Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses vom 11.10.2023

 

Am 11.10.2023 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt. Es wurden im öffentlichen Teil 10 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 2 Tagesordnungspunkte behandelt.

 

Anwesend waren:

1. Bürgermeister

Herr Matthias Beer

 

Ausschussmitglieder

Herr Manfred Achhammer                                           Herr Andreas Kastl

Herr Robert Achhammer                                               Herr Peter Liebl

Herr Jürgen Friedmann                                                  Herr Christian Scheuerer

Herr Georg Fromm                                                          Herr Martin Tischler

 

stellv. Ausschussmitglieder

Herr Herbert Gabriel

Herr Gerhard Rinkes

 

Niederschriftführer

Herr Benedikt Hartl           

 

Abwesende und entschuldigte Personen:

Ausschussmitglieder

Herr Michael Landfried

Herr Josef Weigert jun.

 

Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.

 

TOP 1 – Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 11.09.2023, Nr. 1-7

 

Beschluss:

Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 11.09.2023, Nr. 1 – 7, werden keine Einwendungen erhoben.

 

Abstimmungsergebnis:   Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 2 – Allgemeine Informationen

 

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister informiert über folgende Punkte:

 

  • Der Markt Beratzhausen hat mit den Ortsfeuerwehren ein „Blackout“-Konzept erstellt. Dieses wird zeitnah an die Öffentlichkeit kommuniziert.
  • Die Termine für die Bürgerversammlungen wurden auf den 20.11.2023, 11.2023, 22.11.2023, 23.11.2023, 27.11.2023 festgelegt.

 

Kenntnis genommen 

 

TOP 3 – Bauantrag auf Neubau einer gewerblichen Halle als Packstelle für Eier, Umbau und  Erweiterung der Verbindungsbauten, Errichtung einer Ladezonenüberdachung sowie Anzeige auf Beseitigung eines ehemaligen Stallgebäudes (Tektur – Anhebung First, Änderung Dachneigung und Größe der Ladezonenüberdachung, Anordnung Stellplätze, zusätzlicher Anbau, Einbau Büro OG in Vorderkreith 3, 93176 Beratzhausen

 

 

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauantrag auf Neubau einer gewerblichen Halle als Packstelle für Eier, Umbau und Erweiterung der Verbindungsbauten, Errichtung einer Ladezonenüberdachung sowie Anzeige auf Beseitigung eines ehemaligen Stallgebäudes (Tektur – Anhebung First, Änderung Dachneigung und Größe der Ladezonenüberdachung, Anordnung Stellplätze, zusätzlicher Anbau, Einbau Büro OG) in Vorderkreith 3, 93176 Beratzhausen, Fl.Nr. 1437 Gem. Mausheim sein Einvernehmen.

 

Das Vorhaben ist an die bestehende Kleinkläranlage (Direkteinleiter) anzuschließen.

Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten der Antragstellerin.

 

Abstimmungsergebnis:   Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 4 – Bauantrag auf Einbau einer Treppe und Nutzungsänderung von Keller zu Wohnraum, Fl.Nr. 880/64 Gem. Beratzhausen

 

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen, erteilt zum Bauantrag auf Einbau einer Treppe und Nutzungsänderung von Keller zu Wohnraum in der Schlesierstr. 3, 93176 Beratzhausen, Flur-Nr. 880/64, Gem. Beratzhausen sein Einvernehmen.

 

Bei Entstehung einer zusätzlichen Wohneinheit sind die Stellplätze gemäß der Stellplatzsatzung nachzuweisen oder abzulösen.

 

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

 

 

Abstimmungsergebnis:   Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 5 – Bauantrag auf Neubau eines Regenrückhaltebeckens, Fl.Nr. 883/8, 882/36 Gem. Beratzhausen

 

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen, erteilt zum Bauantrag auf Neubau eines Regenrückhaltebeckens auf den Flurnummern 883/8 und 882/36, Gemarkung Beratzhausen sein Einvernehmen.

 

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

 

Abstimmungsergebnis:   Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 6 – Straßen- und Wegerecht; Widmung der FlNr. 871/36, Gemarkung Beratzhausen, zur Ortsstraße (Steigerwaldstraße)

 

Beschluss:

Die nachfolgend näher bezeichnete und im beigefügten Lageplan markierte Straße wird gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet:

 

Bezeichnung Steigerwaldstraße
Flur-Nr. 871/36, Gemarkung Beratzhausen
Anfangspunkt     Ende FlNr. 881/56, Gem. Beratzhausen
Endpunkt Übergang zu FlNr. 871, Gem. Beratzhausen (Sachsenweg), Übergang zu FlNr. 869/5, Gem. Beratzhausen
Länge 0,219 km
Widmungsbeschränkung keine

 

Die Verwaltung wird zur öffentlichen Bekanntmachung der Widmungsverfügung sowie zur Vornahme der weiteren Verfahrensschritte ermächtigt.

 

ungeändert beschlossen               Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 7 – Straßen- und Wegerecht; Widmung der FlNr. 871, Gemarkung Beratzhausen, zur Ortsstraße (Sachsenweg)

 

Beschluss:

Die nachfolgend näher bezeichnete und im beigefügten Lageplan markierte Straße wird gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet:

 

Bezeichnung Sachsenweg
Flur-Nr. 871, Gemarkung Beratzhausen
Anfangspunkt     Ende FlNr. 881/51, Gem. Beratzhausen
Endpunkt Übergang zu FlNr. 871/36, Gem. Beratzhausen (Steigerwaldstraße)
Länge 0,360 km
Widmungsbeschränkung keine

Die Verwaltung wird zur öffentlichen Bekanntmachung der Widmungsverfügung sowie zur Vornahme der weiteren Verfahrensschritte ermächtigt.

 

ungeändert beschlossen               Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 8 – Straßen- und Wegerecht; Widmung der FlNr. 871/37, Gemarkung Beratzhausen, zum beschränkt-öffentlichen Weg (Fußweg)

 

Beschluss:

Der nachfolgend näher bezeichnete und im beigefügten Lageplan markierte Weg wird gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet:

 

Bezeichnung Fußweg Verbindung Sachsenweg-Schlesierstraße
Flur-Nr. 871/37, Gemarkung Beratzhausen
Anfangspunkt     Übergang zu FlNr. 880/113, Gem. Beratzhausen 
Endpunkt Übergang zu FlNr. 871, Gem. Beratzhausen
Länge 0,028
Widmungsbeschränkung Nur für Fußgänger

 

Die Verwaltung wird zur öffentlichen Bekanntmachung der Widmungsverfügung sowie zur Vornahme der weiteren Verfahrensschritte ermächtigt.

 

ungeändert beschlossen               Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 9 – Entfernung des Kopfsteinpflasters (Rüttelschwellen) im Straßenbelag im Bereich Zehentberg

 

Beschluss:

Die Maßnahme zur Entfernung des Kopfsteinpflasters im Straßenbelag (Rüttelschwellen) im Bereich Zehentberg wird abgelehnt. Die Rüttelschwellen 7 und 9 gemäß Beschlussvorlage sollen im Zuge der Erschließung des Baugebiets „Reitkoppel“ geprüft und anschließend dem Grundstücks- und Bauausschuss erneut vorgelegt werden.

 

ungeändert beschlossen               Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

 

TOP 10 – Anfragen

 

Sachverhalt

 

Es gingen keine Anfragen ein.

 

Kenntnis genommen

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister