Am kommenden Sonntag werden zum 19. Mal seit 1946 die Abgeordneten des Bayerischen Landtags (und zugleich auch die Bezirksräte) gewählt. Rund 9,4 Millionen Bürgerinnen und Bürger sind in Bayern zur Landtags- und Bezirkswahl aufgerufen. 1811 Bewerberinnen und Bewerber aus 15 Parteien stellen sich zur Wahl.

 

Die Wahllokale sind von 08.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. In das Wahllokal bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigungskarte mit. Sollte die Wahlbenachrichtigungskarte verloren gegangen sein, legen Sie bitte ein Ausweisdokument vor.

 

Jeder Wahlberechtigte erhält vier Stimmzettel, davon zwei weiße für den Landtag (Erst- und Zweitstimme) und zwei blaue für den Bezirkstag (Erst- und Zweitstimme).

Sie haben für den Landtag und Bezirkstag je zwei Stimmen, also pro Stimmzettel eine Stimme.

Bitte bedenken Sie:

 

Wer wählt, der entscheidet! Wer nicht wählt, verzichtet auf sein demokratisches Recht!

 

Wahlergebnisse im Internet

 

Die Wahlergebnisse auf Gemeindeebene können am Wahltag im Internet auf der Homepage des Landratsamtes Regensburg abgerufen/eingesehen werden: www.landkreis-regensburg.de.

Die ersten vorläufigen Ergebnisse der Landtagswahl sind ab ca. 20.00 Uhr auch unter www.landtagswahl2023.bayern.de abrufbar.

 


 

Hinweis an die Briefwähler:

 

Versenden Sie Ihren roten Wahlbriefumschlag bitte so rechtzeitig, dass er bis Samstag, 07.10.2023, durch die Post auch zugestellt werden kann. Lediglich der Briefkasten am Rathaus wird am Sonntag, 08.10.2023, 18.00 Uhr, nochmals geleert. Der Wahlbriefumschlag kann aber auch am Sonntag noch im Wahlamt des Schulhauses bis 18.00 Uhr abgegeben werden.

 

Besetzung des Rathauses am Wahlwochenende:

 

Wahlscheinanträge können regulär bis zum zweiten Tag vor der Wahl, Freitag, 06.10.2023, 15.00 Uhr, im Rathaus, Zi.Nr. 1, beantragt werden.

 

Wahlberechtigte, die nicht in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können bei Vorliegen der in § 22 Abs. 2 LWO genannten Voraussetzungen Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragen.

 

Das Gleiche gilt, wenn ein Wahlberechtigter bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann (§24 Abs. 2 LWO). Kann der Nachweis der Erkrankung (in Form einer ärztlichen Bestätigung) nicht erbracht werden, genügt die Glaubhaftmachung (z.B. in Form einer kurzen Niederschrift).

 

Am Samstag, 07.10.2023, ist das Wahlamt im Rathaus von 08.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.

 

Am Wahlsonntag ist das Wahlamt in der Gottfried-Kölwel-Grundschule unter der Tel. 09493/94100 erreichbar.

 

Ansprechpartner in allen Angelegenheiten für die Landtags- und Bezirkswahl ist Herr Alfred Braun Tel. 9400-11) und am Sonntag unter Tel. 09493/94100.