In den letzten Tagen wurden die örtlichen Feuerwehren wiederholt zu Freiflächenbränden alarmiert. In diesem Zusammenhang weist der Markt Beratzhausen auf die derzeit hohe Gefährdung für Freiflächen- und Waldbrände hin.

Auf folgende allgemeingültigen Anforderungen wird daher nochmals explizit verwiesen.

  • In den Wäldern gilt Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober.
  • Werfen Sie beim Autofahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster.
  • Entzünden Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 100 m) kein offenes Feuer.
  • Fahrzeuge wegen der heißen Fahrzeugkatalysatoren keinesfalls auf leicht entzündbarem Untergrund parken. Pkw, Krafträder und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge dürfen deshalb nicht auf Wiesen und Waldwegen abgestellt werden.
  • Müll vermeiden: weggeworfene Gegenstände wie Feuerzeuge oder Dosen mit chemischen Substanzen können zu einem Brandherd werden.
  • Melden Sie Waldbrände bzw. Freiflächenbrände mit möglichst genauer Ortsangabe sofort an die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112.
  • Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge bei ihrem Einsatz nicht behindert werden.

Zur Beobachtung der Waldbrandgefährdung ordnet die Regierung der Oberpfalz zudem situationsabhängig Beobachtungsflüge für besonders gefährdete Bereiche an. Diese werden i. d. R. über die örtliche Presse bekanntgegeben.

Informationen zur aktuellen Gefährdungslage erhalten Sie auch auf dem Internetauftritt des Deutschen Wetterdienstes unter www.dwd.de mit den Stichworten Waldbrandgefahrenindex und Graslandfeuerindex.

 

Markt Beratzhausen

Fachbereich Plan & Bau