Der Markt Beratzhausen will im Rahmen seines Weihnachtshilfswerks auch in diesem Jahr wieder bedürftige Personen und Familien unterstützen. Konkret wird – wie in den Vorjahren – ein Gutschein im Wert von 15,00 € zugesandt, der in den Beratzhausener und Pfraundorfer Geschäften eingelöst werden kann.
Unter hilfsbedürftige Personen und Familien fallen in erster Linie Bezieher von Arbeitslosengeld II (sog. „Hartz-IV“) und Grundsicherung. Ein Großteil dieses Personenkreises hat in den letzten Jahren entsprechende Gutscheine automatisch erhalten. Jedoch wurden im Nachhinein immer wieder Einzelfälle
bekannt, die nicht mit einem Gutschein bedacht wurden, da der Verwaltung zum Zeitpunkt der Übersendung keine entsprechenden Informationen vorlagen.
Ziel der Aktion ist aber, dass möglichst alle Bedürftige einen solchen Gutschein erhalten. Wer also Bezieher von ALG II oder Grundsicherung ist, oder sich aus anderem Grunde für bedürftig hält und im letzten Jahr keinen Gutschein des Weihnachtshilfswerkes erhalten hat, sollte sich beim Sachbearbeiter in der Gemeinde melden (zuständig ist Herr Alfred Braun, Zi. 1, ( 09493/9400-11,
E-Mail: alfred.braun@markt-beratzhausen.de).
Das Weihnachtshilfswerk des Marktes Beratzhausen
Wollen Sie hilfsbedürftigen, einsamen und kranken Mitbürgern zu Weihnachten eine Freude machen?
Das Weihnachtshilfswerk des Marktes Beratzhausen bittet – wie alle Jahre – hierfür wieder um Spenden. Überweisen Sie bitte Ihre Spende mit dem Vermerk „Weihnachtshilfswerk“ auf eines der Konten des Marktes Beratzhausen. Spendenquittungen stellt die Gemeindekasse auf Wunsch gerne aus.
Raiffeisenbank im Oberpälzer Jura eG
IBAN: DE33 7506 9061 0000 5210 00
Sparkasse Regensburg
IBAN: DE61 7505 0000 0370 0315 93
Beim Weihnachtsmarkt am 09.12. und 10.12.2023 bietet die Frauen-Union Beratzhausen im Zehentstadel Kaffee und Kuchen an. Auch hieraus fließt der gesamte Erlös dem Weihnachtshilfswerk zu.
Der Markt sagt bereits jetzt im Namen aller Beschenkten „Herzlichen Dank“!