwortlich einzuholen.

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

ungeändert beschlossen               Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

TOP 4 – Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Büroeinheit und Garage auf dem Grundstück Lindenstraße 23, 93176 Beratzhausen; hier: erneute Behandlung auf Grund Planänderung 

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zum geänderten Bauantrag Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Büroeinheit und Garage auf dem Grundstück Lindenstraße 23, 93176 Beratzhausen, sein Einvernehmen.

Die Zustimmung zum „gefangenen Stellplatz“ gemäß § 8 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 2 Satz 2 der Stellplatzsatzung bleibt bestehen.

Dem Antrag auf Abweichung für die Anzahl der erforderlichen Stellplätze wird nicht gefolgt. Es sind die gemäß der Stellplatzsatzung sowie der landesrechtlichen Garagen- und Stellplatzverordnung notwendigen Stellplätze
(4 Stellplätze) nachzuweisen.

Auf die Möglichkeit des Nachweises von Stellplätzen auf einem naheliegenden Grundstück wird hingewiesen.

Im Übrigen bleibt der Beschluss des Grundstücks- und Bauausschusses vom 06.02.2023 bestehen.

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

ungeändert beschlossen               Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

TOP 5 – Bauantrag für den Anbau eines Balkons auf Fl.Nr. 3, Gem. Mausheim 

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauantrag auf Anbau eines Balkons auf der Fl. Nr. 3 der Gemarkung Mausheim sein Einvernehmen.

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

ungeändert beschlossen               Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

TOP 6 – Begradigung Ackerfläche, Fl.Nr. 693, Gem. Mausheim 

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt für die Begradigung der Ackerfläche auf der Fl.Nr. 693 der Gemarkung Mausheim sein Einvernehmen.

Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. leitungsgebunden Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

ungeändert beschlossen               Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

TOP 7 – Bauantrag auf Neubau eines Appartementhauses mit 6 Wohneinheiten und 4 Carportstellplätzen, Flur-Nr. 552/6, Gem. Beratzhausen

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauantrag auf Neubau eines Appartementhauses mit sechs Wohneinheiten und 4 Carportstellplätzen auf dem Grundstück Parsberger Str. 35, 93176 Beratzhausen, sein grundsätzliches Einvernehmen. Das Einvernehmen wird jedoch nicht hinsichtlich des angebauten Kubus erteilt. Diesbezüglich wird das Einfügen in die Umgebungsbebauung angezweifelt.

Die nach der Stellplatzsatzung notwendigen Stellplätze werden nachgewiesen. Es ist jedoch gemäß der Stellplatzsatzung noch ein zweiter barrierefreier Stellplatz nachzuweisen.

Grundsätzlich ist auf die volle Barrierefreiheit gemäß DIN 18040 Teil 1 und 2 zu achten.

Das Vorhaben ist an die öffentliche Kanalisation (MS) anzuschließen.

Für die geplante Versickerung des Niederschlagswassers ist dem Markt Beratzhausen ein entsprechender Nachweis vorzulegen.

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

geändert beschlossen    Für: 9  Gegen: 1  Anwesend: 10 

 

TOP 8 – Bauvoranfrage auf Neubau eines Schützenhauses, Flur-Nr. 973/56, 973/55, Gemarkung Beratzhausen

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zur Bauvoranfrage zur Überprüfung der Bebaubarkeit mit einem Schützenhaus auf der Flur-Nr. 973/56, 973/55 Gemarkung Beratzhausen, sein Einvernehmen.

Auf ein Einfügen in die Umgebungsbebauung ist zu achten.

Das Vorhaben muss an die vorhandene öffentliche Abwasserentsorgung (MW) angeschlossen werden. Auf dem Grundstück verläuft die öffentliche Kanalisation. Bei Bebauung ist dies zu beachten und mit dem Markt Beratzhausen abzustimmen.

Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten der Antragsteller.

ungeändert beschlossen               Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister