Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 08.11.2023

 

Am 08.11.2023 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt. Es wurden im öffentlichen Teil 11 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 3 Tagesordnungspunkte behandelt.

 

Anwesend waren:


1. Bürgermeister

Herr Matthias Beer

 

Ausschussmitglieder

Herr Manfred Achhammer                                           Herr Michael Landfried

Herr Robert Achhammer                                              Herr Peter Liebl

Herr Jürgen Friedmann                                                  Herr Christian Scheuerer

Herr Georg Fromm                                                          Herr Martin Tischler

Herr Andreas Kastl                                                           Herr Josef Weigert jun.

 

Niederschriftführer

Herr Benedikt Hartl

 

Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.

 

TOP 1- Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 11.10.2023, Nr. 1-10

 

Beschluss:

Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 11.10.2023, Nr. 1 – 10, werden keine Einwendungen erhoben.

 

ungeändert beschlossen               Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 3 – Bauantrag auf Ersatzbau für ein abzubrechendes landwirtschaftliches Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 1065, Gem. Rechberg

 

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauantrag auf Ersatzbau für ein abzubrechendes landwirtschaftliches Gebäude auf der Fl.Nr. 1065, Gem. Rechberg sein Einvernehmen.

 

Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

 

ungeändert beschlossen               Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 4 – Bauantrag auf Errichtung einer Lagerhalle, Haderlsdorf 6, 93176 Beratzhausen, Fl.Nr. 702/1, Gem. Mausheim

 

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt dem Bauvorhaben auf Errichtung einer Lagerhalle auf der Fl.Nr. 702/1 der Gem. Mausheim sein Einvernehmen.

Das anfallende Niederschlagswasser versickert auf dem angrenzenden Wiesenacker. Die wasserrechtliche Zulässigkeit ist zu klären.

Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

 

ungeändert beschlossen               Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 5 – Bauvoranfrage über Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf der Fl.Nr. 391 Gem. Rechberg

 

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zur Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf der Flur-Nr. 391, Gemarkung Rechberg, gemäß den nachfolgenden Teilabstimmungen sein Einvernehmen.

Auf Grund der direkten Nachbarlage zur Kapelle in Buxlohe ist auf eine optische Abgrenzung (z. B. durch Bepflanzung) zu achten. Eine Prüfung auf denkmalschutzrechtliche Belange obliegt dem Landratsamt Regensburg.

Das Vorhaben ist an die öffentliche Kanalisation (Trennsystem) anzuschließen. Die Versorgung über eigene Hausanschlüsse ist mit den jeweiligen Spartenträgern abzustimmen.

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

 

Teilbeschluss a)

Es wird der in der Planskizze als Variante 1 beschriebenen Anordnung zugestimmt.

 

Für: 11                   Gegen: 0              Anwesend: 11

 

Teilbeschluss b)

Es wird auch der in der Planskizze als Variante 2 beschriebenen Anordnung zugestimmt.

 

Für: 8                     Gegen: 3              Anwesend: 11

 

mehrere Beschlüsse        

 

TOP 6 – Bauantrag auf Errichtung einer Freiland-Photovoltaikanlage auf den FlNrn. 136,90,91,155,88, jeweils Gemarkung Oberpfraundorf

 

Beschluss:

Mit der nachträglichen Aufnahme des Tagesordnungspunktes besteht Einverständnis.

Der Markt Beratzhausen nimmt auf Grundlage der gesetzlichen Privilegierung des § 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b) Unterbuchst. aa) BauGB den Bauantrag auf Errichtung einer Freiland-Photovoltaikanlage auf den FlNr. 136, 90, 91, 155 und 88, jeweils Gem. Oberpfraundorf, auf Grundlage zur Kenntnis.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Beteiligung des Fernstraßen-Bundesamtes als zwingend erforderlich angesehen wird.

 

Die Beteiligung der einzelnen Fachstellen (Naturschutz, Wasserrecht etc.) hat durch das Landratsamt zu erfolgen.

 

Auflagen/Hinweise

  1. Mit den Vertretern der örtlich zuständigen Feuerwehr ist eine Einweisung für den Brandfall rechtzeitig vor Inbetriebnahme erforderlich.
  2. Für die öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen im direkten Umgriff der Baumaßnahme ist durch den Bauherrn vor Aufnahme der Arbeiten eine Beweissicherung hinsichtlich etwaiger im Rahmen der Baumaßnahme auftretenden Straßen- oder Wegeschäden durchzuführen. Schäden, die auf den Baustellenverkehr zurückzuführen sind, sind vom Bauherrn zu tragen.

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

 

Kenntnis genommen       Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

TOP 7 – Bauantrag auf Errichtung eines Solarparks Hatzenhof auf den FlNrn. 1733 und 1757, jeweils Gem. Schwarzenthonhausen

 

Beschluss:

Mit der nachträglichen Aufnahme des Tagesordnungspunktes besteht Einverständnis.

 

Der Markt Beratzhausen nimmt auf Grundlage der gesetzlichen Privilegierung des § 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b) Unterbuchst. aa) BauGB den Bauantrag auf Errichtung einer Freiland-Photovoltaikanlage auf den FlNr. 1733 und 1757, jeweils Gem. Schwarzenthonhausen, (Solarpark Hatzenhof) zur Kenntnis.

 

Es wird hingewiesen, dass eine Beteiligung des Fernstraßen-Bundesamtes als zwingend erforderlich angesehen wird.

Die Beteiligung der einzelnen Fachstellen (Naturschutz, Wasserrecht etc.) hat durch das Landratsamt zu erfolgen.

 

Auflagen/Hinweise

  1. Mit den Vertretern der örtlich zuständigen Feuerwehr ist eine Einweisung für den Brandfall rechtzeitig vor Inbetriebnahme erforderlich.
  2. Für die öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen im direkten Umgriff der Baumaßnahme ist durch den Bauherrn vor Aufnahme der Arbeiten eine Beweissicherung hinsichtlich etwaiger im Rahmen der Baumaßnahme auftretenden Straßen- oder Wegeschäden durchzuführen. Schäden, die auf den Baustellenverkehr zurückzuführen sind, sind vom Bauherrn zu tragen.

 

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

 

Kenntnis genommen       Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 8 – Straßen- und Wegerecht; Widmung der FlNr. 213, Gemarkung Rechberg, zur Ortsstraße (Am Rehberg)

 

Beschluss:

Die nachfolgend näher bezeichnete und im beigefügten Lageplan markierte Straße wird gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG zur Ortsstraße i. S. d. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet:

 

Bezeichnung Am Rehberg
Flur-Nr. 213, Gemarkung Rechberg
Anfangspunkt Übergang FlNr. 202, Gem. Rechberg
Endpunkt Übergang FlNr. 211, Gem. Rechberg
Länge 0,234 km
Widmungsbeschränkung keine

 

Die Verwaltung wird zur öffentlichen Bekanntmachung der Widmungsverfügung sowie zur Vornahme der weiteren Verfahrensschritte ermächtigt.

 

ungeändert beschlossen               Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 9 – Einrichtung einer durchgängigen Tempo-30-Zone im Ortsteil Mausheim

 

Beschluss:

Der Grundstücks- und Bauausschuss beschließt die Einführung einer durchgängigen Tempo 30-Zone im Ortsteil Mausheim.

Die Verwaltung wird mit der Umsetzung gemäß dem diesen Beschluss als Anlage beigefügten Beschilderungsplan beauftragt.

 

ungeändert beschlossen               Für: 8  Gegen: 3  Anwesend: 11 

 

TOP 10 – Einrichtung einer durchgängigen Tempo-30-Zone im Ortsteil Schrotzhofen

 

Beschluss:

Der Grundstücks- und Bauausschuss beschließt die Einführung einer durchgängigen Tempo 30-Zone im Ortsteil Schrotzhofen.

Die Verwaltung wird mit der Umsetzung gemäß dem diesen Beschluss als Anlage beigefügten Beschilderungsplan beauftragt.

 

ungeändert beschlossen               Für: 7  Gegen: 4  Anwesend: 11 

 

TOP 11 – Anfragen

 

Es gab mehrere Anfragen aus der Fraktion der Unabhängigen Bürger die gleich beantwortet wurden.

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister