Sitzung des Marktgemeinderates vom 25.01.2024
Am 25.01.2024 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Marktgemeinderates statt. Es wurden im öffentlichen Teil 4 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 4 Tagesordnungspunkte behandelt.
Anwesend waren:
1. Bürgermeister
Herr Matthias Beer
2. Bürgermeister
Herr Andreas Niebler
3. Bürgermeister
Herr Ludwig Scheuerer
Marktgemeinderätinnen/-räte:
Herr Manfred Achhammer Herr Michael Landfried
Herr Robert Achhammer Frau Bettina Laßleben
Herr Jürgen Friedmann Herr Peter Liebl
Herr Georg Fromm Herr Sebastian Liedtke
Herr Herbert Gabriel Herr Josef Pilz
Frau Prof. Dr. Diana Hehenberger-Risse Herr Gerhard Rinkes
Herr Andreas Kastl Herr Christian Scheuerer
Herr Christian Kraus Herr Josef Weigert jun.
Niederschriftführer
Frau Denise Görl
Abwesende und entschuldigte Personen:
Marktgemeinderätinnen/-räte
Herr Martin Tischler
Herr Tobias Walter
Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.
TOP 1 – Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 21.12.2023, Nr. 1-5
Beschluss:
Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 21.12.2023, Nr. 1-5, werden keine Einwendungen erhoben.
ungeändert beschlossen Für: 19 Gegen: 0 Anwesend: 19
TOP 3 – Bestätigung der Wahl der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Oberpfraundorf
Beschluss:
1. Kommandant
Der Marktgemeinderat bestätigt die am 05.09.2023 stattgefundene Wahl des Herrn Matthias Seitz, Bergweg 9, 93176 Beratzhausen zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Oberpfraundorf.
Stellvertretender Kommandant
Der Marktgemeinderat bestätigt die am 05.09.2023 stattgefundene Wahl des Herrn Alexander Schießl, Talweg 18, 93176 Beratzhausen zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Oberpfraundorf.
Weiterer stellvertretender Kommandant
Der Marktgemeinderat bestätigt die am 05.09.2023 stattgefundene Wahl des Herrn Maximilian Schmid, Bergweg 8, 93176 Beratzhausen zum weiteren stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Oberpfraundorf.
ungeändert beschlossen Für: 19 Gegen: 0 Anwesend: 19
TOP 4 – Altersteilzeit; hier Grundsatzbeschluss
Sachverhalt:
Die Altersteilzeit ermöglich es Beschäftigten, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, um schrittweise in den Ruhestand zu gehen.
Mit den Tarifverhandlungen 2023 des öffentlichen Dienstes wurde das Kapitel Altersteilzeit mit Ablauf des 31.12.22 nicht verlängert.
Somit sind die Arbeitgeber selbst für Regelungen zur Altersteilzeit zuständig. Der Kommunale Arbeitgeber Verband hat nun Richtlinien für die Altersteilzeit im Sinne des Altersteilzeitgesetzes veröffentlicht.
Voraussetzung um die Altersteilzeit anbieten zu können, ist ein „Klarstellungsbeschluss“ des Marktrates.
Drei Optionen wären denkbar:
- Altersteilzeit ist immer möglich und kann von der Verwaltung eigenständig gewährt werden.
- Altersteilzeit wird grundsätzlich nicht angeboten.
- Altersteilzeit kommt in Einzelfällen zur Anwendung, über die der Marktrat befindet.
Die Verwaltung schlägt Option 3 vor.
Dieser Beschluss eröffnet den Beschäftigen Anträge auf Altersteilzeit zu stellen. Die dann im Marktrat als Einzelfallentscheidung vorgelegt werden.
Die Verwaltung begrüßt grundsätzlich die Möglichkeit der Altersteilzeit und versucht diese auch immer zu ermöglichen. Im Personalentwicklungsplan sind mögliche Altersteilzeitanträge berücksichtigt.
Beschluss:
Altersteilzeit kommt nur noch in Einzelfällen aus besonderen personalpolitischen Gründen zur Anwendung.
Abstimmungsergebnis: Für: 16 Gegen: 3 Anwesend: 19
Matthias Beer
1. Bürgermeister